25.06.2019

2 Minuten 2 Millionen: Wann zahlt sich eine Bewerbung aus?

Die Bewerbungsphase für die siebte Staffel der Startup-Show 2 Minuten 2 Millionen endet am 31. Juli. In dieser Checklist ergründen wir, was Bewerber mitbringen sollten.
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2 minuten 2 millionen: Bewerbung 2020

2 Minuten 2 Millionen ist das erfolgreichste Show-Format auf Österreichs größtem Privat-TV-Sender Puls 4 – etwa noch vor Austrias Next Topmodel. Allein die Masse an Zusehern zeigt schon das Potenzial für Teilnehmer-Startups auf. “Man kann mit unterschiedlichen Zielen in die Show gehen”, sagt Camilla Sievers. Mit ihrem Startup treats. nahm sie 2016 bei 2 Minuten 2 Millionen teil. Als Leiterin der Unit3 von IP Österreich arbeitet sie inzwischen mit den Machern von Die Höhle der Löwen zusammen. “Es ist nicht nur der offensichtliche Zweck: Die direkte Investorensuche. Vor allem kann die Show auch Markenbekanntheit schaffen. Man kann einen Auftritt auch nutzen, um einfach Kontakte zu knüpfen, oder sich Feedback zu holen”.

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2 Minuten 2 Millionen: Die Publicity ist sicher

Tatsächlich sollten Teilnehmer die weiteren Gründe abseits der Investorensuche im Auge behalten. Denn in der Sendung trifft die Jury nach wenigen Minuten Pitch und einer anschließenden Fragerunde eine Impuls-Entscheidung. Der klassische Due Dilligence-Prozess folgt im Nachgang. Dadurch platzen immer wieder Deals – oder werden letztlich zu ganz anderen Konditionen ausverhandelt, als in der Sendung. Was den teilnehmenden Startups nicht mehr weggenommen werden kann, ist die Publicity.

Aber braucht das Startup zum Zeitpunkt der Ausstrahlung überhaupt Publicity, oder ist es vielleicht noch zu früh dafür? Und hat es wirklich gute Chancen auf Erfolg? Denn zu den (für das Publikum oft amüsanten) “leider nein”-Beiträgen zu zählen, kann sich – je nach den Gründen der Jury und dem Schnitt der Regie – auch negativ auf das Fortkommen des Unternehmens auswirken. Wenn das Startup mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, sollte man eine Anmeldung erwägen:


1. B2C-Modell

Es mag Kriterien in dieser Checklist geben, die optional sind. Aber an diesem kommt man nicht vorbei: Das Business muss die Zuseher der Sendung direkt ansprechen. Ein Auftritt in einer TV-Show mit einem reinen Geschäftskunden-Modell ist witzlos – man kommt damit ohnehin meist nicht bis auf die Bühne (es gibt einige wenige Gegenbeispiele). Dabei braucht man für 2 Minuten 2 Millionen selbstverständlich kein reines B2C-Modell. Auch zweiseitige Konzepte oder klassische B2B2C-Modelle können erfolgreich sein. Camilla Sievers fasst zusammen: “Am Ende spricht man den Endkonsumenten an”.

2. Ein Produkt für potenziell jeden

Gegenbeispiele aus der Sendung gibt es zwar – auch mit Special Interest-Produkten kann man erfolgreich sein. Dennoch, bei 2 Minuten 2 Millionen gilt: Je größer die Zielgruppe, desto besser. In einem Land wie Österreich, das so viele “Hidden Champions” in allerlei Nischen hervorgebracht hat, ist das schon außergewöhnlich. In der Logik einer Startup-TV-Show liegt dieses Kriterium aber auf der Hand.

3. Sonderfall: Der gute Zweck

Gutes zu tun ist nicht nur gut fürs Karma, es kommt auch beim Publikum gut an. Das “Problem” vieler Social Startups ist freilich: Ihre Geschäftsmodelle sind oft nicht ganz so skalierbar, wie Investoren es gerne hätten. Im Social-Bereich übliche Modelle, bei denen große Teile des Gewinns einem guten Zweck gewidmet sind, sind für Kapitalgeber aus monetärer Sicht nicht wirklich “investable”. Doch im Fernsehen gelten etwas andere Regeln. Das alte Sprichwort, “tu Gutes und rede darüber” lässt sich hier besonders gut umsetzen. Es ist nicht erst einmal passiert, dass ein Social Startup mit de facto gespendetem Kapital aus einer Startup-TV-Show herausgegangen ist.

4. Das richtige Timing

“Im Nachhinein wussten wir: Wir waren ein Jahr zu früh dran”, erzählt Camilla Sievers über ihren Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen mit treats. Das Team hatte den Platz in der Show bei einem Contest gewonnen und wollte die Chance natürlich nicht verstreichen lassen. Für jeden, der eine Bewerbung in Erwägung zieht, gilt: Es gibt ein “Window of Opportunity”, in dem sich eine Teilnahme auszahlt. Das wichtigste Kriterium ist dabei, dass das Produkt bereits funktionstüchtig und vorführbar ist. Wenn die Sendung einige Monate nach der Aufzeichnung ausgestrahlt wird, muss das Produkt auch lieferbar sein, bzw., bei digitalen Produkten, über die Beta-Phase hinaus sein. Allzu sehr am Markt etabliert sollte man dann aber doch nicht sein. Schließlich wollen die Frühphasen-Investoren in der Jury einen guten Deal abschließen.


Vorbereitung ist alles

Wenn die oben genannten Kriterien soweit zutreffen und die Bewerbung angenommen wird, startet ein durchaus aufwändiger Prozess. Denn wenn man seine “Air Time” bei 2 Minuten 2 Millionen bekommt, sollte man die Chance optimal nutzen. “Wir haben uns damals vor unserem Auftritt einen Trainer geholt”, erzählt Camilla Sievers, “man muss, wie ein Politiker, auf alle Fragen vorbereitet sein. Es geht darum, alle Fragen auf das eigene Produkt zurückzuführen und seine Vorzüge möglichst oft anzubringen. Die Regie schneidet zwar nachher zusammen, was sie für spannend hält. Aber auf diese Art hat man die Storyline stärker in der eigenen Hand”.

Wichtig ist auch die technische Vorbereitung – vor allem bei digitalen Produkten. Nicht erst ein Server ist durch die Masse an Zugriffen während der Ausstrahlung zusammengebrochen. “Auch das User Experience-Design muss sitzen. Die Click-Wege müssen ausreichend getestet sein. Kosten müssen zum Beispiel klar angeführt sein und es darf keine versteckten Kosten für die User geben”, ergänzt Sievers. Wer also keine Extra-Kapazitäten für intensive Vorbereitung hat, sollte es lieber sein lassen.

Die Bewerbung für die 7. Staffel, die im Frühjahr 2020 ausgestrahlt wird, läuft noch bis Ende Juli.

⇒ Online-Bewerbung bis 31. Juli 2019

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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