02.01.2020

Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups

ÖVP und Grüne haben am 2.1.2020 das Regierungsprogramm ihrer Koalition präsentiert. Unter diesen Link kann das Übereinkommen heruntergeladen werden.
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Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) bei der Präsentation des Regierungsprogramms. (c) Screeenshot/ORF

Die Grünen und die Volkspartei haben am 2. Januar 2020 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Kurz darauf stand das Übereinkommen bereits auf der Website der Grünen als PDF zum Download bereit, aufgrund des großen Andrangs waren die Server jedoch zeitweise nicht erreichbar. Der brutkasten hat das Regierungsprogramm bereits heruntergeladen und auf die eigenen Server gestellt – unter dem folgen Link steht das PDF als Download bereit.

+++Das Regierungsübereinkommen als Download+++

Startups im Regierungsprogramm

Das Wort „Start-up“ kommt im Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen 19 mal vor. Konkret sind dabei die folgenden Maßnahmen der Regierung für Gründer in Österreich vorgesehen:

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

Kulturelles Erbe

  • Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen

Ökologisierung

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.
  • Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.

Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich

  • Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

Fachkräfte durch Förderung von Entrepreneurship gewinnen

  • Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirtschaftsbetriebe kennen zu lernen und Zugang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen
  • Eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)
  • Regulatory Sandboxes umsetzen: Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle, Technologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen, um das betroffene Modell ztesten und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmensgröße) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.
  • Die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Unternehmen erweitern
  • Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
  • Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)
  • Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)
  • Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)
  • Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“) Innovation durch Risikokapital ermöglichen

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMUs

  • Start-up und KMU-Finanzierung: Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepreneurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert werden, z.B. durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Aktuell können private Investorinnen und Investoren Verluste aus der Beteiligung an Start-ups nur mit bestimmten positiven Kapitaleinkünften und nur im gleichen Jahr ausgleichen – zukünftig soll die Verlustverrechnung auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen können.
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-ups und KMUs mit Obergrenze pro Investment (z.B. € 100.000 über 5 Jahre absetzbar) und einer Gesamtdeckelung – nach Vorbild des erfolgreichen (Seed) Enterprise Investment Scheme (SEIS/EIS) in Großbritannien.
  • Institutionelle Investoren, wie Pensionskassen, Vorsorgekassen und Versicherungen sollen in langfristige, innovative Anlageformen (inkl. ökologischem und Social Impact) investieren dürfen (z.B. Seed-Finanzierung für Start-Ups und KMUs). Die zugrundeliegenden Kataloge zulässiger Veranlagungen sollen entsprechend angepasst werden (in Einklang mit EU-Recht).
  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung bestehender Mikrokreditprogramme und zur besseren Bekanntmachung der Möglichkeit der Social Impact Bond Finanzierung.
  • Gesellschaftsform für den alternativen Investmentfonds nach Vorbild SICAV (Société d’investissiment a capital variable) mit variablem Kapital ermöglichen. Dabei werden hohe Transparenzstandards sowie der Anlegerschutz berücksichtigt.

Vereinheitlichung und Stärkung des öffentlichen Risikokapitals

  • Verstärkte Kooperation des Bundes mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
  • Vergabeprozess der Österreichischen Entwicklungsbank AG (OeB) weniger bürokratisch gestalten, um zügigere Entscheidungen zu ermöglichen, z.B. Genehmigungsverfahren für Afrika-Fazilität
  • Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Start-Ups und KMUs (Finanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren. Mögliche internationale Beispiele wären z.B. Modell Schweiz (Corporate Venture Fund unter Einbindung österreichischer Leitbetriebe) oder Modell Dänemark (Dachfonds/Fund of Funds Lösung).
  • Verstärkte Zusammenarbeit des Bundes mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur zielorientierten Förderung von Klima- und Umweltschutzprojekten

Umsetzung einer „Green Finance Agenda“

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den
    Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation

  • Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität
  • Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
    o Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, Demand Side Management
    o Energieeffizienz
    o ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)
  • Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
  • Innovation – von Start-ups bis Industrie. Energie-Cluster & Open Energy Innovation
  • Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz
    sicherstellen
  • Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf
    Gesamt-Klimabilanz
  •  Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
    o Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.
    o Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Technologie umsetzen
    • Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft
    o Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; Anti-Atomkraft/Anti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasserstofftechnologie

Tourismus

  • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovationsund Digitalisierungsförderung
  • Wissenstransfer, Internationale Beteiligungen und Forschungsinfrastrukturen
  • Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs

Türkis-grüne Steuerreform – auch für Startups

Zudem sind Maßnahmen für die Wirtschaft vorgesehen, die nicht explizit für Startups gedacht sind, diese aber freilich auch betreffen werden – allen voran eine geplante Steuerreform, die für das Jahr 2021 geplant ist: Die Körperschaftssteuer sinkt laut Plan auf 21 Prozent, auch die ersten drei Steuerstufen werden von ÖVP und Grünen  auf jeweils 20, 30 und 40 Prozent (von 25, 35 und 42 Prozent) gesenkt. Zudem ist eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und der LKW-Maut vorgesehen.

Verschärfungen gibt es auch bei der Plattformökonomie, konkret bei Anbietern wie Airbnb: Eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Privatunterkünften soll eingeführt werden, auf Online-Buchungsplattformen sollen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden dürfen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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