06.07.2016

10 Gründe für Social-Media-Guidelines

Kontrollfreaks und jene, die ihre Mitarbeiter unnötig tadeln wollen. Sie sind es, die Social-Media-Guidelines wollen. Ganz von der Hand zu weisen ist das Argument leider nicht. Der Brutkasten hat sich angeschaut warum Social-Media-Guidelines dennoch unverzichtbar sind.
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Social-Media-Guidelines zeigen von mangelndem Vertrauen und man könnte den Mitarbeitern auch ein Schild auf den Computer hängen: „Mach nichts, weil es ist sowieso falsch“ – diese Meinung vertreten jedenfalls die Gegner derartiger Richtlinien. Ganz absprechen kann man ihnen diese Haltung auch nicht, zumindest dann nicht, wenn es um Guidelines aus der „Steinzeit“ geht. Sprich vor 10-15 Jahren. Doch die Zeiten und auch die Guidelines haben sich geändert.

Mitarbeiter sind Markenbotschafter

Digitale Kommunikation via Social Media ist für viele Unternehmen zu einem unverzichtbaren Bestandteil ihres Auftretens geworden. Mitarbeiter werden zu sogenannenten Markenbotschaftern. Mit ihren persönlichen Kanälen wird zusätzlich zum Privatleben der Arbeitgeber vertreten. Je nach Unternehmen kommen zahlreiche offizielle Kanäle dazu. Von Überblick kann man sich dann meist schnell verabschieden.

Markenbotschafter stärken die Identität des Unternehmens

Unternehmen ein Gesicht geben

Freilich kann man argumentieren, dass nicht jeder im Unternehmen via Social-Media kommunizieren muss. Jedoch gewinnen Markenbotschafter mehr und mehr an Bedeutung für die CI. Über persönliche Social-Media-Profile können Personen in die Reichweite miteinbezogen werden, die mittels offizieller Kanäle nur schwer erreichbar wären. Darüber hinaus verleihen Markenbotschafter dem Unternehmen ein Gesicht. Durch den persönlichen Bezug anderer User werden Infos aus einem Unternehmen viel interessanter und greifbarer.

+++Mehr zum Thema: Gratis Social-Media-Marketing Tipps+++

10 Gründe für Social-Media-Guidelines

  • Sicherheit für das Unternehmen:
    Große Unternehmen brauchen Sicherheit. Gerade in der Kommunikation. Sicherheit die über das Vertrauen in Einzelpersonen hinausgeht. Unwissentlich verbreitete Meldungen können Stakeholder verunsichern.
  • Sicherheit für die Mitarbeiter:
    Mitarbeiter wissen oft nicht was sie kommunizieren sollen oder dürfen. Diese Unsicherheit führt dann dazu, dass sie ganz auf Social Media im Beruf verzichten.
  • Orientierung für Mitarbeiter:
    Welche Kanäle benutzt mein Unternehmen bereits? Was wird in welchen Kanälen kommuniziert? Wer beantwortet meine Fragen zu Twitter, Facebook und Konsorten?
  • Onboarding:
    Neue Mitarbeiter müssen meist eine neue Kommunikationskultur erlernen. Weiters müssen sie schnell Unterschiede und Strategien umsetzen können.
  • Unkontrollierten Wildwuchs verhindern:
    Eine Social-Media-Strategie kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle offiziellen Kanäle eingeschlossen sind. Ist nicht genau geregelt, wer was wann wo einstellt, ist Chaos vorprogrammiert.

+++Mehr zum Thema: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist+++

  • Verlässlichkeit:
    Widersprüchliche Aussagen sind Gift für die Beziehung zum Kunden. Derartige Widersprüche entstehen jedoch schnell, wenn nicht geregelt ist, wer welche Auskünfte erteilen darf.
  • Transparenz:
    Mit wem spricht der Kunde? Sind die Antworten offizielle Aussagen des Unternehmens oder ledigleich eine Meinung eines Mitarbeiters?
  • Förderung von Markenbotschaftern:
    Markenbotschafter stärken die Identität des Unternehmens. Welche Bedeutung hat diese Stärkung für das Unternehmen? Warum ist das explizit gewünscht und auf welche Art und Weise soll das passieren.
  • Aufbrechen von Kommunikationsstrukturen:
    Kommunikation innerhalb eines Unternehmens agiert in einer Blase und orientiert sich an Unternehmenszielen. Andere Bereiche können die Informationspalette deutlich ausweiten und für die Zielgruppen attraktiver gestalten.
  • Shitstorm vorbeugen:
    In der Regel resultiert ein Shitstorm aus einem Kommunkationsfehler heraus, weniger aus einer echten Krise. Aufklärung ist hier das beste Mittel zur Vermeidung kommunikativer Krisen.

Natürlich können und sollen Social-Media-Guidelines das Enabling nicht ersetzen, sondern lediglich sinnvoll ergänzen. Die Richtlinien bilden dann den Rahmen, innerhalb dessen die erlernten Social-Media-Skills eingesetzt werden.

Quelle: falkhedemann.de

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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