31.07.2017

100 Mio Euro in 5 Jahren: Vorarlberger Russmedia startet Investitionsoffensive

Der Vorarlberger Medienkonzern Russmedia startet eine Digital-Holding mit Sitz in Wien und Berlin. In den kommenden fünf Jahren sollen in Europa 100 Millionen Euro in den Digitalbereich investiert werden. Fokussiert wird dabei auf E-Commerce. Dazu wird auch gemeinsam mit Speedinvest ein Spezial-Fonds aufgesetzt.
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Screenshot: http://www.russmedia.com/
(c) Russmedia: Eugen A. Russ

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – damit das gesamte Unternehmen – verfügen bereits jetzt über eine beachtliche digitale Ausrichtung. Mit neuen Initiativen wird es uns gelingen, noch mehr digitale DNA aufzunehmen“, sagt Eugen A. Russ. Er ist Geschäftsführer und über die EAR Privatstiftung auch Besitzer der Vorarlberger Russmedia Gruppe, die sich als „progressivstes Multi-Nischen-Medienunternehmen Europas“ bezeichnet. Wie nun angekündigt wurde, will das Familienunternehmen mit rund 100-jähriger Geschichte in den kommenden fünf Jahren eine für österreichische Verhältnisse gigantische Investitionsoffensive im Digitalbereich fahren.

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Digital-Holding als Instrument für Investitionen

Dafür sollen insgesamt 100 Millionen Euro in Beteiligungen im Digitalbereich in ganz Europa investiert werden. Als Instrument dafür wird eine wachstumsorientierte Digital-Holding mit Büros in Berlin und Wien geschaffen. Die Geschäftsführung teilt sich Eugen A. Russ mit Josef Kogler, der bislang als Geschäftsführer der Russmedia CEE GmbH tätig war, und mit dem Medienmanager Michael Tillian, der als Sprecher der Geschäftsführung fungieren wird. Tillian, der unter anderem auch am Brutkasten beteiligt ist, entwickelte in den vergangenen Jahren mit dem Gründerteam das Lauf-Startup Maxfun, an dem sich Russmedia beteiligen wird. Davor war er unter anderem für die Styria Mediengruppe im Topmanagement sowie als Anwalt tätig.

Fokus auf E-Commerce

Im Mittelpunkt der Bestrebungen stehe das digitale Wachstum, heißt es von Russmedia. Die M&A-Aktivitäten der gesamten Gruppe würden daher bei der Digital-Holding gebündelt werden, um das Engagement für digitale Marktplätze deutlich zu verstärken und international zu wachsen. Man verfolge dabei eine klare Wachstumsstrategie und strebe Mehrheitsbeteiligungen an, sagt Michael Tillian im Interview dem Brutkasten. Der inhaltliche Fokus liege im Bereich Marktplätze, E-Commerce und Conversational Commerce, sowie Tools und Services, die an diese Themen anschließen.

Spezial-Fonds gemeinsam mit Speedinvest

Zusätzlich wurde eine Kooperation mit dem Frühphasen-Venture-Fonds Speedinvest verkündet: Russmedia wird demnach mit Speedinvest einen Spezial-Fonds auflegen, der sich auf internationale Marktplätze konzentriert. Damit werde die bisherige Kooperation zwischen Russmedia und Speedinvest intensiviert. Denn bereits jetzt ist Russmedia einer der „Cornerstone Investors“ beim Wiener Fonds. Der größte Teil der angekündigten 100 Millionen Euro werde allerdings nicht in den gemeinsamen Fonds mit Speedinvest fließen, sagt Tillian.

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Internationale Beteiligungen kommen zur Digital-Holding

Zur Russmedia Gruppe gehören über 100 Medien, Online-Portale und Apps in mehreren europäischen Ländern. Allein 10 Tageszeitungen zählt das Unternehmen derzeit. An 28 Standorten sind damit gesamt 1450 Mitarbeiter beschäftigt. Die internationalen Russmedia-Beteiligungen werden nun künftig der neu geschaffenen Digital-Holding zugeordnet. Darunter sind etwa Europas größter unabhängiger Skiverleiher Alpinresorts (Bratislava und Wien), Europas größtes Vermiet-Portal Erento (Berlin), das deutsche Kleinanzeigen-Portal Quoka.de, das ungarische Job-Portal CVOnline.hu oder das Kleinanzeigen-Portal Publi24.ro.

Screenshot http://www.russmedia.com: derzeitige Standorte

Trennung von Regionalzeitungen in Ungarn und Rumänien

Während man über neu geschaffene Holding den Digitalbereich in Osteuropa weiter forcieren wird, trennt sich die Russmedia Gruppe vom Regionalzeitungsgeschäft in Ungarn und Rumänien. In einer Erklärung dazu heißt es, bedürfe aufgrund der Initiativen im Digitalbereich einer strategischen Fokussierung. Die Zeitungen Észak-Magyarország, Hajdú-bihari Napló, Kelet-Magyarország, Jurnal Aradean und Jurnal Bihorean werden an die Firma Media Development Management verkauft.

Weitere Investitionen auch in Westösterreich

Parallel zur Investitionsoffensive kündigte die Russmedia Gruppe Details zur Digitalisierungsstrategie bei ihren bestehenden Beteiligungen an. So habe man kürzlich eine Partnerschaft mit dem Medien-Acceleratorprogramm NMA in Hamburg gestartet. Man wolle auch im Kerngebiet Vorarlberg und Westösterreich weiter in die Digitalisierung investieren. Mit Russmedia Solutions könne man internationale Erfolge vorweisen. So habe man die Funke Mediengruppe und die NZZ-Gruppe als Kunden der für die Vorarlberger Nachrichten und das Online-Medium vol.at entwickelten Technologie gewinnen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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