25.09.2025
KRITIK

123-Transporter verliert nach Beschwerden Partner

Es gibt seit einiger Zeit Aufregung rund um das niederösterreichische Transporter-Sharing-Startup 123-Transporter. Zuletzt sorgte im Juni die Kritik der Arbeiterkammer für Aufregung beim Unternehmen. Nun beenden zwei Partner die Kooperation und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) reichte drei Klagen gegen das Unternehmen ein.
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Matthias Pajek, Co-Gründer und Geschäftsführer von 123-Transporter, freut sich über die Kooperation mit Obi © Sabrina Kisa Juhasz
© Sabrina Kisa Juhasz - Matthias Pajek, Co-Gründer und Geschäftsführer von 123-Transporter.

Das Ternitzer Startup 123-Transporter stand bereits mehrfach in der Kritik. Vorgeworfen wurden ihm intransparente Abbuchungen, versteckte Kautionen oder unklare Zusatzkosten. Im Juni warnte die Arbeiterkammer (AK) vor unzulässigen Kontoabbuchungen nach GPS-Überwachung – brutkasten berichtete. Nun beenden zwei Kooperationspartner die Zusammenarbeit, wie orf.at vermeldet.

123-Transporter: Growth

123-Transporter verspricht in seinem Geschäftsmodell seinen Kund:innen, zu jeder beliebigen Uhrzeit an jedem beliebigen Tag innerhalb weniger Minuten online einen Lieferwagen mieten und dank digitalem Schlüssel direkt losfahren zu können. Dabei arbeitet das niederösterreichische Startup mit Flottenpartnern zusammen, die das Branding nutzen und sich um die Pflege der Fahrzeuge kümmern. 123-Transporter übernimmt Standortbestimmung, Ausleihprozess und Abwicklung.

Das Unternehmen wurde schnell größer – und war innerhalb weniger Monate nach Deutschland, Tschechien und in die Slowakei expandiert. Partner des Startups wurden unter anderem die Baumärkte OBI und Hornbach.

Während das Unternehmen also wuchs, so stieg jedoch auch der Unmut über die Bedingungen bei manchen Kund:innen. So berichtete  etwa „Der Standard“ im Sommer 2024 über unklare Preisangaben des Unternehmens und irreführende Versprechen. Außerdem dauere die Rückzahlung der Kaution oft mehrere Monate – zudem müsse man selbst aktiv werden und die Rückzahlung einfordern, hieß es damals.

Obi beendet Kooperation – Hornbach lässt Testlauf auslaufen

Nun beendet der Baumarkt Obi die Zusammenarbeit mit dem Ternitzer Unternehmen: „Und zwar zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt, das heißt zum 30. November 2025. Die bisherige Kooperation entspricht nicht den Erwartungen von Obi in Bezug auf die Ausgestaltung der Serviceangebote“, heißt es in einem schriftlichen Statement gegenüber noe.ORF.at.

Ein weiterer Kooperationspartner, Hornbach, führte mit dem Transport-Startup einen Testlauf durch, „bei dem Fahrzeuge des Startups gemietet werden konnten. Der Baumarkt plane nun jedoch „die Zusammenarbeit über den Testlauf hinaus nicht fortzusetzen“. Diese Entscheidung sei das Ergebnis interner Auswertungen über den gesamten Testzeitraum, schreibt der ORF.

3 Verbandsklagen

Zudem gab es im August weitere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Dabei ging es darum, dass Kund:innen, wie erwähnt, nicht ausreichend auf die zu zahlende Kaution hingewiesen wurden und diese aktiv rückgefordert werden müsse.

Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sei das unzulässig, weshalb man drei Verbandsklagen gegen das Unternehmen eingereicht hat. Alle drei Klagen seien nach wie vor anhängig, wird Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI, weiters beim ORF zitiert: „Jedoch verzeichne man in letzter Zeit weiterhin kontinuierlich hohe Beschwerdezahlen, hunderte Menschen hätten sich wegen der Firma gemeldet. Häufen würden sich zuletzt Beschwerden darüber, dass das Unternehmen eigenmächtig Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Auto festgestellt und dafür Strafen unrechtmäßig abgebucht haben soll.“

123-Transporter: Buchung in Österreich nicht möglich

Aktuell schreibt 123-Transporter auf seiner Homepage: „Achtung: Aufgrund technischer Probleme ist eine Buchung in Österreich aktuell nicht möglich.“ Buchungen in Tschechien, Ungarn und der Slowakei können unterdessen durchgeführt werden.


Hinweis von der Redaktion: Eine brutkasten-Anfrage bei der Geschäftsführung von 123-Transporter zu den Entwicklungen ist erfolgt und wird nach etwaiger Beantwortung im Artikel ergänzt.

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„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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