03.05.2023

10 Jahre AustrianStartups: „Es gibt immer noch eine große Angst vor dem Scheitern“

Im brutkasten-Talk ging AustrianStartups-Chefin Hannah Wundsam auf Errungenschaften und bleibende Herausforderungen in der zehnjährigen Geschichte der Institution ein.
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AustrianStartups Managing Director Hannah Wundsam | (c) brutkasten
AustrianStartups Managing Director Hannah Wundsam | (c) brutkasten

Auf den Tag genau zehn Jahre ist es her: Am 3. Mai 2013 wurde AustrianStartups formell gegründet. Alles begann mit dem „Stammtisch“, den es auch heute noch gibt. Dieser fand damals im ersten Co-Working-Space Wiens, dem 2017 geschlossenen sektor5 statt. „Seitdem hat sich viel getan. Die kleine Community, die sich damals im Sektor5 monatlich zu einem Stammtisch getroffen hat, ist mittlerweile eine Community von über 30.000 Personen im ganzen Land, die sich regelmäßig bei Veranstaltungen trifft“, sagt AustrianStartups Managing Director Hannah Wundsam im brutkasten-Talk anlässlich des Zehn-Jahre-Jubiläums.

Sie nennt einige der Errungenschaften der Institution: „Wir haben große Bildungsinitiativen wie die Youth Entrepreneurship Week ins Land gebracht und wir haben einen Think Tank aufgebaut, mit dem wir bereits fünf Mal die Studie Austrian Startup Monitor herausgebracht haben. Und vor allem sind wir eine starke Community, die sich gegenseitig inspiriert, vernetzt und gemeinsam Veränderungen voranbringt“.

„Ein bisschen erwachsen geworden“

Doch nicht nur bei AustrianStartups selbst, sondern in der gesamten Startup-Szene und auch in der Gesellschaft habe es in den Jahren seit 2013 große Veränderungen gegeben. „Die Startup-Szene ist ein bisschen erwachsen geworden“, so Wundsam. Das Thema sei unter anderem durch Formate wie „2 Minuten 2 Millionen“ in der Breite angekommen. „Entrepreneurship ist mittlerweile für viele kein Fremdwort mehr. Startups haben auch in der Breite einen gewissen Ruf, eine Bekanntheit bekommen und es ist auch in der Politik angekommen, dass sie einen großen Mehrwert für die österreichische Wirtschaft schaffen“. Gründer:innen würden nicht mehr nur als „Techies“ gesehen, sondern als „Lösungstreiber in den großen Herausforderungen, vor denen wir stehen“.

AustrianStartups-Forderungen an die Politik bleiben die selben

Doch natürlich weiß die AustrianStartups-Chefin nicht nur Positives zu berichten. Aufholbedarf gebe es hierzulande etwa nach wie vor im Bereich Entrepreneurship Education – ein Feld, in dem die Initiative unter anderem mit der oben genannten Youth Entrepreneurship Week aktiv Schritte setzt. „Und auf politischer Ebene gibt es noch viele Rahmenbedingungen, die wir schon seit unseren Anfängen zu ändern versuchen“, meint Wundsam und nennt einmal mehr das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung, bei dem sie auf eine baldige Lösung hofft. In der aktuell schwierigen Lage für Startups bei Aufstellen von Investments seien auch Anreize für privates Risikokapital, wie etwa ein Investitionsfreibetrag, besonders wichtig. Zufrieden sei man dagegen mit der guten Förderlandschaft.

Unternehmerfeindliches Mindset

Verbesserungsbedarf sieht Wundsam beim Mindset in der Bevölkerung: „Ein großes Thema in Österreich, an dem wir arbeiten wollen, ist, dass es keine sehr große Risikobereitschaft gibt. Es gibt immer noch eine große Angst vor dem Scheitern und in den Köpfen vieler Menschen fehlt das Bild, dass Unternehmen tatsächlich eine positive Leistung bringen“. So hätten bei einer Studie etwa 64 Prozent der Befragten gesagt, dass sie nicht glauben, dass Unternehmen einen positiven Wert für die Gesellschaft bringen. „Dieses Mindset müssen wir verändern und ich glaube, da braucht es viele positive Role Models – und auch vielmehr weibliche Role Models“.

Und es brauche eine starke Community, die sich gegenseitig unterstützt und miteinander das Ökosystem aufbaut. „Und ich glaube, das ist etwas, wo wir ganz stark die Ebene aufbereiten“, so Wundsam. Letztlich wolle AustrianStartups „das Home of Austrian Entrepreneurship auf physischer und auf virtueller Ebene sein“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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