12.11.2021

Die 100 größten Unternehmen Österreichs: Nur jedes zweite hat umfassende Klimaschutzziele

Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) liefert ein verheerendes Ergebnis: Von Österreichs 100 größten Unternehmen hat nur jedes zweite umfassende Klimaschutzziele definiert.
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Voest
(c) AdobeStock

Die Hälfte der 100 größten österreichischen Unternehmen hat sich ein umfassendes Klimaschutzziel gesetzt. Nur acht der führenden Wirtschaftsbetriebe streben Nullnettoemissionen an. Und rund ein Zehntel reduziert Emissionen ausreichend, um das Pariser 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Das sind die Ergebnisse einer jüngsten Analyse der Strategieberatung Boston Consulting Group (BCG). 

Für die Studie wurden die größten österreichischen Unternehmen auf Basis ihres Nettoumsatzes aus unterschiedlichsten Branchen ausgewählt – angefangen von der produzierenden Industrie bis hin zum Bankensektor. BCG führt zwar die Liste der untersuchten Unternehmen an, nennt aber nicht, wie sie im einzelnen in Sachen „Klimaschutzziele“ abschneiden.

Die 100 größten Unternehmen

Konkret untersucht BCG in der Analyse, ob sich die 100 größten Unternehmen Österreichs ein Klimaschutzziel gesetzt haben – und welcher Qualität diese Ziele sind. Ein Klimaschutzziel gilt dann als umfassend im Sinne der Studie, wenn das genaue „Ausmaß der Emissionsreduktion“ angegeben und dies bis zu einem „exakt definierten Zeitpunkt angestrebt“ wird. Weiters muss die Reduktion sowohl die „eigenen direkten Emissionen“ als auch die „indirekten Emissionen der Energielieferanten“ umfassen. Somit werden sowohl Scope 1 und Scope 2 Emissionen erfasst, Scope 3 Emissionen hingegen nicht.

Die Zahlen im Detail

Nach dieser von BCG getroffenen Definition hat sich etwas weniger als die Hälfte der untersuchten österreichischen Unternehmen ein solches Klimaschutzziel gesetzt. Blickt man laut der Strategieberatung auf die Qualität der gesteckten Ziele, wird zudem deutlich, dass die Wirtschaft den Klimaschutz noch zu wenig ambitioniert angeht: Lediglich acht von 100 Unternehmen streben Nettonullemissionen an. Das bedeutet, dass durch die Aktivität des Unternehmens keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, weil sie vermieden oder zu 100 Prozent abgebaut werden.

Weitere 19 Firmen mit Klimaschutzziel wollen ihre Emissionen zwar reduzieren, aber nicht vollständig neutralisieren. 21 Unternehmen wollen „klimaneutral“ werden, wobei klimaschädliche Gase nicht notwendigerweise am Ort der Entstehung bekämpft, sondern z. B. durch den Kauf von CO2-Zertifikaten kompensiert werden. „Dieser Mechanismus verhindert im schlimmsten Fall notwendige Innovationen bei der Entwicklung von CO2-neutralen Produkten oder Technologien“, so Sabine Stock, BCG-Partner und Co-Autorin der Studie. „Nur wenn Emissionen vermieden oder in Kohlenstoffsenken effektiv abgebaut werden, gelangen tatsächlich weniger Treibhausgase in die Atmosphäre, und wir kommen beim Klimaschutz voran.“ 

(c) Screenshot / Studie BCG

Dass österreichische Unternehmen beim Klimaschutz zu wenig ambitioniert sind, zeigt auch die Tatsache, dass nur 13 Prozent der untersuchten Unternehmen Emissionen ausreichend reduzieren, um den Pariser 1,5-Grad-Pfad zu unterstützen. Rund die Hälfte der Unternehmen mit Emissionsreduktionsziel plant, ihren Ausstoß von Treibhausgasen um weniger als 2,25 Prozent jährlich zu senken – und damit nur etwa um die Hälfte der 4,5 Prozent pro Jahr, die für die Limitierung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius notwendig sind, so BCG in der Analyse.

BCG liefert vier Empfehlungen

BCG gibt unter anderem auch Handlungsempfehlungen ab: Unternehmen können demnach Klimaschutz in vier Schritten zielführend umsetzen. „Die Betriebe sollten in einem ersten Schritt detaillierte Klimaschutzziele entwickeln. Diese Ziele dienen als Leitbild für die strategische Stoßrichtung der Maßnahmen“, erläutert Roland Haslehner, BCG-Senior-Partner und Ko-Autor der Studie.

In einem zweiten Schritt können die Klimaschutzziele in ihrer Qualität präzisiert werden. Eine reine Kompensation der Emissionen reicht bei Weitem nicht aus. „Eine klare Reduktion muss das oberste Ziel der Unternehmen sein. Ausschließlich die danach verbleibenden und nicht vermeidbaren Emissionen sollten Gegenstand der Kompensation sein“, so Haslehner.

Die gesetzten Ziele sollten dann in einem weiteren Schritt durch eine externe Organisation, z. B. die „Science-Based Targets“-Initiative, validiert werden. „Das erlaubt es den Unternehmen, die eigenen Ambitionen objektiv einzustufen und zu bestätigen, letztlich auch gegenüber externen Stakeholdern“, sagt Stock.

In einem vierten und letzten Schritt garantiert regelmäßiges Monitoring eine Qualitätssicherung. „So können im Falle einer Abweichung frühzeitig Maßnahmen entwickelt werden, um die Zielerreichung langfristig sicherzustellen. Das alles muss eigentlich sofort passieren, denn der Weltklimagipfel hat einmal mehr gezeigt, dass die Unternehmen umgehend und zielorientiert handeln müssen“, so Stock. „Der Weg in die Netto-Null-Zukunft ist eine Herausforderung, aber auch eine große Wachstumschance in neuen Produktbereichen, gerade für innovative Firmen, wie wir sie in Österreich haben“, schließt Haslehner. 


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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