18.05.2020

2 Minuten 2 Millionen Folge 16: Der Favorit der Woche

Im Gastkommentar erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien, warum „SHARK-Bike“ sein Favorit für die 16. Folge der aktuellen Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ ist.
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Das Shark-Bike wird am 19.5.2020 bei
Das Shark-Bike wird am 19.5.2020 bei "2 Minuten 2 Millionen" vorgestellt. (c) Shark-Bike

Erneut stehen fünf innovative Startup-Ideen und deren Gründer im Rampenlicht der Puls4-Gründershow und müssen sich vor den Augen der Investoren-Jury beweisen. Mein persönlicher Favorit in dieser Woche ist SHARK-Bike. Gründer Paul Japek möchte mit seinem Produkt Mobilität nachhaltiger gestalten, Mobilitätskosten senken und gleichzeitig CO2 einsparen. Wie das gehen soll? Ganz einfach, indem man die Vorteile eines Autos mit dem eines E-Bikes kombiniert und daraus, laut Eigendefinition, den Tesla unter den Elektrofahrrädern macht.

Shark-Bike: Auto trifft Fahrrad bei „2 Minuten 2 Millionen“

Das SHARK-Bike ist ein dreirädriger, überdachter Zweisitzer mit Kofferraum und bietet genügend Platz für den Alltag. Als besonderes Designelement verfügt es über Flügeltüren. Der Fahrer beschleunigt das SHARK-Bike mit Muskelkraft und wird dabei von einem Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Die erreichbare Maximalgeschwindigkeit beträgt bis zu 50 km/h. Für mehr Fahrspaß in der Kurve soll die integrierte Neigetechnik sorgen und so das Gefühl vermitteln, auf der Straße Ski oder Motorrad zu fahren.

+++2 Minuten 2 Millionen: Stream, Porträts, Hintergründe+++

Die abnehmbaren Akkus sorgen für eine elektrische Reichweite zwischen 150 und 250 Kilometern. Diese können an jeder Steckdose wieder aufgeladen werden – ohne zusätzliche Ladeinfrastruktur. Mit einem Energieverbrauch von rund einer Kilowattstunde auf 100 Kilometer, kommen lediglich geringe Energiekosten und ein leichtes Kardiotraining auf den Fahrer zu. Mit dem Platzangebot und der wettersicheren Hülle soll das SHARK-Bike somit eines der energieeffizientesten und kostengünstigsten Fortbewegungsmittel sein. Soweit die technischen Details. Aktuell ist das Startup damit beschäftigt, den Prototypen fertigzustellen und die Finanzierung für die kommenden Jahre aufzustellen. Der Markteintritt soll 2021/22 zunächst in den DACH-Ländern erfolgen.

Keine Zulassung und Versicherung für Shark-Bike

Interessant sind aus meiner Sicht insbesondere die zahlreichen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, die sich mit dem SHARK-Bike eröffnen. Nicht zuletzt zeigen Mobilitätskonzepte speziell bei der ersten und letzten Meile einige Schwachpunkte auf. Der Auslastungsgrad von Transportträgern sinkt mit der Nähe zu Ausgangs- bzw. Endpunkt. Gerade im letzten Abschnitt der Transport- oder Lieferkette gestaltet sich eine Bündelung zunehmend schwieriger. Diese Lücke könnte das SHARK-Bike ein Stück weit schließen.

+++Alle Favoriten von Martin Puaschitz+++

Denn mit dem vorhandenen Stauraum kann das innovative Vehikel etwa für den schnellen umweltschonenden Einkauf oder von regionalen Lieferdiensten für den Transport genutzt werden. Die wetterfeste Hülle liefert auch ein Argument dafür, bei Regen für kurze Strecken auf das Auto zu verzichten. Möglichkeiten, die wohl auch Gründer Paul Japek und sein Team bedacht haben. Denn rechtlich gesehen ist das SHARK-Bike ein Lastenfahrrad. Somit braucht es kein Nummernschild und muss nicht zugelassen werden. Die Kosten für eine Pflichtversicherung entfallen.

+++Mehr über Mobility und Innovation+++

Ich bin bereits sehr gespannt, wie die Gründer ihre Pitches gestalten und wie viele Anteile sie zu welchen Konditionen in der Sendung anbieten. Wie gewohnt drücke ich allen Startups gleichermaßen die Daumen.

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Anmerkung der Redaktion: Die in diesem Gastkommentar dargelegte Meinung spiegelt nicht zwingend die Meinung der brutkasten-Redaktion wider.


Über den Autor

Martin Puaschitz
(c) Fotostudio Weinwurm

Mag. Martin Puaschitz ist Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wienwww.ubit.at/wien

 

 

 

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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2 Minuten 2 Millionen Folge 16: Der Favorit der Woche

  • Erneut stehen fünf innovative Startup-Ideen und deren Gründer im Rampenlicht der Puls4-Gründershow und müssen sich vor den Augen der Investoren-Jury beweisen.
  • Mein persönlicher Favorit in dieser Woche ist SHARK-Bike. Gründer Paul Japek möchte mit seinem Produkt Mobilität nachhaltiger gestalten, Mobilitätskosten senken und gleichzeitig CO2 einsparen.
  • Wie das gehen soll? Ganz einfach, indem man die Vorteile eines Autos mit dem eines E-Bikes kombiniert und daraus, laut Eigendefinition, den Tesla unter den Elektrofahrrädern macht.

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  • Erneut stehen fünf innovative Startup-Ideen und deren Gründer im Rampenlicht der Puls4-Gründershow und müssen sich vor den Augen der Investoren-Jury beweisen.
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  • Wie das gehen soll? Ganz einfach, indem man die Vorteile eines Autos mit dem eines E-Bikes kombiniert und daraus, laut Eigendefinition, den Tesla unter den Elektrofahrrädern macht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Erneut stehen fünf innovative Startup-Ideen und deren Gründer im Rampenlicht der Puls4-Gründershow und müssen sich vor den Augen der Investoren-Jury beweisen.
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