10.01.2019

10 Forderungen für eine bessere Unternehmerpolitik

Gastkommentar. Der Unternehmer und Russmedia International-CEO Michael Tillian hat klare Forderungen an die Regierung in Punkto Unternehmerpolitik.
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Michael Tillian: 10 Forderungen zur Unternehmerpolitik
(c) Valerie Voithofer: Michael Tillian

Das Ziel der Unternehmerpolitik muss die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sein. Unternehmer sollen motiviert werden mutig zu sein, starke Leistungen zu erbringen und Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Bundesregierung zeigt diesbezüglich durchaus gute Ansätze. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Untenstehende Punkte wurden zum Teil schon oft und von vielen vorgebracht. Leider sind sie aber bis dato nicht umgesetzt, obwohl dies dringend notwendig und überfällig wäre. Zum Anlass der aktuellen Regierungsklausur sei daran erinnert.

+++ Warum der Ex-Google-Chef Eric Schmidt die Regierung berät +++

1. Breite Deregulierung in vielen Bereichen

Im Arbeits- und Sozialrecht muss es mehr Freiheit und Eigenverantwortung geben. Ab einem bestimmten Einkommen sollte es möglich sein, alles frei zu vereinbaren (z.B. Entgelt, Freizeit, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaube, etc.). Entgeltfragen gehören in die Privatautonomie. Bestrafung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit Entgeltfragen müssen abgeschafft werden.

Die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer muss abgeschafft werden. Die Gewerbeordnung muss massiv dereguliert werden. Es gibt kleine Unternehmen, die fünf oder mehr Gewerbeberechtigungen brauchen, zum Teil um kleine Nebenerlöse erwirtschaften zu können. Das kostet unnötig Zeit und Geld. Der Markt ist hart und transparent – er reguliert ohnedies, wenn die Qualität nicht stimmt.

Digitale Dienstleistungen müssen erleichtert werden: Das Datenschutz-, Telekommunikations-, Zahlungsdienstleistungs- und E-Commerce Recht muss stark entrümpelt werden. Die Regelungen müssen auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sein. Das ist derzeit zum Teil nicht der Fall und der Administrationsaufwand ist enorm.

2. Spürbare und dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten

Ein Mitarbeiter, der 2.400 netto pro Monat verdient, kostet den Arbeitgeber etwa 5000 Euro pro Monat. Diese Schere ist viel zu groß und muss dringend verkleinert werden. Auch Geschäftsführende Gesellschafter von KMU bis zu einer bestimmten Entgelthöhe sollten steuerlich entlastet werden.

3. Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Entrümpelung der Regelungen

Die Anhebung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Flexibilisierung muss aber noch weiter gehen. In vielen Branchen ist es weiterhin kaum möglich rechtskonform zu arbeiten. Schattenaufzeichnungen werden geführt. Selbst Dienstnehmer verstehen und wollen die übertriebenen Beschränkungen und bürokratischen Regelungen nicht. Denn neben der Arbeitszeit gibt es auch Themen wie aktive Reisezeit, passive Reisezeit, Tagesruhe, Wochenruhe, etc. Für alles gibt es komplizierte und je nach KV unterschiedliche Regelungen. Das braucht es nicht. Stattdessen sollten Eigenverantwortung und Privatautonomie gestärkt werden. Gute Mitarbeiter in höheren und mittleren Positionen sind stark und selbstbewusst genug, die Arbeitszeiten mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Mehr Arbeit, weniger Freizeit, weniger Urlaub und dafür mehr Entgelt und mehr Flexibilität müssen möglich sein.

4. Atypische Dienstverhältnisse ermöglichen

Werkverträge und freie Dienstverträge müssen möglich sein, wenn dies beide Vertragspartner wünschen. Dies ist derzeit in der Praxis kaum möglich. Die GKK qualifiziert atypische Dienstverhältnisse aggressiv um. Es bleibt kaum Raum dafür. Dies wäre aber insbesondere für Spitzenabdeckungen und Teilzeitlösungen in vielen Bereichen sehr wichtig.

5. Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern

Die Einräumung von Mitarbeiterbeteiligungen muss massiv erleichtert und steuerlich entlastet werden. Derzeit gelten Beteiligungen in vielen Fällen bereits als steuerlich realisiert, obwohl der Mitarbeiter noch keinen Cent mit dieser Beteiligung verdient hat. Im schlimmsten Fall müsste der Mitarbeiter Steuern zahlen, obwohl er noch kein Geld aus der Beteiligung erhalten hat. Mitarbeiterbeteiligungen werden oft als lohnwerte Vorteile qualifiziert, mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen. Das muss geändert werden.

6. Steuerliche Anreize für Eigenkapital

Unternehmerische Investitionen in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen müssen steuerlich voll absetzbar sein. Dasselbe muss jedenfalls auch für Verluste aus Beteiligungen gelten. Die Voraussetzungen für Verlustbeteiligungsmodelle müssen gelockert und vereinfacht werden.

7. Schwellen für Forschungs- und Innovationsförderung herabsetzen

Grundsätzlich gibt es einige gute Möglichkeiten, Forschungs- und Innovationsförderungen zu bekommen. Die Schwellen dafür sind aber zum Teil inhaltlich und administrativ zu hoch und sollten herabgesetzt werden, damit der Zugang erleichtert wird. KMU brauchen in diesem Zusammenhang insbesondere auch erleichterte Dokumentationsvorschriften.

8. Senkung der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer

Rund um Österreich finden sich mehrere Körperschaftsteuersätze unter 20 Prozent. In Ungarn sind es etwa lediglich neun Prozent. Eine Tarif-Entlastung bei der Körperschaftsteuer (derzeit 25 Prozent) und bei der Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung an Gesellschafter (derzeit 27,5 Prozent) ist dringend notwendig. Die WKO-Forderung nach 19 Prozent ist gut – hier sollte eine Rasche Umsetzung folgen.

9. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerungen

Die oben dargestellten Maßnahmen können durch Kostensenkungen, Verfahrensbeschleunigungen und Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und im Bereich der Sozialversicherungen erreicht werden, wie sie nun endlich teilweise geplant sind. zB: Sozialversicherungsträger zusammenführen, Mehrfachversicherungen abschaffen, Verwaltungsverfahren vereinfachen, leistungsrechte Entlohnung in der Verwaltung auf Basis von Leistungsmessung, Abschaffung der Pragmatisierung in vielen Bereichen, etc.

10. Entkriminalisierung des Wirtschaftsrechts

Überzogene Regelungen im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht ebenso wie im Arbeits- und Verwaltungsstrafrecht müssen dringend entschärft und entrümpelt werden.


Zur Person:

Michael Tillian (45) blickt bereits auf eine spannende Karriere zurück. Nach einer Manager-Karriere bei der Styria und einer Tätigkeit als Anwalt bei DLA Piper wurde der Jurist Vorstand der Regionalmedien Austria AG, die in ganz Österreich Wochenzeitungen verlegt (u.a. Bezirksblätter). Später übernahm Tillian die Verantwortung für die nationalen Styria-Tageszeitungen „Die Presse“ und „WirtschaftsBlatt“ als Vorsitzender der Geschäftsführung. 2014 wurde er im Rahmen eines Management-Buy-in geschäftsführender Gesellschafter des Technologie- und Medienunternehmens MaxFun Sports. Im Mai 2017 beteiligte sich Tillian im Rahmen des Management-Buy-out auch am Brutkasten. Seit 2017 ist er CEO der Russmedia International AG, welche mit 15 % am Brutkasten beteiligt ist.

