21.09.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Über eine Mio. Euro für Nachtlicht – eine halbe für E-Bike

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" gab es hohe Firmenbewertungen, einen Kren-Schnaps und Nachtlicht für Fläschchen. Zudem konnte ein Startup auf voller Linie überzeugen, ein anderes über eine Million an Werbung lukrieren, während ein drittes gar kein Startup war.
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2 MInuten 2 Millionen, Cargo-Bike, Gleam-Bike, Gleam Technology, Lastenfahrrad
(c) Puls 4/Gerry Frank - Eva-Maria Weidenthaler und Mario Eibl mit ihrem Gleam-Bike.
kooperation

Der erste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Fritz Stibor. Der Steirer entwickelte mit KrenBlem eine Kren-Spirituose verfeinert mit steirischen Äpfeln und Biokräutern aus Österreich. Und startete seinen Pitch mit der Unterstützung eines Musikers, der in die Tasten einer Ziehharmonika schlug.

Statt Tequila lieber Krenquila

Nach dieser musikalischen Einführung bezeichnete Stibor sein Getränk als „Krenquila“, einer Alternative zu Tequila, das man statt mit Salz oder Zimt mit einer Apfelspalte und einem Tupfer Kren genießen kann. Er versprach potentiellen Investoren ein gutes ROI und forderte 50.000 Euro für 20 Prozent.

Die Trinkanleitung

Nach der Kostprobe mit Trinkanleitung – zuerst den Kren abschlecken, dann den 36-prozentigen Schnaps (konkret ein Kren-Apfel-Geist) trinken und am Ende in den Apfel beißen – nannte Hans Peter Haselsteiner die Idee eine erstaunliche Innovation. Neo-Investor Philip Maderthaner und Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla, der drei Schnäpse nach der Kostprobe gekostet hatte, meinten, das Stamperl würde – ohne den Kren – besser schmecken.

2 Minuten 2 Millionen, KrenBlem
(c) Puls 4/Gerry Frank – Fritz Stibor mit seinem Kren-Schnaps KrenBlem.

Haselsteiner sah folglich keinen Investment-Case. Er und Maderthaner stiegen aus diesem Grund aus. Alexander Schütz zeigte sich nicht überzeugt von der Positionierung und folgte ebenfalls ohne Angebot. Rohla meinte, der Schnaps schmecke gut, jedoch sei der Schnapsmarkt nicht seins. Zudem würde ihm der Bio-Aspekt fehlen. Hobbysänger Bernd Hinteregger war voll lobender Worte, lud den Gründer zu einem KrenBlem-Tag ein, aber auch er blieb ohne Offerte. Kein Deal für Stibor.

Nach den fünf Absagen schaltete sich jedoch Markus Kuntke überraschend zu. Der Trendmanager tadelte die Investoren und war vom Getränk hoch beeindruckt. Er bot schlussendlich eine Kooperation mit Billa an, was der Gründer erfreulich annahm.

E-Cargobikes bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die zweiten in der „2 Minuten 2 Millionen Show“ waren Mario Eibl und Eva Maria-Weidenthaler von Gleam. Dabei geht es um E-Cargobikes mit innovativer Mechanik. Das Ziel des Startups: die urbane Mobilität zu verändern und die CO2-Emissionen bis 2025 um 100.000 Tonnen zu reduzieren.

Das Besondere an dem neuartigen Bewegungskonzept ist eine patentierte Neigetechnik, mit dem das Gefährt stets horizontal bleibt und sich wie ein normales Fahrrad fährt, aber bis zu 120 Kilogramm Ladung mit sich führen kann. Dazu gibt es sechs verschiedene Varianten, mit Kühlbox etwa oder eine überdachte Kindervariante. Für die Standard-Version des Multi-Use-Bikes, das 7.000 Euro kostet, verlangte der TU Wien-Absolvent 500.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Hans Peter Haselsteiner und Martin Rohla beim Inspizieren des Gleam-Bikes.

