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123-Transporter verspricht seinen Kund:innen, zu jeder beliebigen Uhrzeit an jedem beliebigen Tag innerhalb weniger Minuten online einen Lieferwagen mieten und dank digitalem Schlüssel direkt losfahren zu können. Dabei arbeitet das niederösterreichische Startup mit Flottenpartnern zusammen, die das Branding nutzen und sich um die Pflege der Fahrzeuge kümmern. 123-Transporter übernimmt Standortbestimmung, Ausleihprozess und Abwicklung.
Das Unternehmen wächst schnell – und ist innerhalb weniger Monate nach Deutschland, Tschechien und in die Slowakei expandiert. Partner des Startups sind unter anderem die Baumärkte OBI und Hornbach. brutkasten hat bereits mehrfach über das Startup berichtet.
So schnell das Unternehmen gewachsen ist, so stark ist auch der Unmut über die Bedingungen bei manchen Kund:innen gestiegen. So berichtete „Der Standard“ etwa im vergangenen Sommer über unklare Preisangaben des Unternehmens und irreführende Versprechen. Außerdem dauere die Rückzahlung der Kaution oft mehrere Monate, hieß es in dem Artikel – zudem müsse man selbst aktiv werden und die Rückzahlung einfordern.
AK sieht unzulässige Abbuchung nach GPS-Überwachung
Die jüngste Beschwerde stammt von einer Kärntner Kundin, der nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem 123-Transporter automatisch 45 Euro vom Konto abgebucht wurden – ohne vorherige Information.
Die Kundin war weder über mögliche Zusatzkosten noch über die GPS-Überwachung informiert und wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Kärnten. Die AK bestätigte das ungute Gefühl der Frau: „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-Präsident Günther Goach. Man werde, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine „solche Abzocke“ vorgehen. Es fehle an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen, betont die AK.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 123-Transporter fänden sich zwar Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, so die AK. Sie hält eine automatische Geldabbuchung dennoch für bedenklich. Laut der Kammer würden GPS-Überwachung und pauschale Vertragsklauseln zunehmend zum Nachteil von Konsument:innen eingesetzt.
Eine brutkasten-Anfrage bei der Geschäftsführung von 123-Transporter zu den Vorwürfen ist erfolgt, blieb bisher allerdings unbeantwortet. Sollte eine Stellungnahme noch eintreffen, wird diese im Artikel ergänzt.




