23.09.2019

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

Wie bekommen Unternehmen die New World of Work und klassische Anforderungen im HR-Bereich unter einen Hut? Diese und mehr Fragen werden beim HR Inside Summit am 9. und 10. Oktober in der Wiener Hofburg diskutiert.
/artikel/hr-inside-summit-new-world-of-work
Doris Palz, Lukas Berger, Robert Frank und Barbara Haider-Novak diskutieren beim HR Inside Summit zum Thema New World of Work.
(v.l.o.n.r.u.): Doris Palz, Lukas Berger, Robert Frank und Barbara Haider-Novak diskutieren beim HR Inside Summit zum Thema New World of Work.
kooperation

Mehr Zufriedenheit, mehr Output, mehr Qualität – das sind drei der zentralen Versprechen in der New World of Work. In der Praxis gestaltet sich der notwendige Change-Prozess für Unternehmen aber nicht immer friktionsfrei. Idealisierte Begriffe wie “Feel-Good Manager”, “Healthy Days” und “Purpose first” treffen auf harte (gesetzliche) Rahmenbedingungen wie Lohnverrechnung, Arbeitsrecht und Kollektivvertrag. Unter dem Titel “Hyper HR vs. Klassische HR” wird diese Thematik am HR Inside Summit diskutiert.

+++ Mehr zum Thema HR im Fokus-Channel +++

Video-Talk zum HR Inside Summit

Live nach der Jurysitzung des HR Award, der im Rahmen des HR Inside Summit verliehen wird. Mit Hanna Korn (Anton Paar), Alexandra Eichberger (Magenta Telekom) und Alexander Kraus (Bombardier Transportation). #kooperation

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 12. September 2019

Hyper HR: Wann stößt die New World of Work an ihre “kreativen” Grenzen?

Unter Moderation von brutkasten CEO Dejan Jovicevic behandeln am 10. Oktober (zweiter Tag des Summit) Doris Palz, CEO Great Place to Work, Lukas Berger, Geschäftsführer 1000things, Barbara Haider-Novak, Geschäftsfeldleitung fit2work und Robert Frank, Director Employee Success DACH Salesforce Fragen wie: Wann stößt HR an ihre “kreativen” Grenzen und wie viel Zeit des daily business fließen tatsächlich in klassischen Agenden?

⇒ Hier geht’s zum gesamten Programm

Wir haben vorab von den vier Penalisten Statements eingeholt, um schon einen kleinen Vorgeschmack zu bieten. Unsere Frage: “Wie schafft ihr den Spagat zwischen New World of Work und den ‘klassischen’ HR-Aufgaben?”

Doris Palz, CEO Great Place to Work

Wir schaffen keinen Spagat. Wir begleiten Unternehmen, die sich zum Ziel setzen, ein Great Place to Work für ihre Mitarbeitenden zu sein. Und da reicht die Palette an Arbeitgebern von klassisch organisierten und geleiteten Betrieben bis zu agilen, mitarbeitergesteuerten Organisationen. Ein bisschen “klassische Personalverwaltung” bleibt, solange es zu vollziehende Gesetze gibt, keinem Arbeitgeber erspart. Aus der Great Place to Work Brille geht es immer darum, welches Kulturerlebnis Mitarbeitende in ihren Unternehmen haben. Je stärker die Mission und Werte präsent sind, Vertrauenskultur gelebt wird und Führung – in welcher Form auch immer – wirklich wirksam ist, desto höher ist die Entfaltungsmöglichkeit jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin. Und darauf kommt’s schließlich bei jedem Unternehmen an.

Lukas Berger, Geschäftsführer 1000things

Im Endeffekt haben wir nie groß zwischen klassisch und New World unterschieden, da wir Kinder der New World of Work sind. Als relativ junges digitales Unternehmen liegt es vermutlich auch in unserer DNA, zeitgemäße Lösungsansätze für HR-Probleme zu finden, die im Kern vermutlich seit je her die gleichen sind. Gibt es bspw. eine Software oder ein Template, das einem Arbeitsschritte einspart und/oder den Mitarbeiterkomfort verbessert, sollte ich dieses schnellstmöglich in meinen Workflow integrieren und solchen Hygienefaktoren nicht nur das entsprechende Preisschild gegenüberstellen. Die einzige Komponente, die man bei allem Innovationsdrang jedoch nicht aus den Augen verlieren darf, ist die gesetzliche Vereinbarkeit.

Barbara Haider-Novak, Geschäftsfeldleitung fit2work

Die immer komplexer werdenden Aufgaben in der Arbeitswelt stehen der durch die demografische Entwicklung begründeten Anforderung, immer länger zu arbeiten, häufig entgegen. Der lange Zeit in Österreich gelebten Praxis, möglichst früh in Pension zu gehen, steht die Realität gegenüber, dass dies immer seltener möglich ist. Unsere Aufgabe bei fit2work ist es Personen mit gesundheitlichen Problemen und deren Arbeitgebern neue Perspektiven und Möglichkeiten aufzuzeigen, um einen langfristigen, der gesundheitlichen Situation entsprechenden Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen.

Robert Frank, Director Employee Success DACH Salesforce

Für Salesforce stellen New Work und klassische HR Aufgaben keinen wirklichen Spagat dar, denn Salesforce nutzt die volle Breite und Vorteile der modernen Arbeitswelt (Digitalisierung, Automatisierung, Shared Services, tool-basiertes MItarbeiter- und Manager Self-Service) sowohl in der Personaladministration, Personalentwicklung und Personalbetreuung. Dies bring nicht nur eine höhere Effizienz, sondern kreiert auch eine sehr positive Employee Experience und schafft Räume für eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Arbeitsumfeldes und unserer Employee Journey im Sinne von New Work.

⇒ Offizielle Page des HR Summit

Deine ungelesenen Artikel:
vor 5 Minuten

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
/artikel/telearbeitsgesetz-home-office-bald-auch-abseits-der-eigenen-vier-waende-moeglich
vor 5 Minuten

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
/artikel/telearbeitsgesetz-home-office-bald-auch-abseits-der-eigenen-vier-waende-moeglich
Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work