23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Das Problem ist bekannt: Während Österreich exzellente universitäre Forschung hervorbringt, gibt es bei der Umsetzung der Ergebnisse in die Wirtschaft noch Einiges an Luft nach oben. Dabei zeigt sich immer wieder: Universitäre Spin-offs zählen zu den erfolgreichsten Startups des Landes. Dank dem fundierten wissenschaftlichen Unterbau liefern sie nämlich einzigartige Produkte auf Basis neuester Forschungsergebnisse, die als genuine Innovationen auf dem Weltmarkt durchstarten können.

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Erfolgsentscheidend ist dabei, wie mit dem geistigen Eigentum umgegangen wird. Dieses Thema steht dieses Jahr im Zentrum der Spin-off Austria Konferenz. 2020 gestartet geht das jährliche Hauptevent der Initiative Spin-off Austria am 14. November zum fünften Mal über die Bühne. Dabei sollen sich führende Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammenfinden, um den Status Quo der österreichischen Spin-off Landschaft gemeinsam zu beleuchten und sich über die Zukunft universitärer Spin-offs in Österreich und Europa auszutauschen.

Das diesjährige Hauptthema – die Gestaltung von Regelungen rund um das geistige Eigentum (IP) in Zusammenhang mit universitären Spin-offs – ist keinesfalls trivial. Denn verschiedene berechtigte Interessen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Einerseits sollen Universitäten einen angemessenen Ertrag für Forschungsergebnisse erhalten, die oft mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Andererseits brauchen junge Spin-offs besonders zu Beginn Flexibilität und finanzielle Mittel, um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu platzieren. Und in Österreich gibt es bislang keine anerkannte und praxisbewährte Methode zur Bewertung dieser Anteile, heißt es von den Veranstalter:innen der Spin-off Austria Konferenz 2024.

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs”

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs. Wir müssen sicherstellen, dass Ausgründungen die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorfinden, um international wettbewerbsfähig zu sein”, meint auch tech2b-Geschäftsführer Raphael Friedl, stellvertretender Bundessprecher von AplusB, Veranstalter der Konferenz. “Der Austausch zwischen Gründer:innen, Forscher:innen und Investor:innen ist dafür unerlässlich. Die Spin-off Austria Konferenz bietet den idealen Rahmen, um konkrete Maßnahmen und nachhaltige IP-Strategien zu diskutieren, die das Wachstumspotenzial von Spin-offs fördern”, so Friedl.

Renommierte Speaker:innen

Diskutiert werden diese Fragen bei der Spin-off Austria Konferenz 2024 von einer Reihe renommierter Speaker:innen, darunter Mark Ferguson, ehemaliger Vorsitzender des European Innovation Council Boards, Gerhard Plasonig von der TUM School of Management, Molly Stevens, Professorin für Bionanowissenschaften an der Universität Oxford, Rudolf Dömötör, Direktor des WU Gründungszentrums und des ECN – Entrepreneurship Center Network, Jasmin Güngör, General Partner bei Onsight Ventures, Bernhard Sagmeister, CEO von aws, Markus Pröll-Schobel, Programmmanager des Spin-off Fellowship der FFG und Lisa Spöck, Bundessprecherin von AplusB.

Anmeldung zur Spin-off Austria Konferenz 2024 kostenlos

Die Teilnahme an der auf Englisch abgehaltenen Konferenz ist kostenlos. Interessierte können sich zur Online-Konferenz (13:00 – 16:00 Uhr) sowie zur anschließenden Abendveranstaltung (18:00 Uhr) in der Christoph Leitl Lounge der WKÖ (Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) anmelden. Die Spin-off Austria Konferenz 2024 wird von AplusB organisiert und von FFG, Austria Wirtschaftsservice (aws), Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie der Industriellenvereinigung (IV) unterstützt.

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