28.12.2015

WU Wien mit Gründungszentrum als Sprungbrett für Startups

Die Wirtschaftsuniversität Wien hat ein Gründerzentrum für Startups und Studierende eingerichtet. Für Jänner gibt es bereits ein dichtes Programm.
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Im Jänner gibt es bereits ein dichtes Programm im Gründungszentrum der WU Wien (c) Thomas Wiltschi - fotolia

Soll ein Startup-Standort ein gut funktionierender sein, ist eine Kooperation mit Universitäten unverzichtbar. Das beste Beispiel ist wohl die “Standford University”. Ohne diese renommierte Bildungseinrichtung in Kalifornien, wäre das Silicon Valley wohl nicht einmal im Ansatz das, was es heute ist.

WU Wien zieht nach

Seit Anfang Juni ist das Gründungszentrum der WU eingerichtet. Zielsetzung des WU Gründungszentrum ist es, die Anzahl und Qualität der Gründungen von WU-Studierenden, Alumni und Faculty nachhaltig zu steigern. Geleitet wird das Gründungszetrum von Rudolf Dömötör.

+++Mehr zum Thema: Harald Mahrer über das Gründerland Österreich+++

Programm im Jänner

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(c) Screenshot wu.ac.at

+++Mehr zum Thema: Startup-Szene in Wien+++

Grundsätzliches Programmdesign

Das Gründerzentrum der WU legt Wert darauf, das Programm möglichst offen zu gestalten. Studierende werden dazu eingeladen, das Angebot für Entrepreneur-bezogene Aktivitäten zu nützen:

Montag Advice & ideaPitch Möglichkeit sich Feedback einzuholen. Individuell in „Advice“ oder im Peer-to-Peer-Setting “ideaPitch”
Dienstag Community-Tag      Gemeinsam Ideen entwickeln. Das Gründerzentrum unterstützt mit Know-How und Infrastruktur.
Mittwoch Startup-Tag Startups stellen ihre Produkte vor. Abends „Founder-Talk“, wo Gründer ihre Geschichten erzählen.
Donnerstag Workshops        z.B. Video-Pitches aufnehmen oder das Startup-Game – ein Rollenspiel, um die besten Deals auszuhandeln
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Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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