Bisher konnte das Gleam-Team eine halbe Million Euro Umsatz erwirtschaften. Die Bikes werden in einer Smart-Factory in den Niederlanden gefertigt.

Einer der besten Pitches bei „2 Minuten 2 Millionen“

Martin Rohla fand die Idee sensationell, allerdings wären ihm 500.000 Euro Einstiegspreis zu viel. Er ließ es aber offen mit einem anderen Juror gemeinsam einzusteigen, wenn es sich ergebe. Hinteregger und auch Schneider, die sogar den Auftritt des Gründer-Duos einen der besten Pitches in der Sendung nannte, ließen jedoch aus. Womit Haselsteiner das Wort ergriff.

Der Bau Tycoon versprach eine beinharte Due Dilligence, insbesondere bei der Patentsituation. Wenn es einen wirklichen Schutz gebe, so würde er mit 250.000 Euro für sechs Prozent einsteigen. C-Quadrat-Gründer Schütz sagte, es gebe am Markt nichts Vergleichbares. Allerdings dachte er, dass die Gründer bis zu gewissen Kopiebestrebungen der Konkurrenz rund eineinhalb Jahren Zeit hätten. „Wenn man gut sei, könnte das reichen“, sprach er und bot plötzlich 500.000 für zehn Prozent. Haselsteiner gab sich geschlagen. Ohne große Überlegung gab es den Deal für Gleam.

Leuchtende Fläschchen

Der Dritte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Eniy Ayari von bumpli. Dabei handelt es sich um ein Nachtlicht für Kinderfläschchen. Eine LED-Einheit wird in eine elastische Silikonhülle gelegt und über den Boden der Flasche gestülpt. Dann eingeschaltet. Sie hält bis zu 100 Stunden, bevor sie wieder aufgeladen werden muss.

Bisher hat das Bumpli-Team in 18 Monaten 1,5 Millionen Euro Umsatz gemacht. Im Portfolio befinden sich auch eigens entwickelte Flaschen, die der Gründer per Online-Shop vertreibt. Seine Forderung: 750.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Eniy Ayari stellte den Investoren bumpli vor, ein Nachtlicht für Trinkflaschen.

Der Gründer war auf der Suche nach einem strategischen Partner, der nicht nur als Kapitalgeber auftreten sollte. Nach dem selbstbewussten Pitch war trotz des Umsatzes die Bewertung das Problem für die Investoren. Der Gründer argumentierte mit seinem Branding, durchwegs positivem Feedback und guten Verkaufszahlen bei jedem neuen Produkt. Zudem seien er und sein Team vier Millionen Euro wert, meinte er halb im Scherz, halb ernst.

Eine prohibitive Bewertung?

Schütz machte es kurz und stieg aus. Auch Haselsteiner sah die Bewertung als prohibitiv, um einzusteigen. Hinteregger hatte danach nette lobende Worte, aber kein Angebot über. Nach diesen drei Absagen lobte Medienunternehmer und Aufsichtsrat des SOS-Kinderdorfs Stefan Piëch den Lösungsansatz des Gründers und erfuhr, dass das Silikon einen fluoreszierenden Effekt habe und deshalb auch ohne eigeschaltetem LED-Licht nachts im Kinderbett gut zu finden sei.

Obwohl ihm der Pitch zu wenig konsensorientiert schien, bot er 100.000 Euro Werbevolumen für drei Prozent auf seinen Kindersendern „RIC“ und „Fix&Foxi“. Danach mischte sich Daniel Zech von 7 Ventures ein. Der Vorarlberger zeigte sich vom Umsatz begeistert und bot ebenfalls TV-Präsenz. Exakt 1,3 Millionen Euro für zehn Prozent.

Keine Wunsch-Investorin

Wunsch-Investorin Katharina Schneider hielt fest, dass es gewisse Regeln gebe, wie eine Firmenbewertung zustande komme. Man könne nicht, wie es Ayari getan hat, herkommen und behaupten sein Team und er wären vier Millionen Euro wert. Nach einem letzten Versuch die Dame der Runde ins Boot zu holen, gab es eine klare Abfuhr von Schneider. Am Ende stand aber der Millionen-Deal mit Zech.

