05.10.2021

„2 Minuten 2 Millionen“ heute mit Outdoor-Fokus und User-Courage

"In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um eine Outdoor-Garage, Outdoor-Bekleidung und äußeren wie inneren Mut. Zudem brachte ein Startup Naturdüfte mit, während ein anderes auf Convenience-Essen setzte.
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2 Minuten 2 Millionen, easyGarage, Mutbox, Landluvt
(c) Puls 4/Gerry Frank- Matthias Magdics von easyGarage hatte bei seinem Auftritt alle Hände voll zu tun.
kooperation

Die ersten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Jan Karlsson, der 2016 den Eistee Makava herausbrachte, und Gabriel Gschaider von FreyZein. Dabei handelt es sich um „urban-outdoor“-Kleidung, die technologische Innovationen in der Materialtechnologie nutzt. Konkret ist es eine geheime bizirkuläre Technologie, die den gesamten Produktzyklus berücksichtigt und ein besonderes Gewebe erzeugt. Die Produkte werden aus dem atmungsaktiven sowie wasserabweisenden Material Tryzeam hergestellt. Es braucht weniger Wasser zur Produktion, weist dabei einen geringeren CO2-Ausstoß auf und verursacht keinen Müll. Die Forderung: 80.000 Euro für zehn Prozent.

Geheimnisse bei „2 Minuten 2 Millionen“

Woraus das zugekaufte Garn besteht, unterliegt noch der Geheimhaltung, die Gründer erklärten jedoch, dass es sich um einen natürlichen Stoff handelt. Die Weigerung über genaue Bestandteile zu sprechen, verärgerte Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner und Nachhaltigkeits-Experte Martin Rohla. Die beiden jungen Männer ließen sich zumindest entlocken, dass es sich um natürliche Pflanzenfasern handeln würde. Und dass alle plastikfreien Stücke in Europa nachhaltig produziert werden, unter sozial verträglichen Umständen. Mehr sagten sie nicht, da sie sich mitten im Patentierungsprozess befänden.

FreyZein
(c) Puls 4/Gerry Frank – Gabriel Gschaider und Jan Karlsson von FreyZein nutzen bizirkuläre Technologie.

Haselsteiner, Alexander Schütz und Mediashop-Chefin Katharina Schneider stiegen relativ schnell aus. Auch Hotelier Bernhard Hinteregger ging gleich ohne Angebot. Er sprach aus, was alle Juroren dachten – man hatte viele Fragen gestellt und wenige Antworten erhalten. Auch Martin Rohla hätte sich fundiertere Informationen gewünscht. Kein Deal für FreyZein.

Die portable Garage bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der zweite bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Matthias Magdics von easyGarage. Hier geht es um eine komplett verschließbare PVC-Schutzhülle für den Winter, in der wertvolle Autos, Motorräder und Oldtimer trocken und sicher gelagert werden können. Ein wasserfester Reißverschluss schaffe eine abgeschlossene Atmosphäre – wieder verwendbare Trockenbeutel sollen im Inneren für eine niedrige relative Luftfeuchtigkeit sorgen und gegen Rost und Schimmel optimale Lagerbedingungen schaffen. Die Forderung für die Abdeckplane: 50.000 Euro für 45 Prozent.

Schwerarbeit für den Gründer

Nach dem Pitch erfuhren die Investoren, dass das ganze Prozedere, ein Fahrzeug einzupacken, rund fünf bis zehn Minuten dauere. Dennoch „zwangen“ die Juroren den Gründer ihnen zu zeigen, wie die Plane funktioniere, beharrten aber zugleich darauf, dass er parallel dazu ihre Fragen beantwortete.

2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Matthias Magdics von easyGarage mit seinem Winterschutz für Fahrzeuge.

Leo Hillinger sah es als Problem, dass die Idee leicht zu kopieren sei. Der Gründer argumentierte damit, schnell am Markt sein zu wollen und viral zu gehen. Dies half nicht viel. Der Winzer fand die Idee zwar gut und professionell, jedoch seien ihm potentielle Kopiebestrebungen zu wider. Kommunikations-Experte Philipp Maderthaner sah es als gefährlich an, dass der Gründer in Fernost produzieren lassen wolle. Auch er ging aufgrund der Gefahr, dass jemand die Idee leicht nachmachen könne. Anschließend verabschiedete sich auch Haselsteiner.

Besseres Branding gewünscht

Schütz nannte die Idee sinnvoll, aber unausgegoren. Der Name des Startups müsse auf der Plane stehen, sagte er etwa. Nach der vierten Absage lobte Katharina Schneider, wie sich Magdics unter schweren Umständen im Studio geschlagen hatte. Die Investorin sah Potential im Produkt und bot 20.000 Euro für 26 Prozent. Deal für easyGarage.

Mutig in die Woche

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Georg Merkscha und Philipp Puregger mit „Die Mutbox„. Die beiden RealTalk-Gründer waren Keynote-Speaker gewesen, mussten sich aber wegen Corona nach einer neuen Einnahmequelle umsehen. Ihr Produkt ist dem Namen entsprechend eine kleine Box mit 52 individuelle Aufgaben auf Karten gedruckt, die Kunden von Woche zu Woche mutiger machen sollen, weil sie sich außerhalb der eigenen Komfortzone bewegen müssen. „Dort überwindest du deinen inneren Schweinehund, triffst Entscheidungen und lernst ‚Nein‘ zu sagen, um für dich und andere einzustehen“, so die Gründer. Ihre Forderung: 45.000 Euro für 15 Prozent.

2 Minuten 2 Millionen, Die Mutbox, Mutbox
(c) Puls 4/Gerry Frank – Georg Merkscha und Philipp Puregger lassen ihre Kunden Mut finden.

Bisher wurden von der Mutbox 750 Stück verkauft, bei 20.000 Euro Umsatz und mit einem Werbebudget von 300 Euro. Nach dem Pitch warfen die Investoren einen Blick auf die Aufgaben. Darunter: ausmisten, zum Flohmarkt fahren und sich im Verhandeln üben oder sich als Chauffeur des Vorgesetzten melden.

Kunden mit digitaler Ergänzung

Als Ergänzung zur Box gibt es digital aufrufbare Aufgaben, mit dem Effekt, dass das Startup eine eigene Community aufgebaut hat, die sich über Erfahrungen austauscht. Zugang zu der Website hätten nur „Die Mutbox“-Käufer.

Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner fand die Idee der Selbstoptimierung von Menschen eine gute, meinte aber, die Box würde schwer zu skalieren sein. Er stieg als erster aus. Haselsteiner erklärte bei seinem Abschied, dass nicht jede gute Idee einen Markt habe.

Zukunftsvision Sexbox

Auch Schneider ging ohne Offerte, ihr fehle etwas „Tiefe“ im Produkt. Hinteregger sah es ähnlich wie seine Kollegen und ließ Alexander Schütz über. Der Wirtschaftsmagnat fand Gefallen an der Mutbox, nannte sie hochwertig, brachte Ideen für weitere Versionen des Spiels ein, eine Manager- oder eine Sexbox etwa, und bot 100.000 Euro für 40 Prozent.

Nach der Beratung kehrten die beiden Steirer zurück und erklärten, dass 40 Prozent Anteilsabgabe zu viel wären. Sie schlugen 25,1 Prozent für 62.000 Euro vor. Man einigte sich auf 60.000 Euro. Deal für „Die Mutbox“.

Landluvt-Liebe im „2 Minuten 2 Millionen“-Studio

Diana Weiss von Landluvt hat ein großes Talent: einen starken Geruchssinn. Sie präsentierte bei „2 Minuten 2 Millionen“ ihre Duftkompositionen. Ihre zur Sendeaufzeichnung bisher drei Duftsymphonien sind aus der Natur hergestellt. Das Startup verwendet hochwertige ätherische Öle aus biologischem Anbau. Landluvt bezieht so weit als möglich Hilfsmaterialien regional. Das halte den CO2 Fußabdruck klein und fördere gleichzeitig Kulturgut, so die Gründerin. Ihre Forderung: 80.000 Euro für 20 Prozent.

