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“Wir brauchen eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin, weil es keine Währung ist”, sagt der österreichische Nationalbank-Chef Ewald Nowotny im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Abermals bringt er Bitcoin in Zusammenhang mit Geldwäsche. Und Nowotny vertritt eine gewagte These: “Alle Beteiligten an einem Geschäft müssen ihre Identität offenlegen. Damit würde Bitcoin zusammenbrechen”, sagt er. Wenig überraschend sorgt er mit den Aussagen zur Bitcoin-Mehrwertsteuer (wie schon mehrmals zuvor) für Kopfschütteln in der österreichischen Krypto-Community.
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Demuth: “So langsam wird es peinlich”
Eric Demuth, Co-Founder des Wiener Startups Bitpanda, der Nowotny schon mehrmals scharf kritisiert hatte, twittert etwa: “So langsam wird es peinlich. Da können wir uns in Österreich nur wünschen, dass bald die Wachablösung für ihn kommt. Wie kann man in 2018 noch immer an den Grundlagen scheitern und sich dennoch ständig über Bitcoin äußern?”
EuGH-Urteil zur Bitcoin-Mehrwertsteuer aus 2015
Deutlich sachlicher geht es Bitcoin Austria-Vorstandsmitglied Andreas Petersson im Gespräch mit dem Brutkasten an: “Das Thema Bitcoin-Mehrwertsteuer wurde bereits 2015 ausgiebig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgehandelt.” Beim sogenannten “Hedquist-Urteil” wurde damals ausjudiziert, dass bei Bitcoin-Käufen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. “Das würde dem Sinn Bitcoins als Zahlungsmittel und der Realität der Zahlungsströme widersprechen”, sagt Petersson.
Mehrwertsteuer, wenn mit Bitcoin gezahlt wird
Denn Bitcoin sei eben keine Leistung, sondern ein Mittel, um eine Leistung zu beziehen. Und damit sei klar, wann die Steuer zu entrichten sei. “Wenn Bitcoin zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, ist natürlich ganz normal die Mehrwertsteuer abzuführen. Und das wird in der Praxis auch so gemacht”, erklärt Petersson. Andernfalls wäre es, als würde man einzelne Buchungszeilen auf der Kreditkartenabrechnung nochmal besteuern.
Zahlungsmittel? Auch Gold von der Mehrwertsteuer befreit
Das Argument, dass Bitcoin sich in der Praxis nicht als Zahlungsmittel qualifiziert, ist freilich nicht ganz aus der Luft gegriffen. Denn mehrere Gründe sprechen dagegen. Vor allem die hohe Volatilität wird immer wieder ins Treffen geführt, doch auch die lange Dauer von Transaktionen und die hohen Transaktionsgebühren werden zusehends zum Problem. Da Bitcoin in der Praxis tatsächlich hauptsächlich als Spekulationsobjekt bzw. Wertanlage genutzt wird, wird es häufig mit Gold verglichen. Das Edelmetall ist (als Geldanlage) seit 1998 EU-weit von der Mehrwertsteuer befreit. Dahinter steckt jedoch ein politisches Ziel: Gold sollte als Finanzinstrument gefördert werden.
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