06.07.2021

16 Millionen Euro Series-B für e-Commerce Logistik Anbieter byrd

byrd, die technologiegetriebene digitale Logistik- und Fulfillment-Plattform, hat eine Serie-B Finanzierungsrunde in Höhe von 16 Millionen Euro abgeschlossen. Dieses jüngste Investment folgt auf die Serie-A-Runde in Höhe von fünf Millionen Euro im Juli 2020, womit sich die Gesamtsumme der Investments auf insgesamt 26 Millionen Euro erhöht.
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byrd
(c) byrd - Neue Kapitalspritze für byrd.

Die Serie-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 16 Millionen Euro wurde vom neuen Investor Mouro Capital, Santanders VC-Fonds angeführt. Auch bestehende Investoren wie Speedinvest, Verve Ventures, Rider Global und VentureFriends haben sich an der Runde beteiligt. Nach den fünf Millionen Euro Investment im Vorjahr steigt die in byrd investierte Kapitalsumme auf insgesamt 26 Millionen Euro.

Pandemie verlangt nach digitalen e-Commerce-Lösungen

Mouro Capital erkennt im wachsenden e-Commerce-Markt, dass nicht nur innovative Zahlungslösungen, sondern auch skalierbare Logistiklösungen in Zukunft in der Branche immer wichtiger werden. Manuel Silva Martínez, General Partner bei Mouro Capital dazu: “Wir freuen uns, die Serie-B-Finanzierungsrunde von byrd anzuführen, insbesondere da die Pandemie den Bedarf an flexiblen, digitalen e-Commerce Fulfillment-Lösungen deutlich gemacht hat. byrds umfassendes Leistungsspektrum, der Fokus auf Nachhaltigkeit und die starken Marken im Portfolio heben das Unternehmen von seinen Mitbewerbern ab, und wir freuen uns auf die Erfolge, die die durch diese Investition ermöglichte geografische Expansion bringen wird.”

byrd, 2016 am i²c Inkubator der Technischen Universität in Wien gegründet, wird mit dem frischen Kapital in fünf neue Länder in Europa expandieren. Das Investment wird auch genutzt, um die Büros in bereits bestehenden Märkten in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich zu vergrößern. Auch das Team soll bis Ende des Jahres auf 200 Mitarbeiter verdoppelt werden.

byrd mit Echtzeit-Auswertung der Supply-Chain

Im Detail: byrd übernimmt für Kunden den gesamten Prozess der Bestellabwicklung von der Lagerung über den Versand bis hin zum Retourenmanagement und gibt Händlern die Möglichkeit, ihre Supply-Chain mit ein paar Klicks in Echtzeit auszuwerten und zu verwalten, um damit volle Transparenz zu schaffen. Zu den Kunden gehören Direct-to-Consumer-Marken, die in den Branchen Gesundheit und Wellness, FMCG, Kosmetik und Mode skalieren. Die Technologie des Startups verbindet E-Commerce-Systeme und Marktplätze (Amazon, Billbee, Plentymarkets, Shopify und Shopware) mit Logistikdienstleistern. Kunden können das internationale Logistiknetzwerk und die Technologie von byrd auch dazu nutzen, um Bestellungen automatisiert von einem Lager aus zu versenden, das sich in der Nähe des Endverbrauchers in ihrem Zielmarkt befindet. Dadurch sollen Händler die Logistikkosten senken und den Versand beschleunigen.

Mit Kapital Wachstum beschleunigen

Eine der Kriterien, die sich byrd selbst auferlegt hat, ist der Fokus auf nachhaltige Fulfillment-Lösungen sowie die Unterstützung von Programmen zur Klimaneutralität und zur Plastikreduzierung. Zu den Lösungen zählen reduzierte und wiederverwertbare Verpackungen und klimaneutrale Lieferwege.

Petra Dobrocka, Mitgründerin und Chief Commercial Officer von byrd, sagt: “Der e-Commerce ist ein zentraler Kanal für die Marken von heute, und dank unserer umfassenden Fulfillment-Plattform und unserem Lagernetzwerk unterstützen wir immer mehr Händler dabei, ihre Logistikprozesse mit einer skalierbaren und flexiblen Lösung zu optimieren. Diese jüngste Finanzierung wird unser starkes Wachstum weiter beschleunigen und helfen unsere Reichweite auf weiteren europäischen Schlüsselmärkten auszubauen, um noch mehr Marken mit einer Cloud-basierten Fulfillment-Lösung zu unterstützen, die ihren internationalen Ambitionen gerecht wird.”

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MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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