06.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter muss saniert werden – das sagt Gründer Matthias Pajek

123-Transporter hat beim Landesgericht Wiener Neustadt Insolvenz beantragt. Laut Creditreform betragen die Passiva 4,7 Millionen Euro. Gegen Geschäftsführer Matthias Pajek wird zudem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Veruntreuung ermittelt.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Das Ternitzer Startup 123-Transporter stand bereits mehrfach in der Kritik. Vorgeworfen wurden ihm intransparente Abbuchungen, versteckte Kautionen oder unklare Zusatzkosten. Im Juni warnte die Arbeiterkammer (AK) vor unzulässigen Kontoabbuchungen nach GPS-Überwachung – brutkasten berichtete. Dann beendeten zwei Kooperationspartner die Zusammenarbeit. Nun beantragte man Insolvenz – Gründer Matthias Pajek erklärt per Aussendung die Gründe dafür. Die Justiz allerdings ermittelt gegen den Geschäftsführer.

123-Transporter-Erklärung

Laut der Kleinen Zeitung, die den Gläubigerschutzverband Creditreform zitiert, sind etwa 70 Gläubiger und „eine Vielzahl von Kunden“, die ebenfalls Forderungen aus Kautionsrückzahlungsansprüchen haben, von der Insolvenz betroffen. Aktuell seien fünf Dienstnehmer im Unternehmen beschäftigt. Die Passiva belaufen sich auf rund 4,7 Mio. Euro.

„Die 123 Shared Mobility GmbH, Betreiberin der Marke 123-Transporter seit 2021 in Österreich, hat heute beim zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt“, heißt es in der Pressemitteilung vom 5. Oktober. „123-Transporter stellt ausschließlich eine spezialisierte IT-Infrastruktur und Plattformtechnologie für die Abwicklung von Carsharing- und Vermietungsprozessen zur Verfügung. 123-Transporter hatte als Softwarebetreiber keine eigene Flotte. Die in Österreich eingesetzte Flotte von 419 Transportern wurde vollständig und exklusiv von einem Flottenpartner bereitgestellt.“

Weiters liest man darin: „Der Unternehmensbetrieb lief gut und hat wirtschaftlich funktioniert, bis es Mitte September zu einem unvorhergesehenen Problem mit dem Flottenpartner kam. Der exklusive Flottenpartner hat kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen, indem er diese systemisch und physisch deaktivierte. Damit wurde die Geschäftsgrundlage des Unternehmens in Österreich schlagartig verunmöglicht, da die Fahrzeugvermietung nicht mehr möglich war. Durch das vertragswidrige Verhalten des Flottenpartners wurde 123-Transporter die gesamte Umsatzgrundlage (= Vermietung der Fahrzeuge an Endkunden) entzogen.“

Sanierungsverfahren: 20-Prozent-Quote angeboten

Mangels zu vermietenden Fahrzeugen konnte laut Founder das Unternehmen somit kaum mehr Umsatz erwirtschaften. „Die 123-Transporter war durch dieses Verhalten auch gezwungen, den Flottenpartnervertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Aufgrund des unvorhersehbaren und vertragsbrüchigen Verhaltens des Flottenpartners blieb 123-Transporter rechtlich wie wirtschaftlich keine andere Möglichkeit, als zum Schutz aller Gläubiger und im Interesse eines geordneten Verfahrens die Einleitung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung zu beantragen“, so Pajek.

Das Unternehmen prüfe derzeit alternative Lösungsansätze und werde mögliche Optionen offen und transparent evaluieren. Den Gläubigern wird im Rahmen des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eine Quote von 20 Prozent über einen Zeitraum von zwei Jahren angeboten.

Die Geschäftstätigkeit in Tschechien, der Slowakei und Ungarn seien jedoch gesellschaftsrechtlich autark. Diese ausländischen Märkte gelten laut Unternehmen als eigenständige Lizenznehmer und operieren daher uneingeschränkt weiter. Die Länder wären von den Entwicklungen in Österreich nicht berührt.

„Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, das nicht nachvollziehbare Verhalten und die damit einhergehende Deaktivierung der Flottenfahrzeuge unseres exklusiven Flottenpartners in Österreich war für uns nicht vorhersehbar und hat die Umsetzung unseres Geschäftsmodells in Österreich schlagartig verunmöglicht“, so die Geschäftsführung von 123-Transporter. „Unter diesen Umständen blieb mir keine andere rechtliche und wirtschaftliche Option, als das Sanierungsverfahren einzuleiten, um eine ordentliche und transparente Abwicklung im Sinne aller Beteiligten sicherzustellen. Wir arbeiten intensiv an einer Lösung für die Zukunft, da der Geschäftsbetrieb in Österreich aufgrund der jüngsten Ereignisse derzeit in der bisherigen Form so nicht weitergeführt werden kann.“

Justiz ermittelt

Medial wird neben dem Sanierungsverfahren noch über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Veruntreuung berichtet.


Der Gründer wurde um ein Statement zu den Betrugsvorwürfen gebeten. Sollte dieses einlangen, wird es hier nachgereicht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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