19.12.2019

Diese neuen Regeln gelten für E-Roller in Wien ab April 2020

Aufgrund diverser Beschwerden hat die Stadt Wien nun neue Regeln für E-Roller erlassen, die ab Sommer 2020 in Österreichs Bundeshauptstadt gelten. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung der Roller in der Stadt und das Abstellen auf Gehsteigen.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Sie haben im vergangenen Jahr wohl mehr polarisiert als kaum ein anderes Verkehrsmitte: Die E-Roller von Anbietern wie Lime, Circ, Hive, Tier und Bird. „Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen“, sagt etwa  Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin der Stadt Wien über die Roller.

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Eine Evaluierung der Stadt Wien zeigte, dass die E-Roller sehr wohl für Unmut in der Wiener Bevölkerung sorgen: Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

Video: Das sagen Wienerinnen und Wiener über die E-Roller

 

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Wir haben uns umgehört, wie die Bevölkerung zum „E-Scooter Hype“ steht! Was ist deine Meinung? #scooter #lime #circ #vienna #future #business #entrepreneur

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Neue Regeln für E-Roller in Wien ab 2020

Daher hat die Stadt Wien nun „Sofortmaßnahmen“ erarbeitet, die in Wien für den Start der Saison im April 2020 geplant sind:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter (= ein Drittel der Höchstmenge) je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Zudem ist für 2020 die „Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes“ geplant: Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden. Den laut Hebein ist es „wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen.“ So könne man „ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.“

Entsprechend der im Jahr 2018 verabschiedeten ortspolizeilichen Verordnung für die Begrenzung der Höchstzahl auf 1.500 Stück müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Es sind ca. 9.000 derartige Fahrzeuge markiert. In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert.

So reagieren die Anbieter auf die neuen Roller-Regeln in Wien

In einer ersten Reaktion heißt es seitens des Anbieters Bird, dass man sich über das große Interesse der Wiener Bevölkerung an dem Roller-Angebot freue – zugleich sei man sich aber bewusst, „dass es für manche Fragestellungen noch Antworten braucht“. man trete hier „proaktiv für sinnvolle Regulierung ein“, von der alle Wienerinnen und Wiener profitieren. Hierzu stehe man auch im laufenden Kontakt mit der Stadt Wien. „Das Ziel aller Regulierungsmaßnahmen muss dabei eine nachhaltige Verkehrswende weg vom privaten Pkw und die Förderung nachhaltigerer Mobilitätsformen in Wien sein“, heißt es vom Unternehmen.

Grundsätzlich sehen man es als eine „völlig normale Entwicklung für eine so junge und schnelle Industrie, dass die Regulierung zunimmt und es offene Fragen gibt, die sich mit dieser Entwicklung klären“. Das sehe man auch in anderen europäischen Städten: „Wichtig für uns ist dabei, dass die neuen Regeln nachhaltigere Mobilitätsformen wie Fahrradfahren und E-Scooter-Sharing stärken und so die Mobilität für die Bürger*innen verbessern. Wir werden die Regulierungsvorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und dazu in den Austausch mit der Stadt Wien gehen.“

Klare Parkregelungen sieht man bei Bird grundsätzlich als positiv, „wenn sie für Nutzer*innen klar und einfach umzusetzen sind und ihre Mobilität nicht unnötig erschweren“, heißt es abschließend: „Die Tendenz, Autoparkplätze aufzugeben und dafür Parkplätze für E-Scooter und Fahrräder zu schaffen, begrüßen wir.“ Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, werde Bird daran teilnehmen.

Teilnahme an der Ausschreibung für Roller

„Wir freuen uns über die neuen Regeln und stimmen der Vizebürgermeisterin und der Bürgermeister in alle Punkten zu“, heißt es wiederum vom Anbieter Hyve: „Die meisten Punkte haben wir, sowie die meisten anderen Betreiber bereits umgesetzt.“ Die Ausschreibung sei ein wichtiger Schritt – Hyve habe erst letzte Woche eine Ausschreibung in Turin gewonnen. „Wir sehen das als wichtigen Schritt um die Qualität der gebotenen Services in Wien langfristig zu erhöhen“, heißt es abschließend bezüglich der Ausschreibung.

