12.08.2019

Smartphone-Kredit gleich per Handy verwenden: cashpresso kooperiert mit Bluecode

Wer per cashpresso einen schnellen Kredit beantragt, der kann diesen gleich in der App per Smartphone verwenden. Dabei kommt die Technologie eines anderen FinTech-Startups, Bluecode, zum Einsatz.
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Kredit an der Kassa per Handy bezahlen mit cashpresso
(c) fotolia / Akaberka

Die beiden österreichischen FinTech-Startups cashpresso und Bluecode haben eine Kooperation gestartet: Mit der Technologie von Bluecode können Nutzer von cashpresso nun direkt mit dem Smartphone in tausenden Geschäften an der Kassa bezahlen, nachdem sie über cashpresso einen Kredit in Anspruch genommen haben.

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“Die Integration von Bluecode in die cashpresso App bietet allen Nutzern den einfachen und schnellen Zugang zu einem innovativen Mobile Payment Angebot das bei tausenden Akzeptanzpartnern verwendet werden kann”, wird Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG, in einer Presseaussendung zitiert.

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In Österreich funktioniert die Lösung den beiden Unternehmen zufolge in 85 Prozent aller Lebensmitteleinzelhandel-Filialen, darunter bei Billa, Bipa, Merkur, Spar, Interspar, Eurospar und ADEG. Außerdem kann auch bei zahlreichen Bäckereien, in Kinos, Tankstellen und Restaurants bezahlt werden. In Deutschland funktioniert die Bezahlung bei zahlreichen Globus Märkten und in allen Standorten von Galeria Kaufhof.

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Der Bezahlvorgang geschieht direkt an der Kassa mithilfe der cashpresso-App, in welcher ein einmalig gültiger Strichcode generiert und die Zahlung unmittelbar nach dem Scanvorgang durchgeführt wird. Es ist hierfür weder eine Bankomatkarte noch Bargeld erforderlich. “Das Smartphone ist ein Gerät, das mehr und mehr Funktionen für den Nutzer vereint. Die Möglichkeit Bezahlmittel, auch ohne Geldtasche, verfügbar zu haben, ist sicher klar im Interesse des Kunden. Mit unserem Fokus auf Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erfüllen wir die zwei größten Voraussetzungen für die Akzeptanz von Mobile Payment,” sagt Georg Freilinger, Head of Product von cashpresso.

Steigender Bedarf an Mobile Payment

Die beiden Unternehmen zitieren den Mobile Payment Report 2019 von PwC, laut dem knapp die Hälfte der Österreicher unter 30 Jahren regelmäßig mit dem Smartphone bezahlt. Quer durch alle Altersgruppen ist es ein Drittel, Tendenz steigend. Am ehesten nutzen österreichische Verbraucher ihr Smartphone dann, wenn sie für Produkte wie Kleidung, Schuhe und Accessoires bezahlen (22 Prozent) oder Geldbeträge an andere Personen überweisen (20 Prozent). Die Einfachheit wird dabei als wichtigstes Argument für Mobile Payment gesehen: 63 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Mobile Payment den Kauf erleichtert.

Der PwC-Umfrage sind dabei vor allem die Lösungen der US-amerikanischen IT-Unternehmen gefragt: 44 Prozent finden es gut, dass Tech-Unternehmen “mit neuen Zahlungsmethoden einen unkomplizierten und schnellen Zahlungsverkehr ermöglichen”, heißt es in einer Presseaussendung zur Studie. Dieses Jahr ist zum Beispiel Apple Pay in Österreich gestartet.

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Viele Menschen vertrauen den großen Tech-Anbietern allerdings weniger als ihrer Hausbank: 77 Prozent würden den Banken und Sparkassen personenbezogene Daten anvertrauen, PayPal vertrauen immerhin 54 Prozent. Bei den großen Tech-Firmen liegen diese Vertrauenswerte deutlich niedriger, wie die Umfrageergebnisse bezüglich Amazon (44 Prozent), Google (33 Prozent), Apple (30 Prozent) und Facebook (16 Prozent) zeigen.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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