19.02.2019

„2 Minuten 2 Millionen“: Nervosität, Liebesspalte und Millionen für HealthTech-Startup

In der dritten Folge von "2 Minuten 2 Millionen" gab es für die Online-Psychologieberatung Instahelp einen Millionen-Deal. Zudem sorgte der kleinste Protein-Drink der Welt, ein hypernervöser Gründer und das womögliche Ende der "Liebesspalte" bei Matratzen für Aufsehen.
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(c) Gerry Frank - Instahelp konnte sich in Folge drei von "2 Minuten 2 Millionen" über ein saftiges Medienbudget freuen

Die Sendung begann mit einem Möbelstück: Der „Infra-Chair“ von Martin Fritz ist ein Infrarot-Stuhl, der die klassische Infrarot-Kabine ersetzen soll. Das Produkt ist zusammenklappbar, zerlegbar und platzsparend. Der gelernte Zimmermann aus dem Ötztal, dessen Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ von großer Nervosität geprägt war, wollte 150.000 Euro für 20 Prozent der Firmenanteile.

+++ “2Min2Mio”: Wiener Startup schnappt sich alle Investoren +++

„Weltklasse Idee“, aber…

Nachdem der Tiroler seine Souveränität und Expertise wiedergefunden und die Investoren Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner den Stuhl ausführlich getestet hatten, ging es in die Verhandlungsrunde. Martin Rohla wollte Katharina Schneider ins Team holen. Hillinger fand die Idee des Infrarot-Stuhls „Weltklasse“, verneinte aber, da er bereits bei einem Unternehmen involviert ist, das Röntgen-Kabinen herstellt.

Drei Investoren sagen: „Ja“

Daraufhin begann Haselsteiner von einer zweiten Ötztaler Firma, die Bio-Seife herstellt, zu schwärmen, musste aber geknickt zugeben, dass er den Namen nicht mehr wisse. (Anmerkung: Er hatte 2017 gemeinsam mit Investor und Ex-Sendungs-Juror Heinrich Prokop in das Startup „Seifenkiste“ von Jochen Neururer 125.000 Euro investiert). Dieses Mal nahm er Schneider und Rohla mit ins Boot und bot jeweils 50.000 Euro für dreimal zehn Prozent. Fritz dazu: „Haut hin“. Und der erste Deal war abgeschlossen.

(C) Gerry Frank – „Infra-Chair“ konnte drei Investoren überzeugen.

Psychologische-Online-Beratung bei „2 Minuten 2 Millionen“

Bernadette Frechs Instahelp ist eine digitale Plattform im Health-Bereich. Die Idee: Anmelden, Problem definieren und binnen zwei Minuten mit einem ausgebildeten Psychologen verbunden werden. Die Grazerin wollte eine halbe Million Euro für zehn Prozent der Anteile.

Founder von sms.at als Gründer

Instahelp, das von Martin Pansy, ehemaliger Founder von sms.at, gegründet wurde, verfügt über 45 Psychologen und ist mittlerweile in fünf Ländern vertreten. 2018 machte das Startup einen Umsatz von 600.000 Euro. Das gängigste Preismodell für Klienten ist 49 Euro für 40 Minuten Beratungszeit in einem virtuellen Raum (auch per Telefon oder Video-Call möglich). Davon entfallen 65 Prozent auf den Psychologen und der Rest geht an das Startup.

1.5 Millionen Euro Medien-Budget

Während Rohla und Hillinger die Plattform vor laufender Kamera ausprobierten, zeigte sich Haselsteiner gegenüber der Online-Beratung skeptisch und stieg aus. Daraufhin meldete sich Daniel Zech, der für 7 Ventures Austria in dieser Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ erneut Medien-Budget investiert, zu Wort. Er bot rund 1.5 Millionen Euro Medien-Budget für TV-Werbung im gesamten DACH-Raum und verlangte dafür zehn Prozent Beteiligung. Rohla setzte das Bieten fort und stellte 200.000 Euro für zehn Prozent in Aussicht. Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner bot daraufhin 125.000 Euro für fünf Prozent der Firmenanteile.

Kein Investor für Instahelp

Der Geschäftsführerin und ihrem Team war die Bewertung allerdings zu niedrig. Frechs Gegenangebote lauteten 200.000 Euro für sieben Prozent (Rohla) und vier Prozent für 125.000 Euro (Gschwandtner). Zechs Vorschlag wurde ohne großes Zögern angenommen. Die Investoren stiegen jedoch aus.

