01.07.2020

100-Prozent-Garantien für Klein- und Kleinstunternehmen sollen möglich werden

Ab nächster Woche soll der österreichische Staat für Klein- und Kleinstunternehmen 100-Prozent-Garantien bei Betriebsmittelkrediten übernehmen können. Das hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute Mittwoch in einer Pressekonferenz angekündigt.
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KMU
(c) BKA / Wenzel

Ab nächster Woche soll der österreichische Staat für Klein- und Kleinstunternehmen 100-Prozent-Garantien bei Betriebsmittelkrediten übernehmen können. Das hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Pressekonferenz am Mittwoch ankündigt.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

EU-Regelung gelockert

Bislang waren lediglich Garantien in der Höhe von 80 Prozent möglich. Schuld daran waren die sogenannten UiS-Kriterien (Unternehmen in Schwierigkeiten) der Europäischen Union. Unter diese Kategorie fallen all jene Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihrer Eigenkapitalmittel aufgebraucht haben. In Österreich zählt laut Schramböck jedes fünfte Unternehmen zu dieser Kategorie.

Antragstellung über aws

Bis Mitte nächster Woche sollen Klein- und Kleinstunternehmen, die unter diese UiS-Kriterien fallen, um 100-Prozent-Garantien bei der aws ansuchen können, so Schramböck. Im Moment arbeiten sich die zuständigen Stellen in die Richtlinien ein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz nicht mehr als zehn Millionen Euro übersteigt. Die Garantien werden für Betriebsmittelkredite in der Höhe von maximal 200.000 Euro gewährt.

Im Zuge der Coronakrise hätte sich laut Schramböck  gezeigt, dass die 80-Prozent-Garantien für Unternehmen nicht ausreichend sind. „Eine 80-Prozent-Garantie, die wir bis jetzt geben dürfen, nützt nichts. Für die restlichen 20 Prozent wollen die Banken in der Regel eine sehr hohe Besicherung“, so Schramböck.

Investitionskontrollgesetzes im Nationalrat

Zudem verwies Schramböck darauf, dass nächste Woche das Investitionskontrollgesetz im Nationalrat beschlossen werden soll. Das Gesetz sieht bei Direktinvestitionen aus Drittstatten in „besonders sensiblen Bereichen“ eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile vor. In der Startup-Community stößt das Gesetz auf Kritik, da es VC-Investoren aus Drittstaaten abschrecken könnte – der brutkasten berichtete.


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