19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
/artikel/arbeiterkammer-ueber-sexuelle-belaestigung-kein-nein-heisst-auch-nein
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

“Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.”

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 7 Stunden

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
vor 7 Stunden

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein