19.03.2019

„aws impulse“ fördert Projekte der Kreativwirtschaft mit bis zu 200.000 Euro

Die Zuschussprogramme des Austria Wirtschaftservice "aws impulse XS" und "aws impulse XL" gehen in die nächste Runde. Gefördert wird die Entwicklung bzw. Marktüberleitung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen mit bis zu 200.000 Euro.
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aws impulse
(c) fotolia/peshkova

Das aws impulse Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt frühphasige Digitalisierungsprojekte aus der Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) stellte dafür in einer Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung (der brutkasten berichtete). Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung““ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming besonders berücksichtigt.

+++ Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft +++

Zwei Programme

aws impulse unterteilt sich in zwei unterschiedliche Förderprogramme. Mit aws impulse XS sollen insbesondere die Entwicklung von Prototypen gefördert werden. aws impulse XL richtet sich hingegen an die Förderung von der Umsetzung und Marktüberleitung von innovativen Produkten, Verfahren, Dienstleistung und Geschäftsmodelle. Die Programme unterscheiden sich prinzipiell hinsichtlich ihres Finanzierungsvolumens und der Laufzeit (siehe Details).

aws impulse infohour

Interessierte können sich im Rahmen einer Info-Veranstaltungen genauer über die beiden Zuschussprogramme informieren. Die aws impulse infohour wird am Donnerstag, den 21. März 2019, um 10 vor 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Austria Wirtschaftsservice in der Walcherstraße im 2. Wiener Gemeindebezirk stattfinden. Im Anschluss an die Infohour haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich zu einem 30-minütigen one-to-one Gespräch anzumelden, um sich individuell beraten zu lassen.

Für alle die bei der aws impulse hour nicht dabei sein können, organisiert das aws auch eine digitale Infohour, die am 27. März um 10:00 Uhr stattfinden wird. Die Veranstaltung wird über Zoom übertragen, wobei auch Fragen gestellt werden können.


Details zu aws impulse XL

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung: Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu 200.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 3 Jahre
  • Deadline für Einreichung: 30. April 2019 (12:00 Uhr) => zur Einreichung

Details zu aws impulse XS

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Entwicklung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung:  Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu EUR 50.000,00 bzw. maximal 70 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 1 Jahr
  • Deadline für Einreichung: 02. Mai 2019 (12.00 Uhr) => zur Einreichung

Anmerkung: aws impulse XL und XS unterliegen unter anderem wettbewerbsrechtlich den „De-minimis“-Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen „De-minimis“-Obergrenze finanziert werden darf (derzeit maximal 200.000). Diese Grenze gilt für alle dem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.


=>zum Förderprogramm aws impulse XL

=> zum Förderprogramm aws impulse XS

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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