„Wir werden uns mit Sicherheit an der geplanten Ausschreibung beteiligen“, heißt es auch vom Anbieter Tier: „Wir haben das seit jeher auch sehr offen kommuniziert und halten es für den wichtigsten Schritt und die richtige Entscheidung der Stadt. Auf Basis der bisherigen Gespräche können wir davon ausgehen, dass es eine qualitative Ausschreibung nach vernünftigen Gesichtspunkten geben wird. Gerade bei den Themen Nachhaltigkeit und Logistik sind wir sehr gut aufgestellt und entsprechend optimistisch.“

Ansonsten evaluiert man bei Tier die bisherigen Punkte. Mit Detailfragen, insbesondere einer Bitte mit konkreten Empfehlungen für Parkalternativen, werde man sich an die Stadt wenden, heißt es weiter: „Viele der anderen Punkte decken wir schon jetzt ab und freuen uns, wenn die Stadt hinkünftig noch genauer kontrolliert und die Unterschiede zwischen den Anbietern evaluiert.“

Roller-Parkplätze als „incentivierte Abstellflächen“

„Die Umsetzung der Maßnahmen stellt für das Betriebsmodell von Circ lediglich marginale Veränderungen dar. Dabei sind Circ das Einhalten von Richtlinien beim Abstellen der E-Scooter, die Definition fixer Abstellflächen sowie eine Ausschreibung für E-Scooter Anbieter besondere Anliegen“, heißt es auch seitens Circ. Die geplanten Roller-Parkplätze wird Circ  in Form von „Incentivierten Abstellflächen“ definieren und deren Nutzung durch spezielle Anreize fördern: „So kann eine Zone via Geofencing festgelegt und NutzerInnen finanzielle Anreize geboten werden, E-Scooter dort zu parken. Circ hat diese Funktion als einziger Anbieter bereits erfolgreich in Linz implementiert, um so aktiv auf E-Scooter Abstellflächen hinzuweisen“, heißt es seitens Circ.

Außerdem äußert sich auch Circ zum Thema Ausschreibung. „Eine Ausschreibung halten wir für den richtigen Weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Begrenzung der Anzahl an E-Scooter Sharing-Anbietern in Städten notwendig ist, um die Sicherheit der NutzerInnen sowie Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. In Wien zeigen sich momentan die negativen Auswirkungen von unbegrenzten E-Scooter Anbietern, in Kombination mit einer begrenzten E-Scooter Anzahl pro Anbieter. Als Anbieter mit Sitz in Österreich, festangestellten und geschulten MitarbeiterInnen, einer einzigartigen Software sowie unserem neuen E-Scooter-Modell mit austauschbaren Batterien, sind wir fest davon überzeugt, auf die bevorstehende Ausschreibung gut vorbereitet zu sein“, so Philipp Szep, General Manager Österreich.

E-Roller und Umweltbelastung

Darüber hinaus betrachtet Circ die Umweltbelastung der E-Scooter Anbieter als wesentliches Kriterium für eine Ausschreibung. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sind E-Scooter Anbieter angehalten, sich zu einem umfassenden „After-Life-Prozess“ ihrer E-Scooter zu verpflichten. Zur nachhaltigeren Gestaltung des operativen Prozesses sollten alle Modelle der E-Scooter Anbieter ab Sommer 2020 über austauschbare Batterien verfügen. Der dadurch ermöglichte und direkt auf der Straße durchgeführte Austausch der Batterien hat zur Folge, dass ein Großteil der Logistik mit Cargo-Bikes – anstatt mit Diesel betriebenen Autos – durchgeführt werden kann, heißt es seitens Circs: Circ habe in Linz bereits E-Scooter mit austauschbaren Batterien in Betrieb und werde dieses Konzept zukünftig auch in Wien implementieren.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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