03.01.2024

0100 Conference DACH: 350 Expert:innen aus der PE- und Venture-Capital-Branche treffen sich in Wien

Am 28. und 29. Feber findet in Wien die "0100 Conference DACH" statt. Zur mittlerweile zehnte Ausgabe der Konferenz werden über 350 Branchenexpert:innen aus der Private-Equity- und Venture-Capital-Branche erwartet.
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(c) 0100 Conferences
kooperation

Zero One Hundred Conferences ist ein führender Anbieter Veranstaltungen für Private-Equity- und Venture-Capital-Akteuere in verschiedenen Regionen Europas. In den letzten acht Jahren wurden 47 Veranstaltungen in ganz Europa abgehalten – darunter auch die „0100 Conference DACH“.

Während die Konferenz letztes Jahr im Rahmen der ViennaUP’23 Anfang Juni stattgefunden hat, geht sie dieses Jahr bereits Ende Feber über die Bühne. Konkret werden zur mittlerweile zehnten Ausgabe des zweitägigen Business & Networking Events am 28. und 29. Feber 2024 über 350 Branchenexpert:innen aus der Venture-Capital- und Private-Equity-Branche erwartet. Die Veranstaltung wird im Hotel Savoyen Vienna stattfinden.

Das inhaltliche Programm der 0100 Conference DACH

Die Teilnehmer:innen der „0100 Conference DACH“ erwarten insgesamt 60 Speaker:innen. Sie werden im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Keynote-Präsentationen und Workshops einen Einblick in die neustes Trends der Branche geben. So wird sich beispielsweise das Opening-Panel mit den aktuellen makroökonomischen Auswirkungen auf die PE- und VC-Landschaft befassen.

Zudem werden auch die Themen Impact Investing, ESG und Diversity & Inclusion behandelt. Unter anderem wird hier der Frage nachgegangen, wie Geschäftsmodelle erfolgreich gesellschaftliche Herausforderungen adressieren können oder wie sich „Impact“ effektiv messen lässt.

Weitere Panels behandeln die Rolle von Dachfonds oder die neuen Möglichkeiten, die sich durch künstliche Intelligenz (KI) ergeben – angefangen vom Deal Sourcing bis hin zur Due Diligence.

+++ Hier gehts zum Programm und Speaker-Lineup +++

Auch der Bereich Familiy Offices wird im Zuge der Konferenz abgedeckt. Am Nachmittag vor der Hauptkonferenz wird der PE-Experte Steve Balaban unter anderem einen Workshop leiten, der speziell auf Family Offices zugeschnitten ist, die sich mit den Bereichen Private Equity und Venture Capital befassen möchten.

Networking-Möglichkeiten

Auf der 0100 Conference DACH können die Teilnehmer:innen mit einer Vielzahl von LPs in Kontakt treten. Unter anderem werden One-on-One-Networking-Sessions und Nebenveranstaltungen wie ein LP Breakfast sowie ein VIP Dinner angeboten.

Die Konferenz zieht laut den Veranstalterin ein Spektrum hochkarätiger institutioneller LPs an – darunter abrdn, Adams Street Partners, AlpInvest Partners, Alpha Associates, HarbourVest, Hamilton Lane, ICG, KfW Capital, LGT Capital Partners, Mubadala, NRW.Bank, PZU Group, StepStone Group, SwanCap Partners, Universal Investment und VBV Pensionskasse. Hinzu kommen individuelle LPs wie Aventur Family Office, AMCS Private Trust, Consilium, Felman Family Office, Flick Family Office, Firlej Kastory, Gastauer Family Office, Haflo, Hellen’s Rock Capital, MJ & Cie, Opticrest, Rancilio Cube und SwanCap Partners.

Alle Infos zur Anmeldung und Vorteile als LP findet ihr hier.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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