Sponsor gesucht

Der vorletzte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Ricardo Parger, Gründer von Phönix. Er möchte mit seinem Verein Sport in die heimischen Gefängnisse bringen und Insassen nach der Haft an Sportvereine vermitteln. Der Jurist hatte bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet und war auch Gefängnisdolmetscher gewesen. Dort hatte er persönlich erfahren, wie schlecht es den Menschen hinter Gitter gehe. Sie hätten kaum Hoffnung und nichts, worauf sie sich im Leben draußen freuen könnten. Er bräuchte 80.000 Euro für sein „Proof of Concept“, wobei er die Hälfte selbst stemmen könne. Für die restlichen 40.000 Euro suchte er eine Spende und kein Investment.

Keine Sponsoring-Anfragen bitte…

Der Unterschied zu bekannten Vereinen wie Neustart wäre bei Phönix der Fokus auf den sozialen Aspekt – andere würden auf die Reintegration im Berufsleben oder der Wohnungssuche setzen, erklärte Parger. Hinteregger meinte darauf, er und seine Kollegen würden immer wieder mit Sponsoring-Anfragen kontaktiert werden. Und war nicht bereit zu unterstützen.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Ricardo Parger, Gründer von Phönix, suchte statt einem Investment eine Spende für seinen Verein.

Schneider indes erzählte von einem Besuch in einem Frauengefängnis, wo ihr ein paar Punkte bewusst geworden wären. Sie wollte mitmachen und offerierte 10.000 Euro. Auch Stefan Piëch gefiel das Projekt und er bot ebenfalls 10.000 Euro. Haselsteiner, der für sein soziales Engagement mit seiner Stiftung Concordia bekannt ist, appellierte an die Zuseher sich per Crowdfunding zu beteiligen, sprach von einem strengen Mentoring und einer Prüfung, was mit dem Geld passieren würde – da er leidvolle Erfahrungen gemacht hätte – und bot auch 10.000 Euro. Schneider stimmte dem Tycoon zu, meinte vor allem für junge Insassen wären solche Möglichkeiten wichtig und ließ dann Schütz zu Wort kommen. Der komplettierte die 40.000 Euro. Spenden-Deal für Phönix.

Geld für die Jause bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ gebührte Stefan Schober. Der Mitgründer hat mit Michael Kirchmair eine Karte entwickelt, die beide als digitalen Restaurantgutschein bezeichnen. Jausengeld funktioniert dabei wie eine Kreditkarte im Scheckkartenformat und dient zur Zahlung an gängigen PoS-Terminals. Kurz erklärt: ein neuartiges Abrechnungs- und Verwendungssystem von Essensgutscheinen. Dabei richten sich die Founder an Unternehmer, die ihren Angestellten Essenszuschüsse anbieten und eine Vereinfachung des Systems wünschen. Die Forderung: 250.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Katharina Schneider mit der Jausengeld-Karte.

Konkret kann der Arbeitgeber die Karte mit Guthaben aufladen (täglich möglich und bis zu acht Euro steuerfrei), sodass der Mitarbeiter sein Essen überall kaufen kann. Auch der Dienstnehmer selbst kann Jausengeld aufladen.

Kein Investor für die Essenskarte

Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner zeigte sich anfangs interessiert, vor allem an der technischen Komponente, während Schneider ausstieg. Bernd Hinteregger folgte ohne Angebot und auch Alexander Schütz offenbarte keine Intentionen einzusteigen. Haselsteiner sah das Problem, dass besonders große Unternehmen Schwierigkeiten mit jenen Änderungen haben würden, wenn sie Jausengeld implementieren müssten. Auch Gschwandtner, der das Startup spannend fand, sah schlussendlich keinen Investment-Case. Kein Deal für Jausengeld.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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