01.03.2019

10 Jahre Social Impact Award: Von Wien aus in 20 Länder

Interview. Der in Österreich gestartete Social Impact Award feiert sein zehnjähriges Bestehen. Aus diesem Anlass haben wir mit Jonas Dinger, Leiter des Awards, über die Entstehung, seine Motivation, Meilensteine und Dinge, die weniger gut gelungen sind, gesprochen.
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Social Impact Award-Leiter Jonas Dinger
(c) Alexander Gotter: Social Impact Award-Leiter Jonas Dinger

2011 holte sich Whatchado den Award, 2017 war es die New Austrian Coding School (damals refugees{code}) und 2018 erhielt LibertyDotHome den Preis. Die Rede ist vom Social Impact Award, der 2009 in Wien von Peter Vandor ins Leben gerufen wurde. Die drei genannten österreichischen Startups reihen sich in eine Gruppe von Social-Startups aus zahlreichen Ländern, die für ihre Konzepte ausgezeichnet wurden. Mittlerweile gibt es den Award in 20 Ländern. Am 1. März feiert der Social Impact Award im Wiener Impact Hub seinen 10. Geburtstag. Wir haben zu diesem Anlass mit Leiter Jonas Dinger gesprochen.

+++ Archiv: SIA: Wie junge Österreicher Veränderung bewirken+++


Welche Motivation steckt hinter dem Social Impact Award?

Der Social Impact Award, kurz SIA, ermöglicht es jungen Menschen, mit Hilfe von Social Entrepreneurship einen Unterschied in der Welt zu machen und inspiriert sie dazu, unternehmerisches Denken mit sozialem Handeln zu verknüpfen. Wir verbinden junge Menschen mit einer internationalen Community von Entrepreneuren, Entscheidungsträgern und Experten. Die besten Teams unseres Wettbewerbs werden mit Finanzkapital und Beratung unterstützt. Dabei war die ursprüngliche Motivation des Gründers Peter Vandor die, einen Wettbewerb für studentische Sozialunternehmer in Österreich ins Leben zu rufen, der diese nicht nur auszeichnet, sondern auch während ihrer ersten Schritte unterstützt.

Mit welchen Institutionen und Unternehmen kooperiert Ihr?

Unsere Partnerorganisationen kommen aus der Wissenschaft, der Philanthropie, dem Startup-Umfeld, dem öffentlichen Sektor und sind auch „klassische“ Unternehmen. Unter anderem kooperieren wir mit dem Social Entrepreneurship Center & Institut für Entrepreneurship und Innovation der WU Wien, der Hofer KG, dem Impact Hub Vienna und der Wirtschaftsagentur Wien.

Der Award hat sich aus einem Studentenwettbewerb an der WU entwickelt. Wie ist das Projekt gewachsen?

Was 2009 als Studierendenwettbewerb der WU Wien begann, hat sich inzwischen zu einer weltweiten Community für frühphasige Sozialunternehmen entwickelt, die Bildungs- und Inkubationsprogramme in weltweit mehr als 20 Ländern anbietet, um angehende Sozialunternehmer bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen zur Lösung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen zu unterstützen. Seit 2009 wurden durch den SIA, der jährlich ungefähr 10.000 Programm-Teilnehmer betreut, mehr als 250 Sozialunternehmen mit dem Social Impact Award ausgezeichnet.

Was waren die größten Meilensteine während der vergangenen zehn Jahren?

Der erste große Meilenstein in der Entwicklung des SIA war die Expansion nach Tschechien und Rumänien im Jahr 2012. Mittlerweile ist SIA in circa 20 Ländern aktiv. Ein weiterer großer Meilenstein war die Weiterentwicklung des Programms zu einem Jahresprogramm im Jahr 2016. Ein Jahr später konnte der Social Impact Award das erste Mal in die Sub-Sahara-Region Afrikas skalieren. Der größte Meilenstein war aber sicherlich 2018 die Gründung einer eigenständigen GmbH.

Worauf bist Du besonders stolz?

Tatsächlich bin ich besonders stolz auf das ungebrochene Engagement junger Menschen auf der ganzen Welt. Auch wenn die Zeiten alles andere als rosig sind, werden so viele aktiv und starten ihre eigenen sozialen Startups. Am besten wird das bei unserer jährlichen globalen Abschlusskonferenz, bei der circa 150 junge Social Entrepreneure zusammenkommen, sichtbar. Diese Energie ist der Wahnsinn. Es macht mich stolz ein Teil dieser Bewegung sein zu können.

Und was ist euch in den letzten zehn Jahren weniger gut gelungen?

Eines der Themen, mit dem wir wahrscheinlich am meisten zu kämpfen haben, ist unsere Kommunikation. Noch schaffen wir es bisher nicht optimal, der Außenwelt zu erklären, was unsere Teilnehmer mit ihren Social Ventures bewegen können.

Was motiviert dich weiterzumachen?

Die tägliche Arbeit mit den jungen Menschen. Zu sehen, wie sie und ihre Social Startups von unserem Programm profitieren, ist am Ende des Tages der Ansporn einer jeden der mehr als 30 Personen, die den Social Impact Award global umsetzen.

Welchen Mehrwert haben Startups, die den Social Impact Award gewinnen?

Die zehn besten Projektideen erhalten ein kostenloses SIA Inkubations-Ticket. Die Initiatoren bekommen damit alles, was es braucht, um die Idee weiterzuentwickeln, in die Tat umzusetzen oder auf ein neues Level zu heben. Im Anschluss daran werden die fünf besten Projekte mit dem Social Impact Award ausgezeichnet und erhalten eine Anschubfinanzierung sowie ein Ticket zum internationalen SIA Summit. Außerdem werden sie Teil unseres Alumni-Netzwerks.


Zur Person

Jonas Dinger ist 28 Jahre alt und studierte im Bachelor Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der LMU München sowie der Universität Vilnius und im Master Politikwissenschaft an der Universität Wien. Seit 2018 ist er Leiter des Social Impact Awards.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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