25.07.2019

Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch

Welche Fragen seitens des Arbeitgebers sind im Bewerbungsgespräch verboten, welche sollten auf jeden Fall gestellt werden? Welche Besonderheiten sollten Recruiter bei Führungskräften beachten? Eine kleine Checkliste.
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Fragen im Bewerbungsgespräch - Bewerbungstipps
(c) fotolia / nd3000

Über die verbotenen Fragen im Bewerbungsgespräch herrscht weitgehend Einigkeit. Tabu ist grundsätzlich – insbesondere bei weiblichen Kandidaten – das Erfragen der Familienplanung, wie Christian Umbs, Managing Director beim Personalberatungsunternehmen Robert Half, bestätigt. Aber auch die Erkundigung z.B. nach der sexuellen Identität, Religiosität und Weltanschauung, Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch unzulässig.

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Im Vorfeld einer Anstellung können jedoch ein Leumundszeugnisses oder medizinische Untersuchungen verlangt werden. Auch gibt es Ausnahmen, in denen eine eventuell vorliegende Schwangerschaft bekannt sein muss – wenn nämlich „die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt“. Etwa in einem medizinischen Labor, das ionisierende Strahlung einsetzt.

Kein „Mut zur Lücke“ im Bewerbungsgespräch

Auf der anderen Seite scheinen die erlaubten Fragen für ein Vorstellungsgespräch auf der Hand zu liegen. Den Arbeitgeber interessiert natürlich, was Kandidaten frei über sich erzählen (wollen). Aus welchem Grund sie den aktuellen Job aufgeben, warum sie der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. Das sind wohl die Standards, auf die jeder selbst kommt.

Tipps für die wirklich bedeutenden Fragen im Bewerbungsgespräch haben wir von zwei Experten eingeholt:

  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
  • Was wissen Sie über mich als Gesprächspartner?

„Viele Bewerber bereiten sich nicht gut vor“, sagt Robert Koenes, Direktor Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Das sei umso schlimmer, „als heute ja alles leicht online zu finden ist.“ Wenn jemand dann im Bewerbungsgespräch noch seinen „Mut zur Lücke“ einwerfe, dann entgegne Koenes durchaus: „Wir sind wohl nicht die richtigen für Sie!“. Er finde diesen Zugang „nicht sehr wertschätzend“.

Insbesondere bei Führungsposition sind außerdem die folgenden Fragen im Vorstellungsgespräch wichtig:

  • Wie gehen Sie mit Schwierigkeiten um? Mit Themen, die Emotionen auslösen?
  • Wie beschreiben Sie Ihren Führungsstil?
  • Was brauchen Sie für ein Umfeld, um Ihre Leistung zu bringen?

Allgemein ist für Koenes noch folgende Frage interessant:

  • Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten?

Bestimmte Berufsfelder im jeweiligen Unternehmen – wie etwa der Vertrieb – legen hingegen diese Fragen nahe:

  • Was waren Ihre größten Erfolge – worauf sind Sie stolz?
  • Welches waren Ihre tollsten Projekte und welche Vorgaben gab es?

Wer nur kurz im vorigen Job war, von dem will Koenes wissen:

  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Warum (nicht)?
  • Warum möchten Sie (wieder) wechseln?

Für den Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss sind sogenannte Kontrollfragen im Bewerbungsgespräch extrem wichtig. „Wer sich für eine Stelle bewirbt, gibt oft vermeintlich ‚gewünschte‘ Antworten,“ sagt er. Der Arbeitgeber sollte darum möglichst hinterfragen:

  • Wie haben Sie das gemeint?
  • Wenn Ihnen X wichtig ist – wie haben Sie das im letzten Job umgesetzt?

Um das Herangehen an Aufgaben zu prüfen, seien Fragen dieser Art seitens des Recruiters möglich:

  • Haben Sie ein Fahrrad? Nach welchen Kriterien haben Sie sich das ausgesucht?

Weiters empfiehlt Flenreiss dem Unternehmen einen Referenz-Check:

  • Wen von Ihren früheren Kollegen und Vorgesetzten könnte ich denn anrufen, um mehr über Sie zu erfahren?

Den Bewerbern sei allerdings etwas Vorlaufzeit zu gewähren, um die Referenzpersonen „vorzuwarnen“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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