23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic
Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic

Die wirtschaftliche Lage in Österreich hat sich merklich eingetrübt. Nach der Winterprognose der Europäischen Kommission ist die Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,7 Prozent geschrumpft. Auch der erhoffte Aufschwung bleibt nach bisherigen Prognosen erst einmal aus. Vor diesem Hintergrund hat EcoAustria im Auftrag der WKÖ eine Studie über die möglichen Effekte einer Lohnnebenkostensenkung durchgeführt.

Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro

Für die Modellanalyse wurde von einer Lohnnebenkostensenkung mit einem Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro (1,4 Prozent des BIP ab 2025) ausgegangen. Dies entspricht der Höhe des Familienlastenausgleichsfons (FLAF). Die Direktorin von EcoAustria, Monika Köppl-Turyna, unterstreicht die positiven Entwicklungen durch die Entlastungen der Unternehmen: „Diese Maßnahme stärkt die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot, wodurch etwa ein Prozent mehr Beschäftigung geschaffen wird. Konkret hätte dies rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge.“

Zudem steige der reale private Konsum um rund 1,5 Prozent, die realen Investitionen würden um 1,8 Prozent stärker ausfallen. Insgesamt rechnet die Studie mit einer gesteigerten Wirtschaftsleistung aufgrund der Senkung von Lohnnebenkosten in einer Höhe von 5 Mrd. Euro.

Die Lohnkostenentwicklung in Österreich ist laut der EcoAustria im internationalem Vergleich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. So stehe man im europäischen Vergleich unter den Ländern mit den höchsten Kosten bei Löhnen. Laut der Studie könne eine Senkung der Lohnnebenkosten nach der Modellanalyse der EcoAustria die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zu einem Anstieg der Exporte um 1,4 Prozent führen.

„Der Standort Österreich kracht an allen Ecken und Enden unter einer Belastungslawine – und das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen von 1 Euro an Arbeitskosten netto gerade einmal 53 Cent übrig bleiben. Die positive Wirkung einer Lohnnebenkostensenkung zeigt die Studie schwarz auf weiß“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor könnte laut EcoAustria die Kosten tragen

Monika Köppl-Turyna rechnet damit, dass sich zumindest die Hälfte der Kosten selbst refinanzieren. Bleibt die Frage nach der anderen Hälfte der 7,5 Mrd. Euro.

Die Studie selbst sieht in Österreich Effizienzpotenziale, weil vergleichsweise hohe öffentliche Ausgaben mit mittleren Ergebnissen einhergehen. Insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Gesundheitssystem und Pensionssystem sieht der Bericht Effizienzmöglichkeiten, welche finanzielle Mittel freischaufeln würden. Leistungen sollen dabei selbstverständlich nicht gekürzt werden.

Auch ein generelles Umdenken von Finanzierungswegen ist laut Karlheinz Kopf denkbar: „Lohnnebenkosten, die nicht unmittelbar mit Löhnen und Gehältern zu tun haben, sollten nicht mehr durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Die FLAF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen, wäre diesbezüglich natürlich ein wirklich großer Wurf – das ist uns auch bewusst.“

Kritik von Arbeitnehmer:innenseite

„Das Leben ist kein Wunschkonzert der Unternehmen“, sagt die Direktorin der Arbeiterkammer (AK) Silvia Hruška-Frank zur heute wiederholten Forderung der Wirtschaftskammer, die Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu kürzen. Von einer solchen Kürzung profitieren aus Sicht der Arbeiterkammer nur die Unternehmen. “Den Arbeitnehmer:innen bleibt kein Cent mehr im Börserl”, meint man bei der AK. Allerdings verursachen die Kürzungen aus AK-Sicht Finanzierungs-Löcher im Sozialstaat und damit Probleme.

Auch der österreichische Thinktank Momentum übt Kritik an der heute vorgelegten Studie: “Die oft aufgestellte Behauptung, dass durch eine Senkung der Unternehmensbeiträge die Unternehmen höhere Löhne auszahlen, hält einer empirischen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Anteil fließt in die Gewinne der Unternehmen“, so Momentum in einer ersten Stellungnahme.

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