06.07.2016

10 Gründe für Social-Media-Guidelines

Kontrollfreaks und jene, die ihre Mitarbeiter unnötig tadeln wollen. Sie sind es, die Social-Media-Guidelines wollen. Ganz von der Hand zu weisen ist das Argument leider nicht. Der Brutkasten hat sich angeschaut warum Social-Media-Guidelines dennoch unverzichtbar sind.
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Social-Media-Guidelines zeigen von mangelndem Vertrauen und man könnte den Mitarbeitern auch ein Schild auf den Computer hängen: „Mach nichts, weil es ist sowieso falsch“ – diese Meinung vertreten jedenfalls die Gegner derartiger Richtlinien. Ganz absprechen kann man ihnen diese Haltung auch nicht, zumindest dann nicht, wenn es um Guidelines aus der „Steinzeit“ geht. Sprich vor 10-15 Jahren. Doch die Zeiten und auch die Guidelines haben sich geändert.

Mitarbeiter sind Markenbotschafter

Digitale Kommunikation via Social Media ist für viele Unternehmen zu einem unverzichtbaren Bestandteil ihres Auftretens geworden. Mitarbeiter werden zu sogenannenten Markenbotschaftern. Mit ihren persönlichen Kanälen wird zusätzlich zum Privatleben der Arbeitgeber vertreten. Je nach Unternehmen kommen zahlreiche offizielle Kanäle dazu. Von Überblick kann man sich dann meist schnell verabschieden.

Markenbotschafter stärken die Identität des Unternehmens

Unternehmen ein Gesicht geben

Freilich kann man argumentieren, dass nicht jeder im Unternehmen via Social-Media kommunizieren muss. Jedoch gewinnen Markenbotschafter mehr und mehr an Bedeutung für die CI. Über persönliche Social-Media-Profile können Personen in die Reichweite miteinbezogen werden, die mittels offizieller Kanäle nur schwer erreichbar wären. Darüber hinaus verleihen Markenbotschafter dem Unternehmen ein Gesicht. Durch den persönlichen Bezug anderer User werden Infos aus einem Unternehmen viel interessanter und greifbarer.

+++Mehr zum Thema: Gratis Social-Media-Marketing Tipps+++

10 Gründe für Social-Media-Guidelines

  • Sicherheit für das Unternehmen:
    Große Unternehmen brauchen Sicherheit. Gerade in der Kommunikation. Sicherheit die über das Vertrauen in Einzelpersonen hinausgeht. Unwissentlich verbreitete Meldungen können Stakeholder verunsichern.
  • Sicherheit für die Mitarbeiter:
    Mitarbeiter wissen oft nicht was sie kommunizieren sollen oder dürfen. Diese Unsicherheit führt dann dazu, dass sie ganz auf Social Media im Beruf verzichten.
  • Orientierung für Mitarbeiter:
    Welche Kanäle benutzt mein Unternehmen bereits? Was wird in welchen Kanälen kommuniziert? Wer beantwortet meine Fragen zu Twitter, Facebook und Konsorten?
  • Onboarding:
    Neue Mitarbeiter müssen meist eine neue Kommunikationskultur erlernen. Weiters müssen sie schnell Unterschiede und Strategien umsetzen können.
  • Unkontrollierten Wildwuchs verhindern:
    Eine Social-Media-Strategie kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle offiziellen Kanäle eingeschlossen sind. Ist nicht genau geregelt, wer was wann wo einstellt, ist Chaos vorprogrammiert.

+++Mehr zum Thema: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist+++

  • Verlässlichkeit:
    Widersprüchliche Aussagen sind Gift für die Beziehung zum Kunden. Derartige Widersprüche entstehen jedoch schnell, wenn nicht geregelt ist, wer welche Auskünfte erteilen darf.
  • Transparenz:
    Mit wem spricht der Kunde? Sind die Antworten offizielle Aussagen des Unternehmens oder ledigleich eine Meinung eines Mitarbeiters?
  • Förderung von Markenbotschaftern:
    Markenbotschafter stärken die Identität des Unternehmens. Welche Bedeutung hat diese Stärkung für das Unternehmen? Warum ist das explizit gewünscht und auf welche Art und Weise soll das passieren.
  • Aufbrechen von Kommunikationsstrukturen:
    Kommunikation innerhalb eines Unternehmens agiert in einer Blase und orientiert sich an Unternehmenszielen. Andere Bereiche können die Informationspalette deutlich ausweiten und für die Zielgruppen attraktiver gestalten.
  • Shitstorm vorbeugen:
    In der Regel resultiert ein Shitstorm aus einem Kommunkationsfehler heraus, weniger aus einer echten Krise. Aufklärung ist hier das beste Mittel zur Vermeidung kommunikativer Krisen.

Natürlich können und sollen Social-Media-Guidelines das Enabling nicht ersetzen, sondern lediglich sinnvoll ergänzen. Die Richtlinien bilden dann den Rahmen, innerhalb dessen die erlernten Social-Media-Skills eingesetzt werden.

Quelle: falkhedemann.de

 

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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