15.03.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Dreifach-Deal für Sammelkarten-Startup

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" gab es Transparenz beim Spenden, DNA-Essensempfehlungen und Organisationshilfen für Vereine. Zudem konnte ein Gründer mit Sammelkarten gleich drei Investoren überzeugen.
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2 Minuten 2 Millionen, Break Stuff
(c) Puls 4/Gerry Frank - Break Stuff von Michael Schneider mit großem Erfolg vor laufender Kamera.
kooperation

Die ersten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Mathias Maier und Lukas Krainz. Sie haben mit Vereinsplaner einen digitalen Helfer für Vereine entwickelt, der Vorstände bei Verwaltungsaufgaben unterstützen und Mitgliedern zusätzlich einen Kommunikationsraum in der mobilen App bieten soll.

Vereinsplaner bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der Vereinsplaner ist im Grunde ein Baustein ihrer Plattform, wo es neben dem „Productivity-Tool“ auch einen Wissens- und Muster-Dokumentenbereich für Vereine gibt. Die Forderung: 300.000 Euro für 12,5 Prozent.

Neben den bisherigen Funktionen plant das Gründer-Duo auch eine Bezahllösung für das Einheben von Mitgliedsbeiträgen zu etablieren. Dafür befände man sich in Verhandlungen mit Banken.

Vereinsplaner, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Das Vereinsplaner-Team mit Lösung für Verwaltungsaufgaben.

Den meisten Investoren war die Bewertung des Startups zu hoch bzw. der Markt zu klein. Nicht so für Philipp Maderthaner, der 250.000 Euro für 25,1 Prozent bot. Die Gründer kehrten mit einer Gegenofferte zurück: 200.000 Euro für zehn Prozent. Der TV-Investor respektierte die Entscheidung der Gründer, bei weiteren geplanten Investmentrunden in der Zukunft, jetzt nicht zu viele Anteile abgeben zu wollen, lehnte aber ab. Kein Deal für Vereinsplaner.

Beyond DNA

Die zweiten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Beate und Alexander Rothmund. Sie haben mit Beyond DNA ein Startup gegründet, das personalisierte Informationen liefert, welche Lebensmittel zu einem passen und welche man meiden sollte. Mittels DNA-Test kann auch bestimmt werden, für welche Sportarten man am besten geeignet ist.

So geht’s: Auf der Webseite eines der Themenfelder, für das man sich interessiert – Weight, Fitness, Beauty oder Nutrition – aussuchen, das Set bestellen, die Speichelprobe daheim durchführen und zurücksenden.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Beate und Alexander Rothmund von Beyond DNA.

Zwei Wochen später erhält man – inklusive einer Analyse von über 1.000 Lebensmitteln – ein bis zu 200-seitiges PDF-Dokument mit der personalisierten Auswertung, welche Lebensmittel für einen persönlich gesund sind, welche zum Abnehmen taugen, welche für Gewichtszunahme sorgen und welcher Art von Ernährungstyp man ist. Die Forderung: 200.000 Euro für fünf Prozent.

Der Pitch überzeugte Maderthaner, der ein Werbepaket von 100.000 Euro für zehn Prozent bot. Auch Medienunternehmer Stefan Piëch zeigte Interesse und offerierte 200.000 Euro TV-Werbezeit für drei Prozent Anteile.

Das Gründerpaar nahm den Besitzer der Familiensender RIC bzw. Fix&Foxi mit ins Boot und machte dem Kommunikationsexperten ein Gegenangebot. 100.000 Euro für fünf Prozent plus ein „Revenue Share“-Paket. Deal für Beyond DNA.

Break Stuff bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der dritte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Michael Schneider. Er hat mit Break Stuff ein Startup erschaffen, das ein globaler Marktplatz für Trading Cards und Sports Memorabilia ist. Mit einer AI-App, die es ermöglich will, den Value und das „Grading“ von Sammelkarten in Echtzeit durchzuführen. Zudem vereint seine Idee ein soziales Netzwerk, in dem sich Sammler austauschen können. Die Forderung, des ehemaligen leichtgemacht.at-Gründers: 150.000 Euro für 15 Prozent Beteiligung.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Michael Schneider erschuf einen globalen Marktplatz für Trading Cards.

Nachdem der Founder den Trend des Sammelns erklärt und dabei von ehemaligen Baseball- oder Basketballspielern (aus der NBA) geredet hat – manche Trading Cards sind mehrere Millionen US-Dollar wert – hatte GoStudent-Gründer Felix Ohswald 100.000 Euro für 15 Prozent geboten. Auch Alexander Schütz wollte mit 50.000 Euro für 7,5 Prozent mitmachen. Maderthaner zeigte sich ebenfalls interessiert, was zu einer Tripple-Offerte von 150.000 Euro für insgesamt 22,5 Prozent führte. Deal für Break Stuff.

New 4 Heroes als Gamechanger der Spende

Daniel Zieser war der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“. Er hat gemeinsam mit Aïna Dreßler die Plattform New 4 Heroes gegründet. Damit möchte das Founder-Duo die Spende neu, modern und transparent gestalten und sie erlebbar machen. Spezieller und individualisierbarer Schmuck und andere Gegenstände sorgen für Spendengelder; die Übergabe des Gespendeten wird live im Netz übertragen. Die Forderung: 55.000 Euro für 25 Prozent.

Finanziert wird das Startup nicht von Teilen der Spendensumme, sondern rein über den Online-Verkauf seiner Produkte. Beispiel: Ein T-Shirt kostet 38 Euro. 18 davon sind als Spendenbetrag deklariert. Jener wird zu 100 Prozent weitergegeben. Privatpersonen können zudem eigene Ideen für nachhaltige Projekte einreichen. Das Startup prüft dann, ob diverse Initiativen möglich sind.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Daniel Zieser möchte Spenden und den gesamten Prozess transparent gestalten.

Katharina Schneider bot nach der Diskussion an, New 4 Heroes in ihre Mediashop-Nachhaltigkeits-Taskforce aufzunehmen. Maderthaner schlug vor, sich mit dem Gründer zusammenzusetzen, um ökonomische Möglichkeiten zu besprechen. Aber, kein Deal für New 4 Heroes.

Korkbälle und ihre Ständer

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen bildete“ Hakim Mourad. Der „Personal Trainer“ wollte das Problem der richtigen Lagerung von Mobilitybällen lösen. Bisher lagen, seiner Erfahrung nach, die runden Trainingsgeräte einfach am Boden herum, was er als „unhygienisch“ und wenig ästhetisch empfand. Deshalb hat er mit Ambicion hölzerne Mobilityständer (Holzsockel) entwickelt, die er gemeinsam mit Faszienbällen aus Kork per Onlineshop vertreibt. Die Forderung: 120.000 Euro für 25 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Hakim Mourad, Gründer von Ambicion.

Die Investoren dachten, dass es Mourads Erfindung schwer hätte, tatsächlich ein Marktprodukt zu werden. Es wäre zu wenig innovativ. Kein Deal für Ambicion.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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