30.11.2023

120 Ventures: ÖAMTC startet ein Corporate Venture Studio

Der Mobilitätsclub will mit 120 Ventures einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Megatrends leisten.
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120 Ventures-Geschäftsführer Philipp Maul und ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold | (c) Wirlphoto/ÖAMTC
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Bei Konzernen ist es mittlerweile relativ üblich, für einen gemeinnützigen Verein ist es aber ein durchaus ungewöhnlicher Schritt: Der ÖAMTC startet nun mit 120 Ventures ein Corporate Venture Studio. Damit sollen innovative Ideen außerhalb des Kerngeschäfts identifiziert und umgesetzt werden. Die thematischen Schwerpunkte liegen dabei auf dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen und dem Thema Versorgungssicherheit und digitale Lösungen in den eigenen vier Wänden.

Zuverlässiger Partner für Menschen auch über Mobilität hinaus

„Die Welt verändert sich – und bringt laufend neue Herausforderungen. Als größter Mobilitätsclub des Landes mit mehr als 2,4 Millionen Mitgliedern sind wir den Menschen stets ein zuverlässiger Partner in ihrem Alltag – und wollen das auch über das Thema Mobilität hinaus werden“, sagt ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold. 120 Ventures, das gemeinsam mit Pioneers entwickelt wird, soll eng mit Startups, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen Innovator:innen zusammenarbeiten, um Problemfelder zu identifizieren, entsprechende Projekte zu initiieren und in die Realität umzusetzen.

Corporate Venturing-Profi Philipp Maul als Geschäftsführer

Mit Philipp Maul konnte ein ausgewiesener Experte im Bereich Corporate Venturing als Geschäftsführer des neuen Studios gewonnen werden. „Der ÖAMTC hat stets eine Vorreiterrolle in der Mobilitätsbranche eingenommen. Mit ‚120 Ventures‘ wird diese Tradition konsequent fortgesetzt und um Bereiche außerhalb des Kerngeschäfts erweitert“, so der Geschäftsführer.

Bekannte Gesichter aus der Innovationsszene im Board

Der breite Zugang zur heimischen Innovations-Community spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Boards wieder, das unter anderem über die Auswahl der Projekte und die Budgets entscheidet. Gleich mehrere bekannte Gesichter der heimischen Startup- und Innovations-Szene sind vertreten: AustrianStartups Managing Partner Hannah Wundsam, Speedinvest Partner Markus Lang, fair-finance-Investment Managerin Lena Gansterer und Verbund X Managing Director Franz Zöchbauer. Der ÖAMTC selbst ist durch Innovation Manager Christian Huter vertreten.

120 Ventures: Agilität, Risikobereitschaft und innovatives Denken als entscheidender Vorteil

Doch warum braucht der ÖAMTC überhaupt ein Venture Studio für diese Ziele? „Venture Building ermöglicht es dem ÖAMTC, neue Ideen und Geschäftsmodelle außerhalb ihres Kerngeschäfts zu explorieren, indem die Vorteile von Startups mit den Ressourcen und Strukturen eines bestehenden Unternehmens kombiniert werden“, erklärt Anton Schilling von Pioneers. Die Kombination aus Agilität, Risikobereitschaft und innovativem Denken stelle einen entscheidenden Vorteil dar, um den Anforderungen einer sich rasch verändernden Gesellschaft gerecht zu werden.

„Alltag der Menschen unterstützen“

Mit dem thematischen Fokus auf den demografischen Wandel und digitale Lösungen für die eigenen vier Wände wolle man im Venture Studio, so wie allgemein beim ÖAMTC, den Menschen in den Mittelpunkt stellen. „Die Lösungen sind darauf ausgerichtet, den Alltag der Menschen zu unterstützen. 120 Ventures sieht es als Aufgabe, die Gesellschaft von morgen aktiv mitzugestalten und für alle weiterzuentwickeln“, erläutert Philipp Maul. Dafür wolle man maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen für die bestehenden und neuen Mitglieder entwickeln.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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