19.09.2019

EU-Förderung in Millionenhöhe für vier österreichische Tech-KMU

Die vier Unternehmen AERO Enterprise, Lithos Crop Protect, Evologic Technologies sowie Szelestim erhalten jeweils bis zu 2,5 Mio. Euro vom Europäischen Innovationsrat (EIC) im Rahmen des EU-Programms "Horizon 2020".
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KMU
Unter den Unternehmen ist auch Aero Enterprise, das einen Sensor-Copter für die Inspektion von Windturbinen entwickelt hat

Damit Unternehmen innovative Ideen umsetzen können und diese auf den europäischen Markt kommen, hat die Europäische Kommission den Europäischen Innovationsrat gegründet. Teil dessen ist auch das EU-Forschungsprogramm „Horizion 2020“.  In der Pilotphase des Programms werden in der aktuellen Runde von KMU Instrument (Phase 2) europaweit 108 innovative Projekte mit 210 Millionen Euro gefördert – darunter sind auch vier österreichische Tech-KMU.

 +++ KMU und Digitalisierung in Österreich: Daten und Fakten +++

Wie die FFG in einer Aussendung mitteilte, kommen die vier Tech-KMU aus Oberösterreich, Niederösterreich und Wien. Sie werden jeweils mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert. Unter ihnen sind AERO Enterprise, Lithos Crop Protect, Evologic Technologies sowie Szelestim.

Die Projekte der KMU

Im Rahmen der Förderungen werden verschiedenste Projekte umgesetzt. AERO Enterprise aus Linz arbeitet etwa an einem vollautomatischen Inspektionssystem für Windräder mit einem „Sensor-Copter“, um die Standzeiten der Windturbinen zu reduzieren.

Lithos Crop Protect aus Niederösterreich hat sich zum Ziel gesetzt einen nachhaltigen Schutz vor dem Maiswurzelbohrer zu entwickeln, dessen Larven die Wurzeln der Maispflanzen fressen und große Schäden in der Landwirtschaft verursachen.

Das Unternehmen Evologic Technologies aus Wien beschäftigt sich ebenfalls mit einem GreenTech-Thema – genauer gesagt mit der groß angelegten Mykorrhiza-Produktion. Durch die Symbiose von Pilzen und Pflanzen soll so der Ertrag in der Landwirtschaft gesteigert werden.

Die Wiener Firma Szelestim will hingegen einen tragbaren Neurostimulator zur Behandlung von chronischen Schmerzen entwickeln. Dies soll durch Elektro-Stimulation des Vagusnervs im Ohr ermöglicht werden.

Zehn Milliarden Euro Förderung von 2021 bis 2027

Mit dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ sollen laut FFG dem Europäischen Innovationsrat von 2021 bis 2027 nach derzeitiger Finanzplanung zehn Milliarden Euro zur Förderung disruptiver und marktschaffender Innovationen zur Verfügung stehen.

Damit soll es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro geben. Zudem sei sogenanntes „blended financing“ geplant, bei dem die EU erstmals direkt in Firmen investieren wird.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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