19.09.2019

EU-Förderung in Millionenhöhe für vier österreichische Tech-KMU

Die vier Unternehmen AERO Enterprise, Lithos Crop Protect, Evologic Technologies sowie Szelestim erhalten jeweils bis zu 2,5 Mio. Euro vom Europäischen Innovationsrat (EIC) im Rahmen des EU-Programms "Horizon 2020".
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KMU
Unter den Unternehmen ist auch Aero Enterprise, das einen Sensor-Copter für die Inspektion von Windturbinen entwickelt hat

Damit Unternehmen innovative Ideen umsetzen können und diese auf den europäischen Markt kommen, hat die Europäische Kommission den Europäischen Innovationsrat gegründet. Teil dessen ist auch das EU-Forschungsprogramm „Horizion 2020“.  In der Pilotphase des Programms werden in der aktuellen Runde von KMU Instrument (Phase 2) europaweit 108 innovative Projekte mit 210 Millionen Euro gefördert – darunter sind auch vier österreichische Tech-KMU.

 +++ KMU und Digitalisierung in Österreich: Daten und Fakten +++

Wie die FFG in einer Aussendung mitteilte, kommen die vier Tech-KMU aus Oberösterreich, Niederösterreich und Wien. Sie werden jeweils mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert. Unter ihnen sind AERO Enterprise, Lithos Crop Protect, Evologic Technologies sowie Szelestim.

Die Projekte der KMU

Im Rahmen der Förderungen werden verschiedenste Projekte umgesetzt. AERO Enterprise aus Linz arbeitet etwa an einem vollautomatischen Inspektionssystem für Windräder mit einem „Sensor-Copter“, um die Standzeiten der Windturbinen zu reduzieren.

Lithos Crop Protect aus Niederösterreich hat sich zum Ziel gesetzt einen nachhaltigen Schutz vor dem Maiswurzelbohrer zu entwickeln, dessen Larven die Wurzeln der Maispflanzen fressen und große Schäden in der Landwirtschaft verursachen.

Das Unternehmen Evologic Technologies aus Wien beschäftigt sich ebenfalls mit einem GreenTech-Thema – genauer gesagt mit der groß angelegten Mykorrhiza-Produktion. Durch die Symbiose von Pilzen und Pflanzen soll so der Ertrag in der Landwirtschaft gesteigert werden.

Die Wiener Firma Szelestim will hingegen einen tragbaren Neurostimulator zur Behandlung von chronischen Schmerzen entwickeln. Dies soll durch Elektro-Stimulation des Vagusnervs im Ohr ermöglicht werden.

Zehn Milliarden Euro Förderung von 2021 bis 2027

Mit dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ sollen laut FFG dem Europäischen Innovationsrat von 2021 bis 2027 nach derzeitiger Finanzplanung zehn Milliarden Euro zur Förderung disruptiver und marktschaffender Innovationen zur Verfügung stehen.

Damit soll es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro geben. Zudem sei sogenanntes „blended financing“ geplant, bei dem die EU erstmals direkt in Firmen investieren wird.


=> zur Page der FFG

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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