03.07.2020

Starker Insolvenzen-Rückgang: KSV1870 übt scharfe Kritik an Corona-Politik

Die aktuelle Insolvenz-Statistik des Kreditschutzverbands KSV1870 für das erste Halbjahr weist eine paradoxe Situation auf: Trotz Coronakrise gab es einen massiven Rückgang im Vergleich zu 2019. Beim Verband ortet man Verfehlungen in der Corona-Politik.
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Inolvenzen-Statistik 1 HJ 2020: KSV1870 übt massive Kritik an Corona-Politik
(c) Guenther Peroutka: Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870 Holding AG

„Der KSV1870 sieht es als seine Pflicht an, Fakten zu schaffen und einen wirtschaftlichen Neubeginn anzustoßen, um weit größeren Schaden zu verhindern“, heißt es in einer Aussendung des Kreditschutzverbandes. Der Grund für die relativ deutliche Wortwahl in der sonst sehr sachlichen Kommunikation des KSV1870 ist ein Problem, das die aktuelle Insolvenzstatistik für das erste Halbjahr 2020 aufzeigt: Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 gab es bei Unternehmens-Insolvenzen trotz Coronakrise einen Rückgang von fast 25 Prozent.

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Das sei ein „Paradoxon“, meint man beim KSV1870 – und findet in der Aussendung klare Worte: „Diese Zahlen geben die tatsächliche Situation der Unternehmen nicht wieder. Denn dieser Rückgang ist vor allem den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung geschuldet, die es ermöglichen, eigentlich notwendige Insolvenzanträge nach hinten zu schieben. Langfristig gesehen leiden darunter nicht nur die Unternehmen und Gläubiger, sondern die gesamte heimische Wirtschaft. Denn das Vorhandensein von kranken Unternehmen, die in Wahrheit saniert werden müssten, wird durch eine falsche Medikation weiter negiert“.

KSV1870: Die aktuelle Statistik der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020
(c) KSV1870: Die aktuelle Insolvenzstatistik

Kassen halten sich zurück: Weniger, dafür größere Insolvenzen im 1. HJ 2020

„In diesen unklaren Zeiten ist es wichtig, kein Kaffeesudlesen zu betreiben. Es braucht Fakten. Wir haben uns daher dazu entschieden, zum Halbjahr keine Hochrechnung zu machen, sondern finale Zahlen zu liefern“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Diese Auswertung (siehe Grafik) hat ergeben, dass im ersten Halbjahr insgesamt 1928 Unternehmen insolvent geworden sind. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund 25 Prozent. Davon wurden 1097 Insolvenzen tatsächlich eröffnet – sogar ein Minus von 28 Prozent zum Halbjahresergebnis 2019.

Parallel dazu sind die Verbindlichkeiten mit 1605 Millionen Euro aber um 86 Prozent gestiegen. „Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass größere Insolvenzen eher selbst angemeldet werden. Die Finanz und Gesundheitskassen, welche die Hauptantragssteller bei eher kleineren Verbindlichkeiten sind, jedoch seit Ausbruch der Corona-Krise und bis auf Weiteres keine Insolvenzanträge mehr stellen“, heißt es vom Kreditschutzverband. Dadurch gebe es im ersten Halbjahr viel weniger kleinere Insolvenzfälle, als noch im Vorjahr. Durch die höhere Zahl der selbstangemeldeten und somit vorbereiteten größeren Insolvenzen, seien auch mehr Dienstnehmer (10.300) betroffen gewesen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (8.100) – ein deutliches Plus von 27 Prozent.

KSV1870-Chef: „Müssen in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen“

Auch Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG findet deutliche Worte: „Es ist fraglich, welches politische Ziel verfolgt wird, die Wirtschaft auf dem Papier als gesund darzustellen. Das löst alles andere als die vorhandenen gravierenden Probleme. Wir müssen jetzt in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen, sondern vielmehr einen Weg finden, den österreichischen Wirtschaftsstandort wieder erblühen zu lassen. Der KSV1870 ist bereit seinen Beitrag zu leisten“.

Unternehmens-Insolvenzen: „3 Maßnahmen zurücknehmen“

Aus Sicht des Gläubigerschutzverbandes müssten drei Maßnahmen zurückgenommen werden, heißt es weiter: Demnach solle erstens „die Frist für Insolvenzanträge, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, ab sofort wieder von 120 auf 60 Tage reduziert werden“. Zweitens sollten „die Finanz und Gesundheitskassen von ihrem Plan, massiver Stundungen und Verzicht auf Insolvenzanträge, abrücken“. Drittens sollten Unternehmer seitens der Bundesregierung „nicht in dem Glauben gelassen werden, dass staatliche Mittel ausreichen, um die Krise finanziell zu überwinden“.

Unternehmen nicht „künstlich am eben erhalten“

Durch das aktuelle Vorgehen der Verschleppung von Insolvenzen in Kombination mit der derzeit gültigen Fristverlängerung bei Insolvenzanträgen, sei davon auszugehen, dass die Insolvenzzahlen 2020 auch im Vergleich zum Vorjahr weit weniger hoch ausfallen werden, als ursprünglich angenommen, so der KSV1870 weiter. „Irgendwann wird die Insolvenzwelle Österreich definitiv erwischen. Wann das tatsächlich der Fall sein wird, steht aktuell in den Sternen. Eines ist aber bereits heute klar: Je länger in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden, desto größer wird der gesamte volkswirtschaftliche Schaden sein. Noch haben aber die Entscheidungsträger die Wahl, ob sie weiter versuchen, gegen die Welle anzukämpfen, oder sich ihr zu stellen. Dass die Welle Schaden anrichten wird, lässt sich nicht vermeiden. Doch wie groß dieser ausfallen wird, kann jetzt beeinflusst werden“, meint Götze.

Der KSV1870 wünsche sich daher von allen Beteiligten ein „klares zukunftsgerichtetes Vorgehen“, um den wirtschaftlichen Schaden für Österreich besonders auf lange Sicht so gering wie möglich zu halten. „Anstatt an kleinen Rädchen zu drehen, müssen wir jetzt das ganze Werk wieder in die Hand nehmen und auf Zukunftsthemen setzen. Das sind meiner Meinung nach Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung. Und hier nehme ich gerade aufgrund der aktuell erschwerten Situation die öffentliche Hand in die Pflicht. Damit das akute Problem der österreichischen Wirtschaft nicht auf den Kopf fällt, braucht es keine neuen Gesetze und Verordnungen. Es braucht eine Investition in die Zukunft“, so Vybiral. Man appelliere daher im Sinne der mehr als 26.000 Mitglieder dafür, „jetzt aus dem Corona-Krisen-Modus herauszufinden“.

⇒ Zur Page des KSV1870

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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