27.03.2020

Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
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Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.:
        Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

 Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung).
 
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720)
        Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:

2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen.

Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem “Notlagenfonds” gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

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Japanische Indoor-Drohnen in Österreich gelandet – Spiral eröffnet neuen Standort

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Tomohiro Ishikawa und Miyu Nishihira (v.l.) | (c) brutkasten / Martin Pacher

Herkömmliche Drohnen navigieren in offenen Bereichen oft mithilfe von GPS, um ihre Position und Flugroute zu bestimmen. In geschlossenen Gebäuden oder unterirdischen Bauwerken wie Tunneln ist dies jedoch nicht möglich. Daher sind spezielle technologische Lösungen erforderlich, um eine zuverlässige Navigation von Drohnen in solchen Umgebungen zu gewährleisten. Eine Lösung dafür entwickelt das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc., das 2016 von Tomohiro Ishikawa gegründet wurde.

Spiral liefert Lösung mit Augmented Reality (AR)

Durch den Einsatz von Augmented-Reality-Markern navigieren die Drohnen präzise durch Innenräume und ermöglichen eine lückenlose Überwachung von Infrastrukturen wie Dämmen, Tunneln, Abwassersystemen oder anderen schwer zugänglichen Orten. Die sogenannte “MarkFlex-Air (MFA)-Technologie eignet sich somit besonders für Einsätze in Umgebungen, in denen kein GPS-Signal zur Verfügung steht.

Die Technologie kommt aktuell zur Inspektion von Tunneln zur Anwendung | (c) Spiral

Die Drohnen erfassen in Echtzeit Videodaten und senden diese in die Cloud, wo sie sofort ausgewertet werden können. Dies ermöglicht es Bauunternehmen, schnelle, datenbasierte Entscheidungen zu treffen, die den Fortschritt ihrer Projekte beschleunigen und gleichzeitig die Kosten senken.

In Japan hat das Unternehmen sich bereits in mehreren Projekten bewährt, darunter Tests mit dem japanischen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus sowie führenden Bauunternehmen. So wurde die Technologie dafür eingesetzt, um Shinkansen-Eisenbahntunnel zu inspizieren.

Expansion nach Europa

Nach den erfolgreichen Projekten in Japan verfolgt das Unternehmen nun ehrgeizige Pläne für die internationale Expansion, insbesondere in Europa. “Wir haben herausgefunden, dass es enorme Potenziale in der europäischen Industrie gibt,” so Miyu Nishihira, Global Marketing Manager von Spiral Inc. gegenüber brutkasten. Sie betont die wachsende Nachfrage nach der innovativen Drohnentechnologie.

Miyu Nishihira | (c) brutkasten / martin pacher

Der nächste logische Schritt sei der Einstieg in den europäischen Markt. “Ich habe Gespräche mit potenziellen Kunden in Österreich geführt, wie Bauunternehmern, Bauingenieurbüros und Eisenbahngruppen”, so Nishihira. Und sie merkt an: “Sie sind daran interessiert, unsere Drohnen in Notfällen, wie bei Unfällen in Tunneln, oder zur Erstellung von 3D-Karten auf Baustellen zu nutzen.“ Die positiven Rückmeldungen würden zeigen, dass die Technologie in Österreich auf großes Interesse stößt und einen wichtigen Beitrag zur Bau- und Sicherheitsbranche leisten könne.

Österreich als idealer Ausgangspunkt – FlexCo in Gründung

Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach ihren innovativen Drohnentechnologien hat Spiral Inc. sich dazu entschieden, einen Standort in Österreich zu eröffnen. Derzeit befindet sich FlexCo in Gründung, deren Geschicke künftig Nishihira als Österreich-Geschäftsführerin verantworten wird.

Als großen Standortvorteil betont sie unter anderem, dass Österreich über eine große Anzahl an Tunnelprojekten verfügt. So sei der Markt hierfür vier Mal größer als in Japan. Zudem würde es auch einen großen Kreis an potentielle Kunden wie die Strabag oder Porr geben “Österreichs zentrale Lage in Europa und seine herausragende Expertise im Bereich Bau- und Infrastrukturlösungen machen das Land zum idealen Ausgangspunkt für unsere Expansion.”

Bei der Präsentation war auch der japanische Botschafter Ryuta Mizuuchi in Österreich anwesend | (c) brutkasten / martin pacher

Unterstützung durch Global Incubator Network

Neben den Gesprächen mit potenziellen Kunden betont Nishihira auch die Unterstützung durch das Global Incubator Network Austria (GIN), das entscheidend für den Markteintritt von Spiral Inc. in Europa sei. “Das Global Incubator Network hat uns dabei geholfen, wichtige Verbindungen in Österreich und darüber hinaus zu knüpfen,“ sagte sie. “Durch das Netzwerk haben wir Zugang zu lokalen Partnern erhalten, die uns helfen, unsere Technologie an die Bedürfnisse des europäischen Marktes anzupassen.”

Spiral Inc wird seit Frühling 2023 über das GO Austria Programm des Global Incubator Network unterstützt. Mit dem Programm werden jedes Jahr Startups aus den GIN-Zielregionen von Asien nach Österreich eingeladen (brutkasten berichtete). Im konkreten Fall von Spiral wurde das Unternehmen von GIN im Rahmen des GO AUSTRIA PLUS Programms bei der Unternehmensgründung und den damit verbundenen Aufwänden und Kosten unterstützt.

Das Unternehmen ist übrigens das zweite japanische Startup, das sich über das Programm in Österreich ansiedelte. Erst im Mai 2023 eröffnete auch das japanische Startup Godot sein EU-Forschungs- und Entwicklungszentrum in Wien.

Die Indoor-Drohnentechnologie wurde bei cargo-partner iLogistics Center präsentiert | (c) martin pacher / brutkasten

Präsentation der Technologie bei cargo-partner

Zum Marktstart in Österreich präsentierte Spiral Inc. am Donnerstag im cargo-partner iLogistics Center nahe dem Wiener Flughafen vor ausgewähltem Fachpublikum seine Technologie. In Österreichs größter Logistik Halle aus Holz wurden mehrere Indoor-Testflüge erfolgreich absolviert.

Erst im letzten Jahr wurde die österreichische Spedition Cargo-partner Teil der Nippon Express Group, die wiederum in Spiral Inc. investiert ist. Neben der Inspektion von Tunneln könnte die Technologie künftig auch im Bereich der Logistik Anwendung finden, wie Martin Schenzel, Geschäftsführer von cargo-partner Österreich, betonte.

Spiral plant, die Funktionen seiner Drohnen in der nächsten Phase weiter auszubauen. Geplant ist die Integration von Sensoren wie Gasdetektoren, chemischen Sensoren und Mikrofonen, um die Anwendungsbereiche der Technologie zu erweitern. Drohnen sollen so künftig zusätzliche sicherheitskritische Aufgaben übernehmen können, wie etwa die Detektion von schädlichen Gasen.


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