Instahelp pitcht beim brutkasten Meetup 2018

(ab Minute 15)

Ein Ende für den „Liebesspalt“

Markus Hössingers Startup Quqon produziert handgemachte smarte Matratzen. Der Kunde kann auf der Homepage per Mausklick die Matratze in fünf Schritten online konfigurieren und bekommt sie spätestens innerhalb von vier Tagen in ganz Österreich zugeliefert. Von den drei Schichten der Matratze dient die mittlere Schicht als Gewichtsregulator – die beiden Außenschichten sind bei jedem Modell gleich. Bei Paaren, deren Körpergewicht sich stark unterscheide, sei es auch möglich, zwei verschiedene Gewichstsregulatoren einzubauen. Dies könne dem sogenannten „Liebesspalt“, wie ihn der Gründer nennt, ein Ende bereiten.

Kunden können 101 Tage testen

Zudem kann der Käufer seine Bestellung 101 Tage testen und bei Unzufriedenheit mit voller Rückerstattung retournieren. Hössinger wollte 250.000 Euro für 15 Prozent der Anteile an seiner Firma, die seit den letzten zwei Jahren 700.000 Euro Umsatz machte. Bei der Fragerunde empfanden die Investoren die zehnprozentige Rückgabe-Quote des Unternehmens als problematisch. Schneider kam ihm allerdings zu Hilfe und entgegnete, dass im DACH-Raum der Versandhandel die weltweit höchste Rückgabequote hätte.

Deal mit Rohla

Für Gschwandtner und Haselsteiner war der international umkämpfte Markt dennoch zu risikoreich und sie stiegen aus. Rohla hingegen bot für zehn Prozent 100.000 Euro an. Mediashop-Chefin Schneider setzte einem Investment eine Firmenprüfung voraus. Hössinger schlug mit Rohla ein.

„Kleinster Protein-Dink der Welt“

Protygo von Marco Perner und Andreas Fauster ist ein „Proteinshake 2 go“ in Pulverform, der mit Wasser vermischt und geschüttelt werden muss. Ein integriertes Sieb in der Verpackung verhindert, dass das Pulver verklumpt. Dadurch soll der Drink cremig bleiben. Für den „kleinsten Proteindrink der Welt“ wollten die Gründer 100.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile.

Startup-Ticket für Protygo

Nach einem Live-Test von Florian Gschwandtner, merkte Haselsteiner an, dass das Produkt gänzlich kunststofffrei sein müsse, um ein ökologisches Alleinstellungsmerkmal – wie von den Gründern beabsichtigt – zu erreichen. Schneider hatte zudem Probleme, sich die Zielgruppe vorzustellen und lehnte ebenfalls ein Investment ab. Zuletzt stieg Gschwandtner aus und meinte sogar, er sehe für das Produkt keinen Markt.

Startup-Ticket für Protein-Drink

Dies hinderte jedoch Markus Kuntke nicht daran, sich zuzuschalten. Der gebürtige Deutsche ist auch heuer wieder für BIPA, Merkur und BILLA bei „2 Minuten 2 Millionen“ mit dabei und verteilt “Startup-Tickets”, die maßgeschneidertes Coaching von Verkaufs- und Marketingprofis der REWE-Group umfassen. Er widersprach der teilweise herben Kritik der Juroren und bot dem Duo das BIPA-Startup-Ticket an, das auch angenommen wurde.

Grillhütte in der Stadt

Hannes Strobl und Patrick Nebois haben mit dem „Feuerdorf“ am Wiener Donaukanal eine Holzhütten-Atmosphäre geschaffen, die ein besonderes Gruppen-Grillerlebnis bieten soll. In die insgesamt dreizehn Grillhütten passen pro Hütte bis zu zwölf Personen hinein. Die Idee dabei: Die Gäste können die vorbereiteten Grillspezialitäten entweder selbst auf einem Rost grillen oder zusätzlich zur Hütte einen Grillprofi buchen, der für sie die „Arbeit“ übernimmt. Die Gründer wollten 400.000 Euro für 16.67 Prozent der Anteile, um weiter expandieren zu können. Das Unternehmen konnte im Vorjahr einen Umsatz von rund 1,25 Millionen Euro erzielen.

(c) Gerry Frank – Ohne Deal ging das Grill-Startup Feuerdorf wieder Heim.

Kein Investment

Hillinger nannte das Konzept „perfekt“, störte sich aber an der hohen Firmenbewertung. Auch Gschwandtner lobte die beiden Gründer, sah sich aber als falschen Investor. Juror Rohla erkannte die Skalierbarkeit des Startups, sagte aber schlussendlich als letzter ab. Er sei im Gastrobereich bereits stark involviert. Der finale Pitch blieb daher ohne Deal.

Redaktionstipps

⇒ Infra-Chair

⇒ Instahelp

⇒ Quqon

⇒ Protygo

⇒ Feuerdorf (Seite down)

⇒ 2Min2Mio

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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