16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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JobTwins, TimeWins
(c) JobTwins - Katharina Miller, Founderin JobTwins.

Bei JobTwins handelt es sich um einen Marktplatz für Talente in Teilzeit sowie eine “Jobsharing-Matching-Plattform”, die 2022 vom aws (Austria Wirtschaftsservice) im Rahmen von “aws Seedfinancing – Innovative Solutions” mit einem mittleren sechsstelligen Betrag gefördert wurde – der brutkasten berichtete. Nun hat sich das Startup neu aufgestellt und das Portfolio und Produkt geändert, nachdem der österreichische Markt “trotz intensivster Bemühungen langsamer agiert”, wie Founderin und Geschäftsführerin Katharina Miller erzählt.

JobTwins führt TimeWins ein

Nach vier Jahren als Teilzeit-Spezialist auf dem österreichischen Markt und dem Aufbau einer Community qualifizierter Teilzeitkräfte, präsentiert JobTwins die Einführung seiner neuesten Marke: TimeWins.

Dabei handelt es sich um eine Antwort auf die steigende Nachfrage nach Teilzeitstellen, die Teilzeitkräften und Unternehmen eine Plattform bieten soll: Sie ist darauf ausgerichtet, Menschen, die flexibel arbeiten möchten oder müssen, eine Bühne bereitzustellen, auf der sie ihre Fähigkeiten und Potenziale unabhängig ihrer verfügbaren Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, so der Plan.

Flexibilität gefordert

Laut Miller wächst die Nachfrage nach Teilzeitbeschäftigung stetig, da immer mehr Menschen nach flexibleren Arbeitsmodellen streben. Von Familien über Pflegende bis hin zu Studierenden und älteren Arbeitnehmer:innen möchten immer mehr Menschen arbeiten, ohne sich an traditionelle Vollzeitverpflichtungen binden zu müssen.

JobTwins hat ursprünglich als Plattform für Jobsharing und Karriere in Teilzeit gestartet und sich immer mehr auf Beratung und das Coaching von “shared leadership Tandems” und “Jobsharing” spezialisiert. Mit der Einführung von TimeWins möchte man nun einen viel breiteren Markt adressieren: “Österreich hat nach den Niederlanden die zweithöchste Teilzeitquote und beschäftigt rund 1.4 Millionen Menschen in Teilzeit. Die überwiegende Mehrheit der Teilzeitkräfte ist weiblich und arbeitet Teilzeit aus Pflege- und Betreuungsgründen” liest man in der Aussendung.

JobTwins reagiert auf Bedürfnisse des Arbeitsmarktes

Mit der Umstellung auf eine Teilzeit-Jobbörse reagiert JobTwins konkret auf die veränderten Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und möchte “seine Positionierung als Vorreiter für innovative Arbeitsmodelle” weiter ausbauen. Im Gepäck mit dabei: eine wachsende Community als Asset mit über 1.000 registrierten Nutzer:innen.

Unternehmen, die das große Potential von qualifizierter Teilzeitarbeit verstanden haben, hätten mit dieser Plattform nun Zugang zu einem einzigartigen Talentpool hochqualifizierter Fachkräfte, so Miller: “Teilzeitarbeit ist in Österreich seit vielen Jahrzehnten tief verankert”, präzisiert sie. “Ohne entsprechende Rahmenbedingungen wird es schwierig, dies zu ändern bzw. die Vollzeitquote zu heben. Da ergibt es mehr Sinn, wenn Unternehmen sich überlegen, wie sie Teilzeitarbeit für sich sinnvoll nutzen können.”

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