11.05.2021

12 Millionen Euro: Neue Ausschreibung für „Klima- und Energie-Modellregionen“ startet

Das Programm „Klima- und Energie-Modellregionen“ des Klima- und Energiefonds geht in die nächste Runde. Insgesamt stehen zwölf Millionen Euro zur Verfügung.
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Photovoltaik
(c) AdobeStock

Der Klima- und Energiefonds unterstützt bereits seit 2010 Regionen in Österreich auf ihrem Weg in eine fossilfreie Zukunft. Mittlerweile wird in 105 Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) in 950 Gemeinden in ganz Österreich die Energie- und Mobilitätswende vorangetrieben.

Ziel der Regionen ist es, regionale und erneuerbare Energiequellen zu nutzen, Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln und nachhaltige Mobilitätskonzepte umzusetzen, um so unabhängig von fossilen Energien zu werden.

12 Millionen Euro stehen bereit

Wie der Klima- und Energiefonds nun bekannt gab, geht das Programm „Klima- und Energie-Modellregionen“ nun in die nächste Runde. Für neue, weitere Regionen, stehen nun zwölf Millionen Euro Förderbudget, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK), zur Verfügung. Unterstützt werden laut dem Klima- und Energiefonds:

  • Neue Modellregionen
  • Weiterführungen von bestehenden Modellregionen
  • Leitprojekte & Investitionsprojekte (Photovoltaik inkl. Stromspeicher, Thermische Solaranlagen, Holzheizungen, E-Ladestellen, Mustersanierungen, Solare Großanlagen, Pilotprojekte für thermische Speicher)

Die Einreichfristen laufen vom 7. Mai bis zum 25. Oktober 2021. Zudem gibt es spezielle Einreichfristen für Investitionsprojekte – siehe Details zur Einreichung

Das bietet das Programm

Im Rahmen des Programms werden regionale Klimaschutzprojekte und das regionale Modellregionsmanagement kofinanziert. Klima- und Energie-Modellregion zu sein, bietet zudem den Zugang zu einem Netzwerk sowie exklusiven Schulungen, Unterstützungen und Förderungen.

„Das Erfolgsrezept ist, dass jede Region genau weiß, was vor Ort am Dringendsten gebraucht wird, ob das die Photovoltaik-Anlage am Gemeindedach ist oder die Erdwärme für die Schule, und das dann umsetzt. Dieses Erfolgsrezept stärken wir mit zwölf Millionen Euro“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Zudem wird ein Fokus auf die enge Einbindung der Bürger vor Ort gelegt.

Tipp der Redaktion: Die Finalisten von greenstart stehen fest

Der Klima- und Energiefonds hat letzten Donnerstag auch die zehn Finalisten von greenstart bekanntgeben. Die Startups erhalten in den nächsten Monaten eine professionelle Begleitung bei der Weiterentwicklung ihrer nachhaltigen Business-Ideen und ein Startkapital von 10.000 Euro. Mehr über die Top-10 Klimastartups des aktuellen Durchgangs könnt ihr hier erfahren.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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