11.09.2017

1,8 Mio Euro Seed-Finanzierung für Wiener Startup KIVU Technologies

Bereits vor dem Launch seiner Netzwerkanalyseplattform erhält das Wiener Startup KIVU Technologies ein Investment von aws, btov Partners und APEX Ventures.
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Interview with Christian Weichselbaum & Basma Salama-Paul from KIVU Technologies
© KIVU Technologies GmbH - v.l.n.r.: Christian Weichselbaum, Daniela Klimpfinger, Julia Franciotti, Robert Wesley, Jan van Oort, Frazer Kirkman

Das Wiener Startup KIVU Technologies, Anbieter skalierbarer Software für Netzwerkanalysen in der Sicherheitsbranche, gab noch vor der offiziellen Markteinführung den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 1,8 Millionen Euro bekannt. Der aws Gründerfonds und der 300 Millionen Euro-Fonds btov Partners führen die Finanzierungsrunde unter Beteiligung von APEX Ventures an. Darüber hinaus unterstützen Ewald Hesse und Louis Curran als Angel Investoren das Startup. KIVU Technologies plant, sein Produkt, eine Netzwerkanalyseplattform in den kommenden Monaten auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen wurde 2016 in Wien von Robert Wesley, Jan van Oort und Christian Weichselbaum gegründet. Das multidisziplinäre Team besteht aus Ingenieuren, Entwicklern, Datenwissenschaftlern, Analysten und Sicherheitsexperten.

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„Wollen Art der Datenintelligenz ändern“

„KIVU hat sich zum Ziel gesetzt, den Markt für Datenintelligenz mit seiner neuartigen Graph-Computing-Plattform zu revolutionieren“, erklärt Robert Wesley, CEO und Gründer. KIVU Technologies nutzt dazu Künstliche Intelligenz und Machine Learning. Man wolle die Art der Datenintelligenz ändern. Denn in einer zunehmend vernetzten Welt seien die vorhandenen Technologien nicht mehr ausreichend, um mit riesigen Datenmengen umzugehen. Die Software von KIVU soll Analysten dabei helfen, Daten und deren Verbindungen auf relevante, überschaubare Netzwerke einzugrenzen und sich auf relevante Inhalte und Verhaltensweisen zu konzentrieren.

200 Mal schneller verstehen, 10 Mal schneller Entscheidungen treffen

„Die KIVU Software ist hoch skalierbar, um beliebig viele Daten unterschiedlichster Art zu verarbeiten, so dass Analysten sie 200 Mal schneller verstehen und 10 Mal schneller Entscheidungen treffen können als mit vorhandener Technologie“, heißt es vom Startup. Die Software könne beliebige Daten sofort in Form eines Netzwerks abbilden und erlaube es Analysten, zeitkritische Fragen schnell und effizient zu beantworten. „Wir haben uns entschieden, KIVU von Beginn an zu unterstützen, da wir davon überzeugt sind, dass KIVU einen wesentlichen Beitrag für die weitere Entwicklung von künstlicher Datenintelligenz leisten wird“, kommentiert Ralf Kunzmann, Geschäftsführer des aws Gründerfonds, das Investment.

Verhinderung von Online-Radikalisierung überzeugte

„KIVU erfüllt alle Kriterien, die wir für ein Investment suchen. Es ist eine einzigartige Technologie, ein hervorragendes und engagiertes Team und ein Produkt, das den gesamten Markt für Künstliche Intelligenz und Big Data revolutionieren wird“, sagt Stefan Haubner, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von APEX Ventures, die erst kürzlich einen 10 Millionen Euro-Fonds gelauncht hat. „Wir waren sehr beeindruckt davon, wie das KIVU-Team mit einer innovativen und leistungsfähigen Softwarelösung akute Probleme der realen Welt, wie z. B. die Verhinderung von Online-Radikalisierung, angeht. Die Übertragbarkeit des Systems auf verschiedene Wirtschaftsbereiche birgt großes Potenzial”, kommentiert Benedikt Kronberger, Partner bei btov Partners. (PA/red)

+++ Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick +++

Über das Startup wird übrigens in der Fernsehdokumentation „Terrorjagd im Netz“, berichtet, die morgen, am 12. September 2017 um 20:15 Uhr auf ARTE (bereits online zu sehen) gezeigt wird.


⇒Link zur KIVU-Homepage

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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