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Novus-Gründer und CEO René Renger mit dem Novus One
(c) Novus

Als brutkasten erstmals über Novus berichtete, war das Fahrzeug aus Braunschweig noch ein Projekt mit guter Anekdote: 75 Kilogramm leicht, Vollcarbonrahmen, Motor im Hinterrad, und ein Team, das eine Kaufanfrage von Elon Musk ausgeschlagen hatte. Inzwischen ist aus dem Prototyp ein Serienfahrzeug geworden. Jetzt gibt das 2019 gegründete Unternehmen von Gründer und CEO René Renger, einem ehemaligen Lead Designer bei Volkswagen, eine Finanzierungsrunde in Höhe eines zweistelligen Millionen-Dollar-Betrags bekannt. Angeführt wird sie von 468 Capital mit Sitz in Berlin und San Francisco. Die genaue Summe nennt Novus nicht.

Serienauslieferungen seit dem Frühjahr

Das Novus One im Stadtverkehr
Das Novus One im Stadtverkehr (c) Novus

Die Serienauslieferungen des Novus One in Europa starteten laut Aussendung im Frühjahr 2026, das Fahrzeug ist in mehreren europäischen Ländern in Kundenhand. Die Founders Edition startet bei 21.300 Euro netto. Das Fahrzeug wiegt 121 Kilogramm, beschleunigt in unter zwei Sekunden von 0 auf 50 km/h und erreicht bis zu 130 km/h. Die 6,2-kWh-Batterie bietet laut Hersteller 150 Kilometer Reichweite und lädt in 90 Minuten von 0 auf 80 Prozent.

Novus bezeichnet das Fahrzeug als „Lightbike“ und reklamiert damit eine eigene Kategorie, die die Vorteile von E-Bike, Roller und Motorrad kombinieren soll. Der eigentliche Kniff liegt in der Zulassung: Das Fahrzeug fährt in zwei per Software einstellbaren Leistungsstufen, als Rollerklasse L1e bis 45 km/h und als Motorradklasse L3e bis 130 km/h. In der Einstiegskonfiguration reicht in den USA und in Europa laut Novus ein Autoführerschein, wobei die Voraussetzungen je nach Land und in den USA je nach Bundesstaat variieren. Damit zielt das Unternehmen nach eigenen Angaben auf über 400 Millionen Autofahrer in Europa und Nordamerika statt auf die Nische des Zweiradmarkts.

„Unser Ziel ist nicht, den Motorradmarkt zu elektrifizieren oder nur ein weiteres Zweirad zu bauen. Unser Ziel ist, urbane Mobilität neu zu verteilen. Investoren dieses Kalibers an Bord zu haben, zeigt mir, dass der Markt das genauso sieht“, sagt Renger.

Vom Musk-Nein zum Tesla-Ingenieur an Bord

Das Shareholder-Ökosystem umfasst laut Novus über 30 Investoren. Mit an Bord ist Eric Bach, ehemaliger Chief Engineer bei Lucid Motors und Director of Engineering bei Tesla, der als Investor und Board Advisor an der Fahrzeugentwicklung mitwirkt. Zudem steigt Martin Hoffmann ein, der On vom Schweizer Startup zur globalen Premium-Performance-Marke skaliert und als CFO und Co-CEO an die Börse gebracht hat. Dazu kommen Gründer und Führungskräfte von Kembara VC, Adidas, Audi, BMW, Chrono24, FINN, Grover, Mercedes-AMG, New Balance, Vay und Xiaomi, Venture-Investoren aus dem Silicon Valley und Europa sowie Rennfahrerin Sophia Flörsch. Ein Zweiradhersteller findet sich unter den Gesellschaftern nicht.

„Wir haben uns nicht nach klassischen Mobilitätsinvestoren umgeschaut. Was wir aufgebaut haben, funktioniert eher wie ein eigener Y Combinator“, sagt Hannes A. H. Krieger, CSO und Gründungsmitglied von Novus.

USA 2027, Novus Two Ende 2027

Das frische Kapital soll in den Marktstart in den USA 2027, die Expansion in europäische Lifestyle-Metropolen und die Entwicklung des Novus Two fließen. Das zweite Modell soll die Lightbike-Kategorie zu einem niedrigeren Einstiegspreis in die Breite bringen, der Produktionsstart ist für Ende 2027 geplant.

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