24.04.2025
PARTNERSCHAFT

123-Transporter jetzt bei allen Hornbach-Filialen in Österreich

Das niederösterreichische Startup 123-Transporter weitet die bestehende Partnerschaft mit Hornbach aus. Von nun an sollen die Transporter in allen 14 Filialen in ganz Österreich verfügbar sein.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Die Idee ist einfach und im Grunde auch nicht neu: Car-Sharing. Allerdings setzt 123-Transporter den Fokus nicht auf PKWs, sondern bietet Leih-Transporter an. Das Startup aus Niederösterreich besitzt keine eigenen Fahrzeuge, sondern arbeitet mit Flottenpartnern zusammen.

Im August 2024 startete 123-Transporter eine Kooperation mit Hornbach Österreich. Pünktlich zum Beginn der Gartensaison wird diese Partnerschaft nun auf alle 14 Hornbach-Filialen in Österreich ausgeweitet.

Mömax, Obi und Bellafora als Kunden

Auch andere Unternehmen wie Mömax, Obi und Bellafora zählen bereits zu den Kunden – brutkasten berichtete. Mit der Erweiterung der Zusammenarbeit mit Hornbach kommen zu den bisherigen Standorten Brunn am Gebirge, Klagenfurt und Wien Stadlau nun sämtliche weiteren Märkte des Baumarkts hinzu – insgesamt also 14 Standorte.

„Die Nachfrage an den bisherigen Standorten war sehr hoch. Darum können unsere Transporter nun bei jedem Hornbach-Markt ausgeliehen werden“, erklärt Matthias Pajek, Co-Founder von 123-Transporter. In sieben Bundesländern – Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg – stehen die Lieferwagen somit nun zur Verfügung.

„Rundum einfaches Mobilitätsangebot“

Auf den Kundenparkplätzen jedes Hornbach-Marktes sollen künftig mindestens zwei Transporter zur Verfügung stehen. Die Fahrzeuge können laut Angaben des Startups „praktisch, digital und ohne Kaution“ gebucht werden. „Wir wollen nicht nur Fahrzeuge bereitstellen, sondern ein rundum einfaches Mobilitätsangebot schaffen“, so Pajek.

Zusätzlich erhofft sich 123-Transporter durch die Ausweitung der Kooperation mehr Einblicke in das Nutzungsverhalten der Kund:innen, um das Angebot weiter zu optimieren und zukünftige Standorte gezielter zu planen. „Die Ausweitung der Zusammenarbeit mit Hornbach ist definitiv ein wichtiger Meilenstein für 123-Transporter und unterstreicht unseren Wachstumsanspruch“, sagt Pajek.

Prominente Kapitalgeber

Bereits zu Beginn des Jahres sorgte das Unternehmen mit einer erfolgreichen Finanzierungsrunde für Aufsehen. Dabei beteiligten sich unter anderem Heinrich Prokop (Clever Clover) sowie die Gründer von Storebox, Runtastic und PSPDFkit. Auch „2 Minuten 2 Millionen“-Investorin Katharina Schneider konnte bereits im vergangenen Jahr als prominente Kapitalgeberin gewonnen werden.

Seit dem Start im Jahr 2021 ist 123-Transporter rasant expandiert und das nicht nur innerhalb Österreichs. Nach der jüngsten Finanzierungsrunde erfolgte der Markteintritt in die Slowakei. Bis Ende des Jahres soll die dortige Flotte auf 100 Fahrzeuge anwachsen.

Vorwurf der AK: Unlautere Praktiken

Das ist jedoch nicht der einzige Punkt, mit dem das Startup in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit sorgte. Laut Angaben der Arbeiterkammer (AK) liegen „dutzende Beschwerden“ über 123-Transporter vor. Der Vorwurf: Unlautere Praktiken beim Buchungsvorgang. Während das Unternehmen online mit einer unkomplizierten Buchung und unbegrenzter Kilometeranzahl wirbt, berichten Kund:innen laut AK von anderen Erfahrungen.

AK-Konsumentenschützerin Christina Gruber sagt dazu: „Wir werfen der Firma ganz klar vor, dass sie im Buchungsprozess auf ‚Dark Pattern‘ setzt. Diese Methode zielt darauf ab, Verbraucher dazu zu bringen, bestimmte Aktionen auszuführen, die sie vielleicht nicht freiwillig tun würden.“

Bei der Online-Buchung sollen Nutzer:innen demnach „gedrängt“ werden, Zusatzangebote wie Schutzpakete sowie Storno- oder Umbuchungsversicherungen abzuschließen. Der Ablehnungsbutton für diese Optionen sei „unauffällig und nicht als farbiger Button dargestellt“. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro, die laut AK Steiermark „erst am Ende der Buchung ersichtlich wird und ausschließlich in den AGB ausgewiesen ist“.

Reaktion von 123-Transporter

Das Unternehmen reagierte auf die Vorwürfe mit Hinweisen auf seine im Buchungsprozess deutlich kommunizierten Konditionen und betont, dass Nutzer:innen vor Vertragsabschluss sämtliche Informationen einsehen können.

Im September 2024 sagte Gruber: „Zurzeit reagiert das Unternehmen auf unsere Interventionen positiv, es gab aber auch schon Zeiten, da mussten wir Geld für Konsumenten einklagen“. Sie rät dazu, „das Kleingedruckte genau lesen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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