23.05.2019

Deutschland: Aufregung um “DIN-Norm für Startups”

Ein Bericht des Handelsblatts, wonach das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine standardisierte Zertifizierung für Startups einführen will, sorgte diese Woche im Nachbarland für Aufsehen. Ob es tatsächlich zu einer DIN-Norm für Startups kommen wird, ist noch unklar.
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Kommt in Deutschland eine DIN-Norm für Startups?
(c) fotolia.com - Aintschie

Hierzulande kommt man mit den Maßgaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN) im Alltag meist über Papier-Größen in Berührung. Tatsächlich ist das Institut natürlich in vielen Bereichen für zertifizierte Standards verantwortlich – analog zur heimischen Austrian Standards (ÖNORM) oder der internationalen ISO. Eine Meldung des deutschen Handelsblatts, wonach nun auch eine DIN-Norm für Startups geplant sei, sorgte im Nachbarland diese Woche für Aufregung.

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Startups in “A4”?

Der Tenor in der Reaktion der deutschen Gründer-Community: Startups, die doch so viel Wert auf Individualität legen, lassen sich nicht in ein Format wie “A4” pressen. Und etwas konkreter: “Für Gründungen und Gründungsprojekte, die staatliche Finanzierungsunterstützung haben wollen, ist die Bürokratie schon am Rande des Tragbaren”, so Sonja Jost, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Startups, gegenüber dem Handelsblatt.

Freiwilliger Leitfaden mit Standard-Fragen

Ganz so dramatisch ist die Situation dann aber doch (noch) nicht. Denn was das Normierungsinstitut vorlegte ist noch keine DIN-Norm, sondern vorerst eine sogenannte DIN-Spec. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Leitfaden, mit (Gründern wohl hinlänglich bekannten) Fragen wie: “Warum soll es die Firma geben?”, “Wie funktioniert das Geschäftsmodell?”, “Wie sehen Marketing- und Vertriebsstrategie aus?”, “Gibt es eine ausreichende Finanzplanung?” sowie “Welche Konkurrenten sind schon am Markt?”.

Wird aus der DIN-Spec die DIN-Norm für Startups?

Erarbeitet wurde das 17-seitige Dokument innerhalb von 18 Monaten von einem Konsortium aus Beratungsunternehmen, wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen, darunter EY, die Technische Universität Darmstadt und die Fresenius Hochschule Idstein. Und dort besteht das klare Ziel, aus der DIN-Spec eine DIN-Norm zu machen. “Das Konsortium wünscht sich, dass Gründer sich künftig ähnlich wie bei ISO 9001 zertifizieren lassen können”, wird Stephan Haubold, Professor an der Fresenius Hochschule, im Handelsblatt zitiert. “Das würde nicht nur die Gründer vor unüberlegten und folgenschweren Entscheidungen schützen, sondern auch Bundesministerien, die Fördergelder vergeben, Investoren sowie Banken ein wichtiges Instrument an die Hand geben”, so Haubold weiter.

Projektleiter um Relativierung bemüht

Vielleicht auch wegen des vielen schlechten Feedbacks der Community war der zuständige Projektleiter der DIN, De-Won Cho, jedoch schon kurz nachdem die Meldung publik wurde, gegenüber dem Magazin Gründerszene um Relativierung bemüht. Kein Startup werde gemäß dieses Leitfadens überprüft und das DIN werde auch keine darauf basierenden Zertifikate vergeben, kommentierte er dort. Und: “Wir wollen niemandem vorschreiben, dass etwas zu funktionieren hat”. Ob aus der DIN-Spec eine DIN-Norm wird, ist also vorerst unklar.

⇒ Zusammenfassung des Leitfadens auf der Page der DIN

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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | Foto: N26

Ein Geschäft neu aufzubauen bringt bekanntlich viele Learnings auf dem Weg mit sich. Wenn man das Geschäft in so einem sensiblen Bereich wie dem Bankenwesen aufbaut, können diese Learnings auch ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung musste die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun ein weiteres Mal machen.

Nicht das erste BaFin-Bußgeld für N26

In den vergangenen Jahren war N26 bereits mehrmals ins Visier der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geraten. Schon 2019 etwa gab es eine Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Meldepflichten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention, wie brutkasten damals berichtete. Später musste die Neobank 4,25 Millionen Euro Strafe zahlen und bekam vorübergehend eine Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden:innen im Monat auferlegt.

Verspätung bei Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nun wurde ein weiteres Bußgeld gegen N26 verhängt, nachdem seit 2022 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gelaufen war – abermals wegen Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese müssen nämlich per Gesetz unverzüglich erfolgen, es kam jedoch zu verspäteteten Abgaben.

“Das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung”

Ganze 9,2 Millionen Euro muss die Neobank diesmal zahlen. Sie hat dafür aber vorgesorgt, wie aus einem Statement des FinTechs hervorgeht: “Das Unternehmen hat in Bezug auf das Bußgeld bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung.”

Mehr als 80 Millionen Euro von N26 seit 2022 in Verbesserungen investiert

Einmal mehr wird in diesem Statement auch betont: “Seit 2022 hat N26 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert, um höchste Branchenstandards bei der effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.” Man habe eine “enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden”.

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