03.05.2017

1. Corporate Culture Jam: „Keine Transformation ohne Kulturwandel“

Am 16. und 17. Mai findet in der Anker Brotfabrik Wien der 1. Corporate Culture Jam statt. Mit 18 Praxiseinblicken in Top-Unternehmen soll gezeigt werden, wie Transformation im Unternehmen gelingen kann.
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(c) SUCCUS: Der 1. Corporate Culture Jam findet in der Anker Brotfabrik in Wien-Favoriten statt.
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„Zukunft kann man nicht befehlen, man kann sie nur gemeinsam gestalten“, sagt Sonja Prodinger von SUCCUS | Wirtschaftsforen. Gemeinsam mit IDENTITÄTER und M.O.O.CON veranstaltet SUCCUS am 16. und 17. Mai 2017 den 1. Corporate Culture Jam in der Anker Brotfabrik in Wien-Favoriten. Man wolle ein „agileres Jahresforum für Unternehmenskultur“ bieten, heißt es von den Initiatoren. Die Konferenz soll mit Leichtigkeit an die großen Themen Agilität, Transformation und Digitalisierung herangehen und dabei Mut machen, Neues auszuprobieren.

+++ “Mitarbeiter sind Schlüssel für digitale Transformation” +++

„Ende des Abteilungs-Silodenkens“

Denn nach der ersten Phase einer vor allem technologisch gedachten Transformation, würden nun Themen wie Agilität, Kulturwandel und Innovationskraft als Voraussetzung für einen gelungenen Unternehmens-Wandel in den Mittelpunkt der Betrachtungen rücken. Behaupten heute auch fast alle Unternehmen, sich intensiv mit diesen Themen auseinander zu setzen, sehe es hinter den Kulissen oft ganz anders aus. Nur wenige hätten tatsächlich einen konkreten Plan, wie sie die Transformation angehen. Denn der (digitale) Wandel sei in erster Linie ein Kultur-Wandel und bedeute das „Ende des Abteilungs-Silodenkens“.

Vernetzung zwischen HR, IT und Co

„Transformation ist nur dann erfolgreich, wenn Unternehmen agile Strukturen schaffen in denen eine Vernetzung und der Austausch mit anderen Unternehmensbereichen möglich ist. Beim Corporate Culture Jam vernetzen wir ganz bewusst Menschen aus HR-, IT-, Kommunikations-, Marketing- und Innovationsabteilungen“, erklärt Sabine Prettenhofer, Beraterin bei IDENTITÄTER. Denn genau darum gehe es: „Die Kultur kann nur zwischen den Silos gestaltet werden“, sagt sie.

„Wir wollen beim Jam Inspiration und Optimismus versprühen!“

Best und Worst Practice-Beispiele

Beim Corporate Culture Jam werden Beispiele von Unternehmen gezeigt, die in ihrer Transformation schon erfolgreich vorangekommen sind. Beleuchtet werden aber auch Misserfolge, um daraus zu lernen. „Wir wollen beim Jam Inspiration und Optimismus versprühen – mit den jungen Wilden, aber auch besonders mit traditionellen Unternehmen“, erklärt Prettenhofer. Die Konferenz bietet dazu 18 Praxiseinblicke in Unternehmen wie Amazon, AXA, BFI, Caritas, DenizBank, DHL, IBM, L’Oréal, Mondi, Otto, ÖAMTC, Swarovski, WeXelerate, Wikitude sowie zahlreiche Expertenimpulse und Workshops.

„Konkret statt Abstrakt“

Die Teilnehmer erwartet eine Vielzahl an Erfahrungsberichten, verschiedene Methoden und Tools zum Angreifen sowie viel Raum für Interaktion und Erfahrungsaustausch. Dazu gibt es an beiden Tagen auch ein musikalisches Programm. „Der Corporate Culture Jam wird bunt, er wird anders und er wird konkret statt abstrakt. Wir haben den Jam gemeinsam mit potenziellen Teilnehmenden entwickelt und schlagen die Brücke von Strategie und Organisation über Transformation von Arbeitswelten bis hin Innovation“ sagt Herbert Zitter von M.O.O.CON.

Schon jetzt hätten über 100 Entscheidungsträger zugesagt, heißt es von den Veranstaltern. Darunter seien etwa die Geschäftsführer von Otis, Fresenius Kabi Austria, Kaba, Sparwelt und BFI sowie die HR-Verantwortlichen von Steyr Motors, EVN, Billa, Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, T-Systems Austria, ÖBB-Postbus und ÖAMTC.

+++ Fokus: Corporate Innovatioon +++


Hard Facts:

Wann: 16. bis 17. Mai 2017

Wo: Anker Brotfabrik Wien, Absberggasse 27, Stiege 3, 3. Stock, 1100 Wien

Mehr Informationen und Programmvorschau unter: http://www.corporate-culture-jam.at/

Speaker beim 1. Corporate Culture Jam (Auswahl):

  • Dietmar Dahmen, Futurologist, Innovationsexperte, Internationaler Top-Speaker, Wien
  • Jean-Philippe Hagmann, Keynote Speaker und Co-Founder, INNOPUNK, Zürich
  • Manfred Bluemel war Head of Consumer Insights bei Amazon.com, Seattle
  • Klaus Schwertner ist Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, Wien
  • Tobias Krüger ist Bereichsleiter Kulturwandel 4.0 in der Otto Group mit Sitz in Hamburg.
  • Valerie Höllinger ist Geschäftsführerin, BFI Wien, Wien
  • Martina Ertl ist Project Lead „Campus 311 Workspace Design“ bei D. Swarovski KG
  • Franz Dornig leitet bei IBM Österreich den strategischen Geschäftsbereich Cognitive Solutions.
  • Thomas Polak ist Chief Innovation Officer, UNIQA, Wien
  • Sina Fäckeler ist Leiterin der Abteilung „Learning & Development“ bei AXA Deutschland
  • Oliver Schmerold ist seit Juli 2010 Verbandsdirektor des ÖAMTC und entwickelte den ÖAMTC konsequent vom Autofahrerclub zum Mobilitätsclub weiter.
  • Fred Gratzer ist Corporate Culture Coordinator, willhaben internet service GmbH & Co KG, Wien
  • Stephan Grabmeier ist Chief Innovation Evangelist der Haufe-umantis AG St. Gallen
  • Dominic Greiner ist Co-founder von WeXelerate – dem größten Innovations- und Start-up Hub in CEE.
  • Ralf Schweighöfer ist CEO von DHL Express Österreich, Guntramsdorf
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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