11.05.2022

1st Day Skills Academy: Eine Plattform für angehende Tierärzte

Da die Theorie nicht immer das Visuelle ersetzen kann, hat Tierärztin Elisabeth Baszler die 1st Day Skills Academy gegründet. Um Lerninhalte zu verbildlichen.
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1st Day Skills Academy
(c) 1stDSA - Elisabeth Baszler orientiert sich bei ihrer Plattform an YouTube-Lehr-Videos.

Elisabeth Baszler ist Kleintiermedizinerin. Sie hat an der Universität Studenten unterrichtet und Dinge bemerkt. Vorrangig, dass man zwar in fünf Stunden theoretisches Wissen in die jungen Menschen hineinschüttet, sie dann zwar was können, sich aber das Prozedere am nächsten Tag wiederholt. Und an dem darauf. Und so weiter. Die 1st Day Skills Academy-Gründerin dachte sich, das muss besser gehen. Und gründete ihre – für Studenten kostenlose – Video-Lern-Plattform.

1st Day Skills Academy: Kleintiermedizinvideos

Baszler war es wichtig, anschaulich zu zeigen, was angehende Veterinäre aus den Büchern und auditiv vermittelt bekommen. Ihr Startup bringt daher die gesamte Propädeutik der Kleintiermedizin online. Mittels minutenlangen Lehr-Videos.

Die Tiermedizinerin dreht vorerst alles noch von daheim am Schreibtisch, von wo sie eigener Definition nach wie ein „Erklärbär“ agiert und notwendiges Wissen veranschaulicht. Sie hat vor, bald die visuellen Lehrstücke in einer Ordination zu drehen.

Baszler betont, dass die Tiere in den Videos ihre eigenen und Untersuchungen gewohnt sind. Invasive Sachen würde sie nur machen, wenn auch tatsächlich notwendig, alles sei bei ihr tierschutzkonform.

200 Videos in drei Jahren

Ihr Ziel ist es, innerhalb von drei Jahren über 200 Kurzvideos mit „Basic Skills“ und „Advanced Skills“ sowie allgemeine und spezielle klinische Untersuchung und u.a. Injektionstechniken online zu stellen.

„Die 1st Day Skills Academy soll Studenten dabei helfen, die ‚Basic Skills‘ über die Kleintiermedizin zu erlernen, um besser vorbereitet in die klinischen Übungen einzusteigen. Niedergelassene Haustierärzte sollen ‚Advanced Skills‘ durch Wiederauffrischung vertiefen können“ so der Plan.

Werbefinanziertes Startup

Ihre Videos über die Kleintiermedizin finanziert Baszler über Werbung. Etwa von der tiermedizinischen Industrie (Futtermittelfirmen, Pharmafirmen, Firmen für den veterinärmedizinischen Praxisbedarf). Dabei wird der Werbeclip wie bei YouTube geschaltet: Vor Beginn des Lehrvideos wird eine Einblendung der jeweiligen Firma bzw. eines Produktes eingespielt.

Zudem hat jede Partnerfirma die Möglichkeit, ein zu ihrem Portfolio themenverwandtes Video zu sponsern. Da eine Anmeldung eine einmalige Registrierung mittels Ausweises (Studenten-Ausweis, TA-Ausweis) erfordert, gebe es bei der 1st Day Skills Academy keinerlei Streuwerbung an fachfremdes Personal und auch die Richtlinien des Heilmittel-Werbegesetzes würden eingehalten werden.

Die Plattform verfügt mittlerweile über 700 User, die bisher ohne Marketing zustande kamen. Im kommenden Sommer setzt Baszler die nächsten Schritte, möchte wachsen und ihre visuellen Lehrstücke um das Thema klinischer Untersuchungsgang erweitern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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