09.06.2023

1:1 planbar zeigt dir, wie sich dein Haus anfühlen wird

In St. Pölten können sich Häuselbauer:innen ihre zukünftige Immobilie in Lebensgröße aufbauen lassen - mit Wänden und Möbeln.
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Wie wird mein zukünftiges Haus aussehen? Bei 1:1 planbar können Häuselbauer:innen das herausfinden.
Wie wird mein zukünftiges Haus aussehen? Bei 1:1 planbar können Häuselbauer:innen das herausfinden.

Das niederösterreichische Startup 1:1 planbar macht gezeichnete Grundrisse in 3D erlebbar. Dazu werden auf 240 Quadratmeter Geschäftsfläche in St. Pölten Möblierungen und Wandelemente aufgebaut. Häuselbauer:innen und andere Interessent:innen sollen ihre zukünftigen Immobilien dadurch möglichst so erfahren können, wie die Gebäude schließlich gebaut werden.

Eine Stunde bei 1:1 planbar kostet derzeit 399 Euro brutto. „Für ein klassisches Einfamilienhaus sind die Leute im Durchschnitt eineinhalb Stunden bei uns“, sagt Unternehmensgründer Daniel Gruber. Im Preis inkludiert sind die Vorbereitungen – etwa der Aufbau der Räume anhand des zuvor geschickten Plans. „Bei der Begehung ist dann jemand von unserem Team dabei, der bei der Umstellung der Wände und Möbel hilft und gegebenenfalls Tipps gibt“, erklärt der Unternehmensgründer.

Ein besonderes Feature: Sollten die Kund:innen eventuelle Mängel bei ihren Plänen bemerken, kann 1:1 planbar die Änderungen in die digitalen Pläne für die ausführenden Architekten oder Baufirmen einarbeiten. Innerhalb von 48 Stunden erhalten die Kund:innen ihre korrigierten Pläne dann zurück.

Endvision ist die Verknüpfung von realer und virtueller Welt

„In einem nächsten Schritt wollen wir die Begehungen mit Augumented Reality verknüpfen“, erläutert Gruber seine weiteren Ziele. Dazu ist 1:1 planbar eine Kooperation mit dem Institut Medien und Digitale Technologien der Fachhochschule St. Pölten eingegangen. Über AR-Brillen sollen sich die Kunden zukünftig in den physischen Raum auch virtuelle Elemente – etwa Möbel oder Stiegen – einblenden lassen können. „Unsere Endvision ist es, die reale Welt mit der virtuellen Welt verknüpfen”, sagt Gruber.

Den Weg in die Virtual Reality will 1:1 planbar aber bewusst nicht gehen. Denn während viele Planungsbüros heute ihre Entwürfe mittels VR erlebbar machen, findet Gruber: „Wir geben die VR-Brille bewusst beiseite, weil es bei der Grundriss-Planung um Raumgrößen, reales Raumgefühl und Wandelemente geht“. Möglichen Wahrnehmungsverzerrungen, die durch die VR-Brille entstehen könnten, wolle man somit vorbeugen. „Bei uns geht es nicht darum, dem Kunden irgendeine geschönte virtuelle Welt zu verkaufen“, sagt er. Dieser Ansatz könne bei der Entscheidungsfindung helfen – etwa bei der Frage, wie breit ein Durchgang werden muss.

40 Prozent der Kund:innen von 1:1 planbar aus gewerblichen Bereich

Das Startup aus St. Pölten zählt nicht nur Häuselbauer zu seinen Kunden. 40 Prozent kommen laut Angaben des Unternehmens aus dem gewerblichen Bereich. Vor allem Hersteller von Fertig- und Massivhäusern zähle das Startup zu seinen Kunden. Derzeit hat 1:1 planbar nur einen Standort in St. Pölten, über eine weitere Niederlassung in Westösterreich wird nachgedacht.

Als Zukunftsvision denkt das Unternehmen auch an, Bereiche auch in Möbelhäusern aufzubauen. “Wir entwickeln gemeinsam mit der FH St. Pölten eine Applikation, die es dem Kunden ermöglicht, auf einer 20-Quadratmeter-Fläche mit Wandelementen 3D-Objekte zu projizieren“, erklärt Gruber. Die Kund:innen könnten damit bereits im Möbelhaus aktiv in die Planung eingreifen. Für die Verkäufer wiederum könnte dies eine wesentliche Zeitersparnis bedeuten, erwartet das Unternehmen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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