06.04.2020

Coronavirus-Kurzarbeit: Budget ist aufgebraucht und wird nun verdreifacht

Mittels Verordnung werden Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit von einer auf drei Milliarden Euro aufstocken. Anträge mit rund einer Milliarden Euro Volumen wurden bereits bewilligt.
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Christine Aschbacher - Coronavirus-Kurzarbeit : Budget wird verdreifacht
(c) BKA/Andy Wenzel: Arbeitsministerin Christine Aschbacher

Anträge auf Coronavirus-Kurzarbeit mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro seien bereits bewilligt worden, sagen Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher gegenüber der APA. Der brutkasten erfährt von einem Mitarbeiter des Arbeitsministeriums, dass nicht nur im AMS sondern auch im Ministerium seit dem Start alle verfügbaren Kräfte Kurzarbeits-Anträge abarbeiten. Rund 400.000 Arbeitsplätze seien damit gerettet worden, sagt Aschbacher. Das sind immerhin doppelt so viele Menschen, wie bislang aufgrund der Coronakrise in Österreich arbeitslos gemeldet wurden.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit: Ursprüngliches Budget bereits aufgebraucht

Doch das Budget für die Regelung war bislang insgesamt nur mit einer Milliarde Euro veranschlagt, ist also aufgebraucht. „Wir haben immer gesagt, dass es mehr Geld gibt, wenn es mehr braucht“, sagt Blümel nun. Die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit werden nun per Verordnung auf drei Milliarden Euro aufgestockt. Alleine von Mittwoch bis Freitag habe es innerhalb von 72 Stunden mehr als 23.000 Anträge von Unternehmen gegeben. ⇒ Kurzarbeit-Online-Rechner des AMS

Reaktion auf Kritik – Kritik an Reaktion

Anfänglicher Kritik, dass die neue Kurzarbeitsregelung für Unternehmen mit zu wenig Liquidität nicht anwendbar ist, weil die vom AMS ausgezahlten Gelder von den Unternehmen vorfinanziert werden müssen, wurde schon vor mehr als einer Woche begegnet. Die Regierung fand ein Übereinkommen mit den heimischen Banken, die zusicherten, nur auf Basis einer AMS-Bestätigung Kredite zur Vorfinanzierung zu gewähren. Doch auch daran gibt es Kritik: Die Konditionen sind jene üblicher Betriebsmittelkredite. Die Banken würden damit gut an der Notlage der Unternehmen, die Coronavirus-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, verdienen, so die Kritiker.

⇒ Info-Page des AMS

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Coronavirus-Kurzarbeit: Budget ist aufgebraucht und wird nun verdreifacht

  • Anträge auf Coronavirus-Kurzarbeit mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro seien bereits bewilligt worden, sagen Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher gegenüber der APA.
  • Doch das Budget für die Regelung war bislang insgesamt nur mit einer Milliarde Euro veranschlagt, ist also aufgebraucht.
  • Die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit werden nun per Verordnung auf drei Milliarden Euro aufgestockt.
  • Anfänglicher Kritik, dass die neue Kurzarbeitsregelung für Unternehmen mit zu wenig Liquidität nicht anwendbar ist, weil die vom AMS ausgezahlten Gelder von den Unternehmen vorfinanziert werden müssen, wurde schon vor einer Woche begegnet.
  • Die Regierung fand ein Übereinkommen mit den heimischen Banken, die zusicherten, nur auf Basis einer AMS-Bestätigung Kredite zur Vorfinanzierung zu gewähren.
  • Doch auch daran gibt es Kritik: Die Konditionen sind jene üblicher Betriebsmittelkredite – die Banken würden damit gut an der Notlage der Unternehmen, die Coronavirus-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, verdienen, so die Kritiker.

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Coronavirus-Kurzarbeit: Budget ist aufgebraucht und wird nun verdreifacht

  • Anträge auf Coronavirus-Kurzarbeit mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro seien bereits bewilligt worden, sagen Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher gegenüber der APA.
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