19.04.2016

2 Minuten 2 Millionen: Wer pitcht in Sendung 7

Vom "Wäscheservice" bis hin zur App, die bei der Terminorganisation hilft - Am Dienstag, den 19. April um 20:15 Uhr bemühen sich bei der Puls4 Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" Startups wieder um Investments.
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(c) Bernhard Eder: Gatherer bei der Show 2 Minuten 2 Millionen.

Die dritte Staffel der Puls4 Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ ist beinahe zu Ende. Sind die Rekord-Investments von Kiweno und Hokify noch zu toppen? Der Brutkasten stellt die Startups der siebten und vorletzten Folge vor:

Gatherer – Das rundum Kommunikationstool

Gatherer ist ein Terminfinderservice, das alle Kommunikationsmittel wie SMS, WhatsApp, Facebook etc. nutzt. Die App erkennt, welches Kommunikationstool der Benutzer am häufigsten verwendet und verschickt die Einladungen automatisch über diesen Weg und kann auch auf alle bestehenden Kalendersysteme zugreifen.Kann sich einer (oder mehrere) der Investoren für die App begeistern?

Gatherer am Mittwoch den 20.4. ab 12.30 Uhr im Brutkasten-Livestream Interview

+++Mehr zum Thema: Parkbob mit 200.000 Euro Investment bei 2 Minuten 2 Millionen+++

Waschbote – Schmutzwäsche vor die Haustür

(c) Gerry Frank
(c) Gerry Frank

Waschbote aus Wien holt die Schmutzwäsche und Textilien direkt vor der Haustüre ab und nimmt einem das Sortieren, Waschen, Trocknen, Bügeln und Falten ab. Gerade in Zeiten in denen Singlehaushalte rasant zunehmen, könnte dies ein äußerst vielversprechendes Geschäft werden. Doch wird diese Idee auch die Investoren überzeugen?

+++Mehr zum Thema: Weltweiter Investment-Rekord für Kiweno+++

Zone-X – Laktatmessung mittels Atemluft

(c) Gerry Frank
(c) Gerry Frank

Zone-X ist ein Gerät, das rein mittels Atemluft eine Laktatmessung vornimmt. Es erspart dem Profi- und Amateursportler also unangenehme Bluttests und ermöglich beim täglichen Training eine leichte und permanente Kontrolle des effektivsten Leistungsbereichs. Leo Hillinger und Heinrich Prokop sind begeisterte Sportler, wird sie die Idee überzeugen, oder ist die Unternehmensbewertung zu sportlich?

+++Mehr zum Thema: Dvel casht bei Startup-Show ab+++

Fabelwesen Show

(c) Gerry Frank
(c) Gerry Frank

Fabelwesen Show aus Salzburg ist eine Reise über die Grenzen der menschlichen Vorstellungskraft und soll jetzt weltweit stattfinden und dafür ist man auf der Suche nach einem Investment.


 

Diese und weitere Startups haben am Dienstag, den 19. April wieder die Chance, innerhalb von zwei Minuten die sechs Investoren Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Marie-Helene Ametsreiter, Michael Altrichter, Heinrich Prokop und Daniel Zech von SevenVentures Austria, für ihre Idee zu gewinnen.

Die wichtigsten Start-Up-News auch online im Blog puls4.com/2-minuten-2-millionen oder auf facebook.com/2min2mio! #2min2mio #puls4

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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