31.03.2019

STOs als Finanzierungsmöglichkeit für Startup-Unternehmen

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. In einem kurzen Überblick für den brutkasten erläutert die Kanzlei, die Vorzüge von STOs als Finanzierungsmethode.
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STO
(c) Stadler Völkel / Nadine Studeny Photography
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Die Kryptoszene erlebt eine Transforma­tion in eine reifere und strenger regulierte Branche, die hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums den traditionellen Finanzdienstleistern zunehmend ähnelt. Europaweit sehen wir derzeit das Aufkommen sogenannter Security Token Offerings (STOs). Österreich konnte sich europaweit als Vorreiter bei STOs platzieren. So wurde etwa der EU-weit erste Prospekt eines tokenisierten Wertpapiers in Österreich gebilligt.

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Ein STO bietet eine spannende Finanzierungsmöglichkeit für Fintech- und Startup- sowie auch generell mittelständische Unternehmen, die nach neuen, innovativen Wegen zur Kapitalbeschaffung suchen und mittels STOs erstmals die Möglichkeit erhalten, am Finanzmarkt teilnehmen zu können. Stadler Völkel Rechtsanwälte konnten sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien führend in diesem Bereich positionieren und haben die erste Billigung eines STO-Prospekts innerhalb der Europäischen Union rechtlich betreut.

Was ist überhaupt ein STO?

Ein STO verbindet die klassische Welt der Kapitalmärkte mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie. Bei einer klassischen Emission am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere Anlegern zur Zeichnung an. Über den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers ist dabei eine Vielzahl von Intermediären beteiligt: Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, ist etwa eine Verwahrstelle notwendig, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder eine Zahlstelle, über die Dividendenzahlungen an die Anleger abgewickelt werden. Diese Intermediäre tragen dazu bei, dass Emissionen hohe Nebenkosten verschlingen und üblicherweise nur für Großunternehmen zur Finanzierung in Frage kommen.

Abwicklung der Emission durch Blockchain-Technologie

Bei einem STO bietet ein Emittent, wie bei einer herkömmlichen Wertpapieremission, seine Wertpapiere inte­ressierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain, z.B. die Ethereum-Blockchain. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger.

Tokenisierung

Das Schlagwort bei STOs lautet Token­isierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die bisher in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, können einfach vom Emittenten akzeptierte Kryptowährungen umgetauscht und über die Blockchain übertragen werden. Werden mit Wertpapieren vergleichbare Rechte, wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, sind die Token rechtlich als Wertpapiere zu betrachten. Damit einher geht, dass bei der Emission eines Security Token dieselben Anlegerschutzbestimmungen zu beachten sind wie bei jeder anderen Kapitalmarktemission auch.

Stadler Völkel

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. Weitere Schwerpunkte: Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, E-Sport, Wetten und Glücksspiel.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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