20.08.2020

IPO-Pläne fixiert: Airbnb reicht für Börsengang ein

Airbnb hat trotz größter Krise seit Bestehen des Unternehmens einen vertraulichen Antrag für seinen schon länger geplanten Börsengang bei der US-Börsenaufsicht SEC eingebracht.
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Airbnb fixiert IPO
(c) Adobe Stock - AlesiaKan

Schon vor der Coronakrise bezweifelten – einigen Negativbeispielen sei Dank – einige Analysten und Experten die Erfolgsaussichten eines Börsengangs der Buchungsplattform Airbnb. Es kann also durchaus paradox wirken, dass das Unternehmen genau jetzt, in einem Jahr, in dem das Geschäft zwischenzeitlich durch Lockdowns nahezu gänzlich einbrach und sich noch immer nicht wirklich erholt hat, um seinen IPO ansucht.

Airbnb IPO: Zeitpunkt und Konditionen noch offen

Doch entsprechenden Medienberichten folgte nun die offizielle Bestätigung durch Airbnb, das sich damit schon einmal in den für börsennotierte Unternehmen obligatorischen trocken-juristischen Ad Hoc-Meldungen übt. Man habe das entsprechende Formular mit dem Ansuchen vertraulich bei der Börsenaufsicht SEC eingebracht. Die Anzahl an Aktien sowie deren Preis seien gegenwärtig noch nicht fixiert. Zum Zeitpunkt heißt es: “Es wird erwartet, dass der Börsengang nach Abschluss des Überprüfungsprozesses der SEC stattfindet, vorbehaltlich der Markt- und sonstigen Bedingungen”.

Darüber, warum Airbnb den IPO trotz Krise durchzieht, wird freilich spekuliert. Grundsätzlich dürften die aktuellen Zahlen nicht ganz so schlimm aussehen, wie man erwarten könnte. Und durch den “Vertraulichen Antrag”, der den Börsengang zeitlich noch nicht festlegt, bleibt für das Unternehmen mehr Flexibilität. Man könnte also auch die Quartalszahlen des dritten Quartals abwarten, um diese dann tatsächlich als Basis der Einreichung heranzuziehen. Eines ist jedenfalls klar: Mit Abschlägen zu bereits zuvor erzielten Unternehmensbewertungen muss Airbnb bei seinem IPO definitiv rechnen. Hierfür dürfte es allerdings in der Öffentlichkeit auch entsprechendes Verständnis geben.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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IPO-Pläne fixiert: Airbnb reicht für Börsengang ein

  • Schon vor der Coronakrise bezweifelten – einigen Negativbeispielen sei Dank – einige Analysten und Experten die Erfolgsaussichten eines Börsengangs der Buchungsplattform Airbnb.
  • Es kann also durchaus paradox wirken, dass das Unternehmen genau jetzt, in einem Jahr, in dem das Geschäft zwischenzeitlich durch Lockdowns nahezu gänzlich einbrach und sich noch immer nicht wirklich erholt hat, um seinen IPO ansucht.
  • Doch entsprechenden Medienberichten folgte nun die offizielle Bestätigung durch Airbnb.
  • Man habe das entsprechende Formular mit dem Ansuchen vertraulich bei der Börsenaufsicht eingebracht.
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