08.01.2024

2 Minuten 2 Millionen: Eveline Steinberger wird neue Investorin

Eveline Steinberger bringt als neues 2 Minuten 2 Millionen-Jury-Mitglied jahrelange Erfahrung als Tech-Investorin mit.
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Eveline Steinberger-Kern
Eveline Steinberger | Foto beigestellt

In den vergangenen Jahren holte sich Puls4 für die Investment-Show 2 Minuten 2 Millionen immer wieder Quereinsteiger:innen im Bereich Startup-Investments in die Jury. Auf die nun präsentierte neue Jurorin trifft das definitiv nicht zu. Eveline Steinberger bringt jahrelange Erfahrung als Startup-Investorin und auch -Gründerin mit. Sie wird in der 11. Staffel des Show-Formats, die am 30. Jänner startet, neben Hans Peter Haselsteiner, Katharina Schneider, Heinrich Prokop und Christian Jäger zu sehen sein.

Eveline Steinberger: Energie- und Tech-Investorin in der Consumer-Product-Show

„Ich möchte mit meinem Engagement bei #2min2mio jungen Menschen Mut machen, sich mit Innovation und nachhaltigen Technologien zu beschäftigen und ihre Ideen auch zu verwirklichen“, kommentiert Steinberger in einer Aussendung. Ihr bisheriger Investment-Fokus liegt klar im Energie- und Tech-Bereich. Ob sie in der sehr Consumer-Product-lastigen Show auf ihre Kosten kommt, bleibt also abzuwarten.

Beteiligung beim größten österreichischen Startup-Exit mit Blue Minds

Das bekannteste Unternehmen von Eveline Steinberger ist die Blue Minds Group, die sie gemeinsam mit Bernhard Raberger leitet. Mit deren Investment-Vehikel ist sie an mehreren heimischen Startups beteiligt. Mit einer Beteiligung an has.to.be war Blue Minds auch beim bis dato größten bekannten heimischen Startup-Exit dabei. Stark engagiert ist die Investorin auch in Israel, wo sie mit Foresight Energy unter anderem ein eigenes Energie-Analyse-Startup betreibt.

2 Minuten 2 Millionen-Co-Juror Haselsteiner als ehemaliger Geschäftspartner

Mit einem ihrer neuen Co-Investoren bei 2 Minuten 2 Millionen hat Steinberger beruflich schon öfter zu tun gehabt: Hans Peter Haselsteiner. Er übernahm 2019 die Mehrheit ihres Wiener Startups Energy Hero und stieg danach auch bei der Blue Minds Holding ein. Laut aktuellen Firmenbuchdaten ist seine ZMH GmbH dort gegenwärtig aber nicht mehr beteiligt.

Zwei Ex-Bundeskanzler früher bei Steinbergers Blue Minds beteiligt

Ebenfalls ehemals beteiligt waren zwei heimische Ex-Bundeskanzler: Alfred Gusenbauer über die Gesellschaft Peak Pride, die er damals gemeinsam mit Haselsteiner betrieb, und Christian Kern. Letzterer ist Steinbergers Ex-Mann und war nach seiner politischen Karriere auch vier Jahre lang Co-Geschäftsführer bei Blue Minds. Er schied 2022 als geschäftsführender Gesellschafter aus.

Auch Geschäftsbeziehungen zu Bernd Hinteregger

Und noch mit einem weiteren 2 Minuten 2 Millionen-Akteur unterhält Steinberger-Kern bereits Geschäftsbeziehungen. Hotelier Bernd Hinteregger, der in der neuen Staffel das „Kärnten-Start-Up-Ticket“ vergibt, ist Teilhaber bei der oben genannten Foresight Energy, wie brutkasten berichtete.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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