17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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onestephost
(c) Helge Kirchberger - Gebhard Haas, Founder von onestephost.

Es bezeichnet sich selbst als rebellisches Startup, das den Markt rund um die Vermietung und Buchung von Tourismusbetrieben, insbesondere von Ferienappartements und kleineren Hotels, verändern und die Wertschöpfungskette wieder geraderücken will. Der Name: onestephost.

Onestephost greift auf KI zurück

Zur Erklärung: Die digitale Landschaft verändert sich rasant und der Pinzgauer Gebhard Haas hat es sich daher zum Ziel gesetzt, den digitalen Wandel für Hoteliers und Vermieter von Ferienapartments proaktiv zu gestalten. Haas’ Wurzeln liegen im Tourismus – er selbst hat jahrelang ein Unternehmen zur Vermarktung von Hotels und Ferienappartements geführt. Dadurch kenne er sämtliche Facetten und Anforderungen der Branche. Mit onestephost, seiner Tourismussoftware, will er eigenen Worten nach “neue Standards setzen und die digitale Landschaft im Tourismus neu definieren, ja sogar eine Transformation der gesamten Branche herbeiführen”.

Die bedeutet konkret, künftig brauche es mit onestephost “nur einen Schritt und die Hosts (Vermieter von Ferienimmobilien) erhalten Zugang zu einem System, das – mithilfe von Künstlicher Intelligenz – jegliche Prozesse, von der Buchung über die Onlinepräsenz bis hin zu sämtlichen administrativen Abläufen, automatisiert für sie erledigt”, so der Claim.

Wenig Ressourcen nötig

Haas, selbst Eigentümer verschiedener Apartments, weiß, dass es den Vermieter:innen von Ferienunterkünften in der Regel ein großes Anliegen ist, möglichst wenig der eigenen Ressourcen für die Vermietung aufwenden zu müssen. Mit seinem ehemaligen Unternehmen hat er bis zum Verkauf 2023 ein rundum Paket zur Vermietung angeboten und hier im Laufe der Jahre alle Vor- und vor allem Nachteile selbst erlebt.

Die letzten beiden Jahre tüftelte er nun an einem effizienteren System und konnte es schlussendlich, mithilfe der Möglichkeiten durch die KI, seinen Vorstellungen entsprechend realisieren.

Onestephost stellt 24/7 Stream zur Verfügung

“Mein Ziel war es, den effektivsten Vermietungsprozess der Welt zu bauen und alle technischen Möglichkeiten inklusive der künstlichen Intelligenz zu nutzen, ohne dabei Abhängigkeiten von Personal oder persönlichen Einsatz bei den Vermietern zu erzeugen” sagt er. “Wir haben unser altes Angebot als Vermarktungsunternehmen in einen automatisierten Prozess ausgelagert und können unseren Kunden nun das effektivste System zur Buchung anbieten, ohne dass sie auf die Leistungen klassischer Vermarktungsunternehmen zurückgreifen müssen.“

Onestephost führe dabei die zur Vermietung notwendigen Prozesse standardisiert und automatisiert ohne menschliches Zutun aus. Dadurch könne seine Software ab fünf Prozent Provision anbieten. Es bleiben somit bis zu 95 Prozent des Umsatzes beim Anbieter selbst.

Im Konkreten wird über die Software Kund:innen ein Stream zur Verfügung gestellt, der den gesamten automatisierten Vermietungsprozess abbildet. Er läuft 24 Stunden und sieben Tage die Woche im Hintergrund ab und sei ohne weitere Schnittstellen einsatzfähig.

Keine weiteren Tools

“Eigentümer:innen kennen das Problem, dass bei verschiedensten Softwareherstellern nach der Installation auch weitere Kreditkartenverträge, Registrierkassen oder Ortstaxen sowie zahlreiche weitere kostenpflichtige Schnittstellen benötigt werden”, so Haas abschließend. “Bei onestephost braucht es keine weiteren Tools. Im Gegenteil, es können sogar eigene Zugänge für externe Dienstleister:innen wie das Reinigungspersonal angelegt und so auch diese Vorgänge automatisiert werden.”

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