30.09.2019

Mehr als 50 Investoren bei 1MillionStartups-Launch in New York

Mit dem Launch eines "Chapters" in New York setzt die in Wien von Selma Prodanovic, Helena Rosandic und Tanja Skoric gestartete Organisation 1MillionStartups einen weiteren Expansionsschritt. Advantage Austria (Aussenwirtschaft) brachte dabei auch ihr Netzwerk ein.
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1MillionStartups: Selma Prodanovic mit Bernardo Calzadilla-Sarmiento (UNIDO)
(c) 1MillionStartups: Selma Prodanovic mit Bernardo Calzadilla-Sarmiento (UNIDO)

„Uns bleiben nur noch 4115 Tage, um die im Jahr 2015 von 185 Ländern vereinbarten Ziele zu erreichen. Es ist jetzt an der Zeit, sich zu vernetzen, die Bemühungen zu verstärken und gemeinsam zu handeln“, sagte Selma Prodanovic vergangene Woche beim 1MillionStartups-Launch-Event in New York City. Mit „Zielen“ meint sie die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), deren Umsetzung bis 2030 geplant ist. Diese standen von Beginn an im Zentrum der Arbeit von 1MillionStartups. Und für die Gründerinnen Selma Prodanovic, Helena Rosandic und Tanja Skoric ist klar: Entrepreneurship muss bei ihrer Erreichung eine zentrale Rolle spielen.

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New York folgt auf Singapur, Sambia und Kenia

Einige Expansionsschritte hat die in Wien gestartete Organisation bereits absolviert. So wurde zuletzt nach „Chapters“ in Europa, Singapur und Sambia auch eines in Kenia gestartet. Vergangene Woche kam mit dem Launch des neuen Chapters in New York City für 1MillionStartups ein vierter Kontinent hinzu. Neben vielen weiteren Startups will man an der US-Ostküste klarerweise auch finanzkräftige Investoren ansprechen, von denen das globale Netzwerk in Sachen Erfüllung der SDGs profitieren soll.

Mehr als 50 Früphasen-Investoren bei 1MillionStartups-Launch

Dass man mit der Organisation und dem Thema dahingehend schon eine gewisse Anziehungskraft entfaltet hat, wurde gleich beim Launch-Event bewiesen. Laut Veranstaltern waren dort mehr als 50 Frühphasen-Investoren aus dem Startup-Ecosystem der Ostküste, aber auch aus Europa, Asien, dem mittleren Osten und Afrika zugegen. „Es ist ermutigend, die wachsende Zahl von Investoren aus der ganzen Welt zu sehen, die die großen Herausforderungen unserer Zeit verstehen und Teil der Lösung sein wollen, indem sie in SDG-Startups investieren“, kommentierte Selma Prodanovic. Auch bei diesem Event fanden sich zahlreiche neue Unterzeichner der „Global Entrepreneurship Declaration“ der Organisation.

Unterstützung durch UNIDO und Advantage Austria

Freilich war auch die terminliche Überschneidung mit der „Climate Week“ der Vereinten Nationen nicht zufällig. Schließlich ist auch die UN-Teilorganisation UNIDO einer der wichtigsten Partner von 1MillionStartups. Unterstützung bekam 1MillionStartups für das neue Chapter in New York auch von Advantage Austria (Aussenwirtschaft), die die Event-Räumlichkeiten zur Verfügung stellte und ihr Netzwerk einbrachte.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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