Landluvt
(c) Puls 4/Gerry Frank – Diana Weiss brachte Duftkompositionen mit ins Studio.

Den Geruchstest bestanden die drei Parfüms besonders bei Leo Hillinger, der sich selbst ein gutes Näschen zuschrieb. Danach sorgte der hohe Verkaufspreis für 115 Euro pro 50 Milliliter-Flasche, die nach den Städten Klagenfurt (Unisex), Salzburg (Dame), Graz (Jugend) und Wien (Männer) benannt sind, für fragende Gesichter. Weiss argumentierte mit hochwertigen Inhaltsstoffen wie etwa Vanille und Jasminblüten in ihren Produkten.

Nicht aus der Garage zum Startup

Die Gründerin erklärte, dass sie bisher im Bad im zweiten Stock ihre Produkte fertige, es aber langsam eng werde. Sie plane rund ein Prozent der 1,4 Millionen Parfümkäufer hierzulande zu erreichen. Zudem wäre auch ein Raumduft-Konzept, etwa Saunaaufgüsse, angedacht.

Haselsteiner stieg als erster mit viel Lob aus. Er würde als Partner nicht helfen können, aber Kunde werden, um es als Geschenk weiterzureichen. Schütz fand die Unternehmensbewertung zwar in Ordnung, aber den Produktpreis zu hoch. Maderthaner sah Landluvt nicht im Parfüm-Bereich, sondern als Raumduft-Artikel. Nach dieser Absage gab es erneut Duft-Lob vom Winzer der Runde, der aber als Investor nicht helfen könne. Danach erklärte Schneider, dass es ihr ein Herzensprojekt wäre, Frauen zu unterstützen, sie sehe Leidenschaft in der Gründerin und bot für zehn Prozent 25.000 Euro. Deal für Landluvt.

Convenient-Mahlzeit bei „2 Minuten 2 Millionen“

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Nena Gupta-Biener und ihr Gatte Johannes. Bei Viffff geht es um eine vegane „Convenient-Mahlzeit“ mit einem patentierten fermentierten Herstellungsprozess. Das Produkt besteht aus natürlichen Zutaten. Die Hauptinhaltsstoffe sind Hülsenfrüchte, Getreide und Kürbiskerne. Viffff weise einen hohen Eiweißgehalt auf – über 30 Prozent, sowie einen hohen Ballaststoffanteil bei hohem Kohlehydratanteil und geringem Fettgehalt. Die Forderung: 250.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung.

2 Minuten 2 Millionen, Viffff
(c) Puls 4/Gerry Frank – Nena Gupta-Biener und Gatte Johannes arbeiten mit einem fermentierten Herstellungsprozess.

Die Gründer erklärten, dass mit ihrer Mahlzeit Diabetiker ein bis drei Insulinspritzen pro Tag einsparen könnten. Das hätten sie in einer präklinischen Studie herausgefunden; weitere Forschungen würden mit der Med-Uni Graz laufen.

Der Plan: 1,5 Millionen Euro Umsatz im ersten Jahr

Außerdem erzählte das Duo, dass es bereits von einer Supermarktkette eine Anfrage von zehn Tonnen pro Jahr hätte, mit der Option auf mehr. Deshalb brauche man eine Umstellung der Produktion auf halb-automatisch, um dem Bedarf gerecht zu werden. Man plane einen Umsatz von 1,5 Millionen Euro Umsatz im ersten Jahr.

Danach dauerte es nicht lange, bis sich Markus Kuntke zuschaltete. Der Trendmanager bot eine Kooperation mit Billa an. Näheres müsse man besprechen, sagte er. Haselsteiner verabschiedete sich als erster, auch wenn er die Idee plausibel fand. Es wäre nicht sein Feld. Auch Gschwandtner ging ohne Angebot, riet aber dazu die Webpräsenz für b2c zu verbessern. Schütz und Schneider sagten danach ebenfalls ab. Die letzte Chance auf ein Investment, Hinteregger, erkannte in dem Segment eine wachsende Zielgruppe, blieb aber auch ohne Offerte. Kein Deal für Viffff.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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